Planung und Beantragung von Forschungsvorhaben

Der Erhalt und die Zugänglichkeit von Forschungsdaten sind allgemeine Desiderate und Ziele der Forschung und deren Förderer im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis. Um dies zu ermöglichen und zu vereinfachen, ist es ratsam und wird immer stärker von institutioneller Seite eingefordert, schon in der Vorbereitungs- und Beantragungsphase von Forschungsvorhaben zu planen, wie das Management der eigenen Forschungsdaten während der Forschungsphase, aber auch danach sinnvoll und gemäß den Anforderungen für Archivierung und Bereitstellung von Forschungsdaten erfolgen sollte. Als sinnvolles Instrument dient hierfür ein sog. Datenmanagementplan.

  • Was ist ein Datenmanagementplan?
  • Leitfragen in der Planungsphase
  • Förderbestimmungen und Voraussetzungen für die Bewilligung
  • Tools zur Erstellung eines Datenmanagementplans
  • Weitere Informationen und Hilfestellungen

Was ist ein Datenmanagementplan?

Ein Datenmanagementplan (DMP) ist ein Dokument, das von Seiten der Forschenden zu Beginn der Planungsphase eines Forschungsvorhabens erstellt und in der Regel den Antragsunterlagen bei der Bewerbung um Projektmittel beigefügt und an die betreffende Fördereinrichtung übermittelt wird. Der DMP dient aber auch als Orientierungshilfe für die Forschenden selbst und bezweckt, den eigenen Bedarf, Problemstellungen, Maßnahmen und Chancen im Umgang mit den eigenen Forschungsdaten zu identifizieren. Er sollte während des gesamten Forschungsprozesses im Blick behalten und bei relevanten, die Daten und deren Management betreffenden Änderungen auch aktualisiert werden.

Im DMP werden in unterschiedlicher Tiefe die elementaren Fragestellungen zum Umgang mit Forschungsdaten thematisiert und von Seiten der Forschenden Auskünfte über das beabsichtige Forschungsdatenmanagement im Forschungsvorhaben erteilt. Dies beinhaltet sowohl Informationen zur geplanten Erhebung, Aufbereitung, Analyse und Nutzung der Daten, vor allem aber auch Informationen zur Sicherung, Archivierung und möglichen Bereitstellung der Daten.

Leitfragen in der Planungsphase

  • Existieren bereits nachnutzbare Daten für meine Forschungsfrage? Wie lassen sich diese einbinden?
  • Welche Daten werden im Projekt generiert?
  • Wie sind die Zuständigkeiten für Forschungsdatenmanagement im Projekt und der eigenen Einrichtung geregelt?
  • Welche Akteure müssen einbezogen werden?
  • Welche rechtlichen und gesetzlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
  • Welche Verfahren finden zur Organisation und sicheren Speicherung der Daten Anwendung?
  • Wer muss und darf auf die Daten zugreifen?
  • Wo sollen die Daten archiviert werden? Welche Daten, in welchen Formaten?
  • Welche Informationen und Materialien sind für das Verständnis der Daten durch unbeteiligte Dritte notwendig, sollten dokumentiert und übermittelt werden?
  • Welche Daten können wo zu welchen Bedingungen publiziert werden?
  • Lässt sich über Verwendung technischer und dokumentarischer Standards die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit der Daten im Sinne internationaler Anschlussfähigkeit herstellen?
  • Welche Kosten lassen sich abschätzen?

Oftmals werden auch Auskünfte zur internationale Anschlussfähigkeit gemäß den FAIR-Prinzipien verlangt. Durch Verwendung geeigneter technischer und dokumentarischer Standards und Metadaten lassen sich diese vier Prinzipien der Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität (Kommunikationsfähigkeit technischer Systeme) und Wiederverwendbarkeit der Daten garantieren. Bei der Auswahl der die Daten bereitstellenden Einrichtung sollte dieser Aspekt somit Berücksichtigung finden.

Förderbestimmungen und Voraussetzungen für die Bewilligung

Viele bedeutende Forschungsförderungseinrichtungen auf nationaler und europäischer Ebene fordern mittlerweile im Antragsverfahren für Forschungsprojekte standardisiert Stellungnahmen und Informationen zum beabsichtigten Forschungsdatenmanagement für das zu bewilligende Forschungsvorhaben, mitunter in Form eines Datenmanagementplans. 

NATIONALE EBENE

In Deutschland existieren keine einheitlichen Vorgaben für Forschungsdatenmanagement. Je nach Förderungseinrichtung gelten eigene Bestimmungen. In der Regel werden aber fast überall Aussagen zum geplanten Umgang mit den generierten Forschungsdaten sowie deren Aufbewahrung für eine gewisse Dauer verlangt.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert im Antragsprozess (mittlerweile) verpflichtend konkrete strukturierte Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten im jeweiligen Projektkontext. Als Orientierungshilfe offeriert die DFG einen Fragenkatalog und empfiehlt die Berücksichtigung der dort enthaltenen Aspekte unter Beachtung fachspezifischer Gepflogenheiten. Laut DFG wird der Umgang mit Forschungsdaten künftig in der Begutachtung und Bewertung eine noch stärkere Rolle spielen. Eine Übersicht der DFG zum Thema Forschungsdaten mit Fokus auf DFG-Förderung finden Sie hier.

