• Wie behalte ich den Überblick über meine Ausleihen?
  • Ich kann meine entliehenen Medien nicht rechtzeitig zurückbringen
  • Ich habe meine Bücher nicht rechtzeitig zurückgegeben, was muss ich zahlen?
  • Kann ich entliehene Medien vormerken?
  • Ich kann meine vorgemerkten Bücher nicht innerhalb der gesetzten Frist abholen
  • Wie komme ich an die Bücher im Außenmagazin bzw. im geschlossenen Magazin?
  • Ich erhalte die Meldung "Mitgliedschaft abgelaufen"
  • Muss ich der Universitätsbibliothek mitteilen, wenn ich umgezogen bin?
  • Wie lange kann ich Medien ausleihen und wie kann ich diese verlängern?

Häufig gestellte Fragen

Wie behalte ich den Überblick über meine Ausleihen?

Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für Ihr Nutzerkonto verantwortlich sind.  Wir versenden Erinnerungen an ablaufende Leihfristen und nötigenfalls kostenpflichtige Mahnungen per Mail.

Ich kann meine entliehenen Medien nicht rechtzeitig zurückbringen

Wenn Sie z.B. krank sind oder aus anderen Gründen Ihre entliehenen Bücher nicht pünktlich zurückbringen können, rufen Sie uns möglichst rechtzeitig vor Ablauf der Leihfrist an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir versuchen dann eine Lösung zu finden. Die Rückgabe ist auch per Post oder über unsere Rückgabebox vor der Bibliothek möglich.

Ich habe meine Bücher nicht rechtzeitig zurückgegeben, was muss ich zahlen?

Mahnungen sind teuer. Die Höhe der Gebühren ist im landesweit gültigen Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur festgelegt. Die entsprechenden Mahnschreiben werden vom Ausleihsystem automatisch erstellt, wenn ein Buch nicht bis spätestens drei Tage nach Ablauf der Leihfrist zurückgebracht oder seine Leihfrist verlängert worden ist. Vorgemerkte Bücher werden sofort nach Ablauf der Leihfrist gemahnt. Die Kosten sind wie folgt:

  • 1. Mahnung: 2 Euro
  • 2. Mahnung: zusätzlich 5 Euro, also insgesamt 7 Euro
  • 3. Mahnung: zusätzlich 10, also insgesamt 17 Euro


Sie erhalten von uns 4 Tage vor Ende der Leihfrist eine Erinnerungsmail, mit dem Hinweis, dass die Leihfrist verlängert werden muss. Ein Grund mehr, sich für das E-Mail-Benachrichtigungssystem anzumelden. Bitte beachten Sie jedoch: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Versand der Erinnerungsmail, es handelt sich dabei vielmehr um einen zusätzlichen Service. Es kommt immer wieder vor, dass die Erinnerungsmails als Spam identifiziert werden. Bitte überprüfen Sie ggf. Ihren Spam-Filter.

Kann ich entliehene Medien vormerken?

Ausgeliehene Medien können kostenlos vorgemerkt werden. Alle ausgeliehenen Medien sind im Katalog mit dem Button Vormerken versehen. Beim Klick auf diesen Button erhalten Sie eine Information darüber, bis zu welchem Zeitpunkt das Medium ausgeliehen ist sowie ggf. darüber, wie viele weitere Vormerkungen es gibt. Sie können dann Ihrerseits eine Vormerkung tätigen, indem Sie Bibliotheksausweisnummer und Passwort eingeben.

Wir informieren Sie per E-Mail, wenn das für Sie vorgemerkte Medium eingetroffen ist. Die Abholung erfolgt über das Vormerkregal im Lesesaal der Bibliothek.

Ich kann meine vorgemerkten Bücher nicht innerhalb der gesetzten Frist abholen

Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir können die vorgemerkten Bücher dann unter Umständen länger für Sie aufbewahren, allerdings nur wenn die Medien nicht schon wieder von anderen Bibliotheksnutzern vorgemerkt sind.

Sie können auch eine Person Ihres Vertrauens mit der Abholung beauftragen. Dafür benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Die Vollmacht kann per Post, E-Mail oder Fax geschickt werden. Sie gilt nur für diesen Ausleihvorgang.

Wie komme ich an die Bücher im Außenmagazin bzw. im geschlossenen Magazin?

In der Zentralbibliothek gibt es Bestände, die in einem geschlossenen Magazin bzw. in einem Außenmagazin aufbewahrt werden. In diese Magazine können Sie nicht selbst gehen - Sie müssen die Bücher über den Katalog bestellen.

Die Bücher werden Ihnen am Folgetag zur Verfügung gestellt.

Ich erhalte die Meldung "Mitgliedschaft abgelaufen"

Ihr Bibliotheksausweis und damit die Nutzung unserer Bibliothek sind zeitlich nicht begrenzt. Sollten Sie die Meldung "Mitgliedschaft abgelaufen" erhalten, kommen Sie einmal persönlich an der Servicetheke vorbei, damit wir Ihre Adressdaten anhand Ihrer Ausweisdokumente überprüfen können. Die Mitgliedschaft dient dazu, die Nutzerdaten aktuell zu halten.

Muss ich der Universitätsbibliothek mitteilen, wenn ich umgezogen bin?

Ja bitte, wir werden nicht automatisch benachrichtigt, wenn Sie sich als Student*in beim Immatrikulationsservice ummelden. Melden Sie sich bitte an der Servicetheke und bringen Ihren Personalausweis mit.

Wie lange kann ich Medien ausleihen und wie kann ich diese verlängern?

Die Leihfrist beträgt 28 Tage. Teile unseres Bestandes, speziell im Bereich der Rechtswissenschaft, haben eine kürzere Ausleihfrist. Diese sind mit dem Vermerk "verkürzte Ausleihe" (14 Tage) oder "Kurzausleihe" (Nacht- und Wochenendausleihe) gekennzeichnet.

Bitte denken Sie daran, die Leihfrist möglichst einige Tage vor Ablauf zu verlängern, da Bücher, die von anderen Nutzern vorgemerkt wurden, bereits am Tag nach Ablauf der Leihfrist gemahnt werden.

Die Verlängerung der Leihfrist müssen über Ihr Benutzer-Konto im Katalog vornehmen. Identifizieren Sie sich hier mit der Nummer Ihres Bibliotheksausweises und Ihr Passwort. Unter dem Punkt Entleihungen bekommen Sie alle ausgeliehenen Medien aufgelistet und haben die Möglichkeit, die Leihfrist zu verlängern. Die Verlängerung der Leihfrist ist 8mal möglich. Danach muss das Buch an der Ausleihe vorgelegt werden und kann dann gegebenenfalls wieder neu ausgeliehen werden.