Dissertation & Habilitation
Wenn Ihre Dissertation oder Habilitation an der Leuphana entstanden ist, können Sie diese über die Bibliothek (MIZ) veröffentlichen – entweder elektronisch oder in gedruckter Form. Bei einer Veröffentlichung über einen Verlag sind gedruckte Exemplare bei der Bibliothek (MIZ) einzureichen. Die entsprechenden Workflows werden unten beschrieben.
Bitte beachten
► Gemäß der neuen Promotionsordnungen sind die der Dissertation/Habilitation zugrundeliegenden Forschungsdaten zu archivieren. Die Archivierung (und nach Wunsch auch Veröffentlichung) dieser Daten können Sie über das Repositorium PubData vornehmen. Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, erhalten Sie von uns eine Kopie der unterschriebenen Empfangsbestätigung, mit der Sie gegenüber Ihrem Fachbereich die Pflichtexemplarabgabe nachweisen können.
► Allgemeine Hinweise zur Veröffentlichung von Dissertationen/Habilitationen, zur Abgabe der Pflichtexemplare und zur Archivierung der zugrundliegenden Forschungsdaten (gemäß PromO ab 01.10.2023) finden Sie hier.
Online veröffentlichen
Über die Plattform PubData können Sie Ihre Dissertation oder Habilitation elektronisch publizieren und somit der Veröffentlichungspflicht nachkommen. Alle PubData-Publikationen werden weltweit kostenfrei zugänglich gemacht. Dabei sind die Publikationen nicht nur im PubData-Katalog sichtbar, sondern sind auch über andere Kataloge und Suchmaschinen (z.B. Google Scholar) recherchierbar. Zudem werden die Materialien dauerhaft archiviert und erhalten einen DOI (Digital Object Identifier), so dass diese auffindbar und zitierfähig bleiben. Die Plattform wird vom Medien- und Informationszentrum (MIZ) der Leuphana betrieben.
Workflow der Einreichung
Über diesen Link können Sie die Einreichung starten. Melden Sie sich dort zunächst mit Ihrem Leuphana-Account an, wählen Sie anschließend den entsprechenden Ressourcentyp (Dissertation oder Habilitation) aus und folgen Sie den weiteren Schritten. Sie können den Einreichungsprozess jederzeit pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Nach der finalen Übermittlung der Dissertation/Habilitation erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
Nach der Einreichung sind die benötigten Formulare (siehe unten) an publizieren@leuphana.de zu senden. Hiernach werden Ihre eingereichten Informationen und Dokumente von der Bibliothek geprüft. Anschließend wird die Dissertation/Habilitation via PubData veröffentlicht.
Zusätzliche Druckexemplare
Ob Sie der Bibliothek neben der elektronischen Version ebenfalls gedruckte Exemplare aushändigen müssen, hängt von der jeweiligen Promotionsordnung ab.
- Nach den neuen Promotionsordnungen (ab 01.10.2023) sind zusätzlich zur elektronischen Version keine Druckexemplare an die Bibliothek abzuliefern.
- Nach den alten Promotionsordnungen sind zusätzlich 3 gedruckte und festgebundene Exemplare an die Bibliothek abzuliefern. Die Abgabe können Sie entweder persönlich oder per Post vornehmen. Für die persönliche Einreichung bitten wir Sie, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren - spontane Abgaben sind nicht möglich.
Persönliche Daten entfernen
Wenn Ihre Dissertation oder Habilitation einen Lebenslauf (CV) enthält, kann dieser aus der Online- und/oder Druckversion entfernt werden. Wird der Lebenslauf im Inhaltsverzeichnis aufgeführt, sollte eine Platzhalterseite mit einem kurzen Hinweis eingefügt werden, z.B.:„Die Seiten 120–122 (Lebenslauf) enthalten persönliche Daten und wurden daher nicht in die Online-Veröffentlichung aufgenommen.“
Benötigte Formulare
- Die Angaben in der Empfangsbestätigung für Dissertationen bzw. in der Empfangsbestätigung für Habilitationen sind von Ihnen zu ergänzen.
- Im Falle eines kumulativen Werks wird zusätzlich eine Bestätigung des Begutachtungsausschusses benötigt (ein Muster befindet sich in der PromO in Anlage 8).
- Im Falle eines monographischen Werks wird die Druckgenehmigung (Imprimatur) benötigt.
Bitte senden Sie diese Unterlagen an:
publizieren@leuphana.de
Gedruckt veröffentlichen
Sie können Ihre Dissertation oder Habilitation auch ausschließlich in gedruckter Form bei der Bibliothek (MIZ) einreichen.