Erwähnenswert ist auch die gestiegene Bedeutung von Forschungsdaten und deren Management in den „Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, verschriftlicht im Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (2019).  Das Dokument selbst formuliert Anforderungen an wissenschaftliche Institutionen und Forschende im Umgang mit Forschungsdaten und zugehörigen Materialien mit klaren Aufforderungen zur Qualitätssicherung, zur Gewährleistung von Nachvollziehbarkeit und Replizierbarkeit der Forschungsergebnisse durch entsprechende Dokumentation sowie zur Archivierung aller relevanten Daten, Materialien und Informationen für im Regelfall zehn Jahre durch geeignete Infrastrukturen. Unter Betonung der FAIR-Prinzipien wird zusätzlich angeführt, dass alle den Publikationen zugrundeliegenden Forschungsdaten und Materialien - wann immer möglich – publiziert werden sollen, und zwar in anerkannten Repositorien und Archiven. Als Orientierung sollen generell die fachspezifischen Gepflogenheiten dienen. Diese fachspezifischen Ausführungen werden ab Herbst 2019 in einem dynamischen Prozess unter Einbeziehung relevanter Entscheidungsträger näher zu definieren versucht.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt bisher keine einheitliche Linie. Für manche Förderprogramme und -schwerpunkte werden jedoch Datenmanagementpläne vorgeschrieben, so zum Beispiel im Bereich Bildungsforschung (⇒ Checkliste zur Erstellung eines Datenmanagementplans in der empirischen Bildungsforschung (2015)).

Auch Hochschulen erkennen die Bedeutung von Forschungsdatenmanagement und entwickeln vermehrt Leitlinien und Vorgaben zur Forschungsdatenpraxis mit Fokus auf Archivierung und Bereitstellung der Daten. Bei Kooperations- und Verbundprojekten sind die jeweiligen Anforderungen der beteiligten Einrichtungen abzustimmen und zu berücksichtigen.

EUROPÄISCHE EBENE

Auf europäischer Ebene wird im Rahmen von EU Horizon 2020 und Horizont Europa die Einreichung eines Datenmanagementplans vorgeschrieben. Im Zentrum der Anforderungen an Forschungsdaten stehen die FAIR-Prinzipien und ihre Einhaltung. Das FAIR Data Maturity Model kann als Spezifikation dieser Anforderungen herangezogen werden.
Laut Fördervereinbarung müssen Datenmanagementpläne regelmäßig aktualisiert werden. Außerdem wird, wenn rechtlich möglich, erwartet, dass im Projekt erzeugte Forschungsdaten Open Access über ein vertrauenswürdiges Repositorium bereitgestellt werden, das je nach Ausschreibung sogar Bestandteil der bzw. in irgendeiner Form assoziiert mit der European Open Science Cloud sein muss.

Tools zur Erstellung eines Datenmanagementplans

  • DMPOnline - Digital Curation Centre (DCC), UK
  • DMPTool - University of California Curation Center, US
  • RDMO – Research Data Management Organiser, BRD

Weitere Informationen und Hilfestellungen

  • DCC. (2013): Checklist for a Data Management Plan. v.4.0. Edinburgh: Digital Curation Centre.
  • RatSWD [Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten] (2018): Forschungsdatenmanagement in den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften – Orientierungshilfen für die Beantragung und Begutachtung datengenerierender und datennutzender Forschungsprojekte. RatSWD Output 3 (5).Berlin, Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD). https://doi.org/10.17620/02671.7.
  • Inter-university Consortium for Political and Social Research (ICPSR). (2012): Guidelines for Effective Data Management Plans. Ann Arbor, MI.

Services an der Leuphana

In Kooperation mit dem Forschungsservice bietet das Medien- und Informationszentrum der Leuphana Beratung und Unterstützung im Antragsverfahren und bei Erstellung des Datenmanagementplans. Dies beinhaltet auch Hilfe in Form von Textbausteinen für Projektanträge zum Thema Forschungsdatenmanagement.

Außerdem wird an der Leuphana das DMP-Tool RDMO genutzt und als Leuphana-Instanz (► https://rdmo.leuphana.de/) bereitgestellt. Bei Fragen zu Nutzung und sonstigem Supportbedarf wenden Sie sich gerne an die Servicestelle Forschungsdatenmanagement.

Kontakt: forschungsdaten@leuphana.de

MIZ

Thomas Schwager
Universitätsallee 1, CB.132
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1175
thomas.schwager@leuphana.de

Martin Bilz
Universitätsallee 1, CB.105
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1113
martin.bilz@leuphana.de

Forschungsservice

Dipl.-Oec. Anke Zerm
Universitätsallee 1, C10.204
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1692
anke.zerm@leuphana.de

Dr. Stefan Friedrich
Universitätsallee 1, C10.203
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1447
stefan.friedrich@leuphana.de