Härtefallantrag und Wartesemester

Auf dieser Seite finden Sie als Studieninteressierte Informationen zum Zulassungsverfahren an der Leuphana Universität im Allgemeinen und insbesondere zu Härtefallantrag und zur Wartesemester-Regelung.

Härtefallantrag im Zulassungsverfahren

Die Leuphana Universität kann bis zu zwei Prozent der für einen Studiengang ausgewiesenen Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Im Rahmen dieser Quote bewirkt die Anerkennung eines Härtefallantrages eine Zulassung vor allen anderen Bewerber*innen ohne Berücksichtigung der Auswahlkriterien (Note und Wartezeit). Eine außergewöhnliche Härte liegt beispielsweise vor, wenn Sie mit einer sich verschlimmernden Krankheit leben und aufgrund dessen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sein werden, den Belastungen eines Studiums dieser Art standzuhalten.

Die Zulassung über den Härtefallantrag setzt sich aus folgenden Kriterien zusammen:

    1. Anzahl der Plätze, die pro Studiengang zur Bewilligung per Härtefall zur Verfügung stehen.
    2. Art und Weise der Erkrankung / Behinderung
    3. Bewerber*innenquote

Weitere Bewilligungsgründe und eine Liste mit erforderlichen Nachweisen (z. B. amtsärztliches Gutachten) finden Sie im Formular Härtefallantrag.

Reichen Sie in jedem Falle neben dem Härtefallantrag auch eine reguläre Studienbewerbung ein, damit Sie - falls der Antrag nicht bewilligt wird - noch die Chance haben über das Regelverfahren zum Studium zugelassen zu werden.

Wartesemester

An der Leuphana Universität werden 90 % der Studienplätze über die Qualifikation der Studienbewerber*innen und 10 % über deren Wartezeit vergeben. Als Wartezeit gilt die Zeit nach dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, währen der Sie nicht an einer deutschen Hochschule studiert haben. Ein Studium im Ausland hat etwa keine Auswirkungen auf die Wartezeit. Die Wartesemester werden in vollen Halbjahren (1. April - 30. September bzw. 1. Oktober - 31. März) gerechnet.

Anhand der Zulassungsgrenzen der vergangenen Jahre können Sie erkennen, mit welcher Mindestanzahl an Wartesemestern bis zu welchem Notendurchschnitt Studienbewerber*innen zugelassen wurden. Liegt die Zulassungsgrenze in einem Studiengang beispielsweise bei 8 (2,5), sind von den Bewerber*innen, die über die Wartezeit zugelassen wurden, all diejenigen mit neun Wartesemestern und mehr zugelassen. Bewerber*innen mit einer Wartezeit von acht Semestern sind bis zur Durchschnittsnote 2,5 zugelassen.

Vorwahlrecht

Studierende mit besonderen zeitlichen Restriktionen, z. B. aufgrund einer Schwerbehinderung oder schweren Erkrankung, können an der Leuphana Universität vom Vorwahlrecht Gebrauch machen. Diese bietet die Möglichkeit vor Beginn des regulären Anmeldeverfahrens in ausgewählten Lehrveranstaltungen bevorzugt zugelassen zu werden. Ausführliche Informationen zu Fristen und erforderlichen Nachweisen finden Sie hier.