Anzahl der Druckexemplare
Wie viele Exemplare Sie abliefern müssen, ist in der Promotionsordnung geregelt. Nach den neuen Promotionsordnungen (01.10.2023) gilt Folgendes:
- Wenn keine Verlagsveröffentlichung vorliegt, sind 10 Exemplare in Buch- oder Fotodruck zum Zwecke der Verbreitung (DIN A4 oder DIN A5, dauerhaft haltbar gebunden) bei der Bibliothek einzureichen.
- Bei einer kumulativen Dissertation sind 10 vollständige Exemplare des Rahmenpapiers inkl. der Fachartikel und Manuskripte, die ausgedruckt und dauerhaft haltbar gebunden sind, bei der Bibliothek einzureichen.
Sie können Ihre Dissertation oder Habilitation entweder persönlich oder per Post einreichen. Bitte beachten Sie: Persönliche Abgaben sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Spontane Einreichungen können wir leider nicht annehmen.
Persönliche Daten entfernen
Wenn Ihre Dissertation oder Habilitation einen Lebenslauf (CV) enthält, kann dieser aus der Online- und/oder Druckversion entfernt werden. Wird der Lebenslauf im Inhaltsverzeichnis aufgeführt, sollte eine Platzhalterseite mit einem kurzen Hinweis eingefügt werden, z.B.:„Die Seiten 120–122 (Lebenslauf) enthalten persönliche Daten und wurden daher nicht in die Veröffentlichung aufgenommen.“
Benötigte Formulare
- Die Angaben in der Empfangsbestätigung für Dissertationen bzw. in der Empfangsbestätigung für Habiliationen sind von Ihnen zu ergänzen.
- Im Falle eines kumulativen Werks wird zusätzlich eine Bestätigung des Begutachtungsausschusses benötigt (ein Muster befindet sich in der PromO in Anlage 8).
- Im Falle eines monographischen Werks wird die Druckgenehmigung (Imprimatur) benötigt.
Bitte senden Sie diese Unterlagen an:
publizieren@leuphana.de
Verlagsveröffentlichung
Wenn Ihre Dissertation oder Habilitation in einem Verlag erscheint, gelten die folgenden Vorgaben:
Anzahl der Pflichtexemplare
Wenn Sie Ihre Dissertation oder Habilitation über einen Verlag veröffentlichen, sind gedruckte Exemplare (Pflichtexemplare) bei der Bibliothek (MIZ) einzureichen. Die genaue Anzahl richtet sich nach Ihrer Promotionsordnung. Nach den neuen Promotionsordnungen (01.10.2023) sind 5 gedruckte und fest gebundene Exemplare an die Bibliothek (MIZ) abzugeben.
Sie können diese Pflichtexemplare entweder persönlich oder per Post einreichen. Bitte beachten Sie: Persönliche Abgaben sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Spontane Einreichungen können wir leider nicht annehmen.
Hochschulschriftenvermerk
Bitte achten Sie darauf, dass im Impressum Ihrer Veröffentlichung der sogenannte Hochschulschriftenvermerk angegeben ist:
„Zugl.: Leuphana Universität Lüneburg, Dissertation, 20XX“
Verwenden Sie dabei das Jahr der Disputation, nicht das Erscheinungsjahr der Veröffentlichung.
Erforderliche Unterlagen
- Die Angaben in der Empfangsbestätigung für Dissertationen bzw. in der Empfangsbestätigung für Habilitationen sind von Ihnen zu ergänzen.
- Die Druckgenehmigung (Imprimatur)
- Zusätzlich benötigen wir eine Kopie des Verlagsvertrags, aus der entweder:
- eine Mindestauflage von 150 Exemplaren hervorgeht oder
- bei „Publication on Demand“-Veröffentlichungen eine Liefergarantie des Verlags von vier Jahren über eine ISBN Nummer.
Bitte senden Sie diese Unterlagen an:
publizieren@leuphana.de
Support
Bei Fragen zur Online-Veröffentlichung wenden Sie sich gerne an: pubdata@leuphana.de
Bei Fragen zur Abgabe der (gedruckten) Dissertation oder Habilitation wenden Sie sich gerne an: publizieren@leuphana.de
Kontakt
Franz Kedrowski
Universitätsallee 1, CB.104
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1103
franz.kedrowski@leuphana.de
Franziska Meng
Universitätsallee 1, CB.107
21335 Lüneburg
franziska.meng@leuphana.de
Karen Heckmann
Universitätsallee 1, CB.130
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1130
karen.heckmann@leuphana.de
Thomas Schwager
Universitätsallee 1, CB.132
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1175
thomas.schwager@leuphana.de