Rechte & Lizenzen

Lizenzvergabe und Nachnutzung von Publikationen

Open-Access-Publikationen bieten Autor*innen mehr Rechte und Flexibilität: Im Gegensatz zum traditionellen Publizieren (“Closed Access”) behalten die Urheber*innen hier die Kontrolle über ihre Werke, indem sie den Verlagen lediglich einfache Nutzungsrechte einräumen. Dadurch können sie für jede ihrer Publikationen eine Creative Commons Lizenz vergeben, die klar regelt, wie andere Personen ihre Inhalte nachnutzen dürfen.

Einfache vs ausschließliche Nutzungsrechte

Einfache Nutzungsrechte: Wenn Autor*innen einem Verlag nur einfache Nutzungsrechte einräumen, behalten sie das Recht, ihre Werke anderweitig zu nutzen, beispielsweise für eine zusätzliche Veröffentlichung auf einer eigenen Homepage oder auf einem Repositorium wie PubData. Dies unterstützt die Sichtbarkeit der Forschung.

Ausschließliche Nutzungsrechte: Ausschließliche oder exklusive Nutzungsrechte bedeuten, dass alle Nutzungsrechte an den Verlag abgetreten werden. Parallele Veröffentlichungen über andere Kanäle sind in diesem Fall nur für die Autor*innen möglich, wenn der Verlagsvertrag ausdrücklich eine Erlaubnis dafür enthält.

Empfehlung: Autor*innen wird empfohlen, einfache Nutzungsrechte einzuräumen. So behalten sie die Kontrolle über ihre Werke und fördern die Sichtbarkeit und Nachnutzbarkeit ihrer Forschungsergebnisse.  

Creative Commons Lizenzen

Creative Commons (CC) bietet sechs vorgefertigte Lizenzmodule, die festlegen, inwiefern die Lesenden die Open-Access-Inhalte weiterverbreiten und modifizieren dürfen. Für jede Publikationen vergeben die Autor*innen eine Lizenz.  
 

Die sechs Lizenzmodule im Überblick

CC BY: Weitergabe mit Namensnennung der Urheber*innen erlaubt = maximale Flexibilität

CC BY-SA: Wie CC BY, jedoch müssen geänderte Versionen des lizenzierten Materials unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden (also ebenfalls CC BY-SA bzw. einer kompatiblen Lizenz).

CC BY-ND: Weitergabe mit Namensnennung der Urheber*innen erlaubt, keine Bearbeitungen gestattet.

CC BY-NC: Weitergabe mit Namensnennung der Urheber*innen erlaubt, keine Nachnutzung für kommerzielle Zwecke erlaubt.

CC BY-NC-SA: Wie CC BY-NC, jedoch müssen geänderte Versionen des lizenzierten Materials unter der gleichen Lizenz weitergegeben werden (also ebenfalls CC BY-NC-SA bzw. einer kompatiblen Lizenz).

CC BY-NC-ND: Weitergabe mit Namensnennung der Urheber*innen erlaubt, keine Bearbeitungen und keine kommerzielle Nutzung gestattet.

⇒ Bei allen CC-Lizenzen gilt: Die Nutzung ist nur zulässig, wenn Urheber*innen, Werktitel und Lizenztyp genannt werden sowie Links zum Lizenztext und zur Originalquelle bereitgestellt werden. Eventuelle Bearbeitungen des Materials müssen klar gekennzeichnet sein. 
 

Unsere Empfehlung: CC BY 4.0 ! Sie erlaubt die Nutzung für beliebige Zwecke, solange die Quelle angegeben wird. Somit ermöglicht die Lizenz die maximale Verbreitung und Nachnutzung der Inhalte.  
Dageben schränken Lizenzen mit den Komponenten NC (non-commercial) und ND (no-derivatives) die Nachnutzungsmöglichkeiten stark ein, die im Sinne der Autor*innen wären (z.B. der Einsatz in Bildungseinrichtungen, die sich nicht ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanzieren). Mehr darüber, warum CC BY anderen Lizenzen vorzuziehen ist, finden Sie hier und hier

Bei der Lizenzwahl sollten Autor*innen die Vorgaben ihrer Fördergeber beachten. So ist im Rahmen von Horizon Europe die Lizenz CC BY für Open-Access-Artikel verpflichtend.  

Auch ist zu berücksichtigen, dass sich die jeweilige CC-Lizenz nur auf das Original-Material bezieht. Das bedeutet, dass im Werk enthaltene Fremdmaterialien (z.B. Bilder) ggf. nicht unter einer Creative Commons Lizenz gestellt werden dürfen.  

Eine anschauliche Einführung in das Thema "Creative Commons Lizenzen" bietet das Kurz-Video von openaccess.network: https://av.tib.eu/media/53409. Antworten liefert ebenfalls die FAQ-Seite von Creative Commons.

Weiterverbreitung von Publikationen (Zweitveröffentlichen)

Autor*innen von Open-Access-Publikationen können die Werke unkompliziert an unterschiedlichen Orten veröffentlichen, da den Verlagen i.d.R. nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt wurden. 
Auch wenn Autor*innen Verlagen ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt haben, können diese die Werke unter gewissen Umständen nachträglich im Open Access veröffentlichen und so die Sichtbarkeit der Forschungsergebnisse erhöhen. 

⇒Leuphana-Autor*innen können eine solche Zweitveröffentlichung sowohl von Open-Access- als auch Closed-Access-Publikationen über die Plattform PubData vornehmen. Kommen Sie bei Beratungsbedarf gerne auf das PubData-Team zu: pubdata@leuphana.de
 

Verlagsverträge und SHERPA/RoMEO

Der Verlagsvertrag regelt, ob und unter welchen Bedingungen eine Zweitveröffentlichung möglich ist. Autor*innen können darin folgende Punkte prüfen:

  • Welche Version der Erstveröffentlichung darf verwendet werden (Preprint, Postprint, Verlagsversion)?
  • Welche Embargofristen gelten (z.B. 12 Monate nach der Erstveröffentlichung)?
  • Wo darf die Zweitveröffentlichung erfolgen (z.B. institutionelles Repositorium, kommerzielle Anbieter)?

Der Open Policy Finder kann genutzt werden, um die jeweiligen Bedingungen der Verlage / Journals zu recherchieren. Die Datenbank bietet keine rechtsverbindlichen Informationen, kann aber als Orientierung dienen. 
 

Zweitveröffentlichungsrecht

Gemäß §38 (4) UrhG können wissenschaftliche Beiträge 12 Monate nach der Erstveröffentlichung in Form der akzeptierten Manuskriptversion (Postprint) erneut zugänglich gemacht werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Forschung wurde mindestens zur Hälfte öffentlich finanziert.  
  • Der Beitrag wurde in einer mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung publiziert.
  • Die Zweitveröffentlichung dient nicht gewerblichen Zwecken.
  • Die Quelle der Erstveröffentlichung wird angegeben.

Das Recht gilt für Veröffentlichungen ab dem 01.01.2014 und besteht unabhängig von den Vereinbarungen im Verlagsvertrag.

Kontakt

Gesa Baron
Universitätsallee 1, CB.107
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1183
gesa.baron@leuphana.de

Martin Bilz
Universitätsallee 1, CB.105
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1113
martin.bilz@leuphana.de