Open-Access-Artikel
Förderung von Open-Access-Artikeln
Open-Access-Artikel werden vorrangig über Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert. Die MIZ:Bibliothek hat diese Mittel im Rahmen des DFG-Förderprogramms „Open-Access-Publikationskosten“ eingeworben.
HINWEIS: 2025 ist das letzte Jahr der DFG-Förderung. Ab 2026 erfolgt die Finanzierung durch den lokalen Publikationsfonds der MIZ:Bibliothek. Bitte passen Sie den Förderhinweis im Artikel entsprechend an.
► Neben dem Publikationsfonds ist eine Förderung von Open-Access-Artikeln über Verlagsvereinbarungen möglich, auf deren Basis das Open-Access-Publizieren entweder rabattiert oder kostenfrei erfolgen kann.
► Die Leuphana-B!SON-Version gibt Ihnen neben Empfehlungen für passende Open-Access-Zeitschriften auch Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten an der Leuphana.
Weitere Hinweise
- Artikel in Zeitschriften mit Open-Access-Option sind nicht förderfähig (sog. Hybrid Open Access). Einige hybride Zeitschriften werden über die Verlagsvereinbarungen abgedeckt.
- Drittmittel, die zur Finanzierung der Publikationsgebühren zur Verfügung stehen, sind vorrangig auszuschöpfen.
- Bitte reichen Sie Ihre Manuskripte – wann immer möglich – mit Angabe Ihrer ORCID iD bei Verlagen ein.
- Bezüglich der Wahl einer Creative-Commons-Lizenz empfehlen wir ausdrücklich die Lizenz CC BY 4.0, da diese Open-Access-konform ist.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Über den Publikationsfonds können Gebühren für Open-Access-Artikel vollständig finanziert werden. Falls anderweitige Mittel zur (Teil-)Finanzierung zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig zu nutzen (das gilt insbesondere für Drittmittel).
Wer ist förderberechtigt? (DFG)
Förderberechtigt sind Autor*innen, die bis zum Publikationsdatum Angehörige der Leuphana Universität Lüneburg sind und als Corresponding Authors für die Bezahlung der Publikationsgebühr verantwortlich sind. Die primäre Zugehörigkeit zur Leuphana ist vom Corresponding Author in der Publikation anzugeben.
Was wird gefördert?
Die Bedingungen gelten für die DFG- und Bibliotheksmittel gleichermaßen:
- Artikel, bei denen der Corresponding Author zum förderberechtigten Personenkreis zählt.
- Artikel, bei denen der Corresponding Author die Leuphana als primäre Affiliation angibt.
- Der Artikel erscheint in einer fully/goldenen Open-Access-Zeitschrift (= alle Artikel erscheinen darin Open Access). Die Zeitschrift sollte möglichst im DOAJ (Directory of Open Access Journals) indexiert sein.
- Der Artikel ist qualitätsgeprüft („Peer Review“).
- Der Artikel fällt unter den Typ „Research Article“.
- Der Artikel wird unter einer freien Lizenz veröffentlicht (Empfehlung: Creative Commons Lizenz CC BY 4.0).
Die geförderten Artikel sind mit einem entsprechenden Förderhinweis zu versehen.
Was wird nicht gefördert?
Die DFG- und Bibliotheksmittel werden nicht eingesetzt für:
- Artikel in hybriden Journals (= Subskriptionszeitschriften, in denen die Autor*innen wahlweise gegen eine Gebühr im Open Access publizieren können). Hinweis: Auf Basis von Verlagsvereinbarungen ist das Open-Access-Publizieren in hybriden Zeitschriften für Leuphana-Angehörige oft kostenlos möglich. Prüfen Sie auf der Seite "Verlagsvereinbarungen" über die verlinkten Titellisten, ob Ihr gewünschtes Journal unter eine Vereinbarung fällt.
- Artikel in Mirror-Journals (= Open-Access-Version einer bestehenden abonnementpflichtigen Zeitschrift)
- zusätzliche Gebühren z.B. Colour Charge oder Submission Charge
- Publikationen, die vollständig über Drittmittel finanziert werden können
Förderhinweis
Bis 2025: In allen geförderten Artikeln ist der folgende Förderhinweis zu ergänzen: This publication was funded by the German Research Foundation (DFG).
Zahlungswege
Die Rechnungsbeträge können über die MIZ:Bibliothek entweder direkt beim Verlag beglichen oder dem Institut erstattet werden.
Erstattungen sind ausschließlich für bereits veröffentlichte Open-Access-Publikationen mit einem Veröffentlichungsdatum ab 2021 möglich. Zudem ist es bei Erstattungen erforderlich, dass der Corresponding Author zum Zeitpunkt der Auszahlung mit der Leuphana affiliiert ist, da eine Rückzahlung an Externe nicht möglich ist.
Antragstellung
Förderanträge für Open-Access-Artikel können eingereicht werden, sobald das Manuskript zur Veröffentlichung angenommen wurde.
Bitte verwenden Sie zur Antragstellung das folgende Webformular.
Die Mittelzusagen gelten für 12 Monate. Wenn die Publikation nach Ablauf dieser Frist noch nicht erfolgt ist, muss ein neuer Förderantrag eingereicht werden.
Beratung
Wenden Sie sich am besten bereits vor der Manuskripteinreichung an das Open-Access-Team, um Fragen hinsichtlich der Förderfähigkeit oder der Rechnungsstellung zu klären: openaccess@leuphana.de
Kontakt
Gesa Baron
Universitätsallee 1, CB.107
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1183
gesa.baron@leuphana.de
Martin Bilz
Universitätsallee 1, CB.105
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1113
martin.bilz@leuphana.de