Open-Access-Bücher

Förderung von Open-Access-Büchern

Seit Frühjahr 2024 werden Open-Access-Bücher über den Publikationsfonds des Landes Niedersachsen „NiedersachsenOPEN“ (Laufzeit: 1.3.2024 – 28.2.2027) gefördert. Interessierte Autor*innen der Leuphana nehmen bitte Kontakt zum Open-Access-Team des MIZ auf, da dieses die Förderfähigkeit prüft und über die Bewilligung der Förderanträge entscheidet.
 

UNBEDINGT BEACHTEN
Bitte wenden Sie sich an das Open-Access-Team noch bevor Sie ein Manuskript bei einem Verlag eingereicht und einen Verlagsvertrag unterzeichnet haben. 

  • Wie hoch ist die Fördersumme?
  • Wer ist förderberechtigt?
  • Was wird gefördert?
  • Welche Voraussetzungen müssen die Bücher erfüllen?
  • Förderhinweis
  • Workflow
  • Beratung

Wie hoch ist die Fördersumme?

Auf Basis der Kostenkalkulation des Verlags (siehe Workflow) berechnet das Open-Access-Team ein individuelles Förderlimit. 

Der Zuschuss bezieht sich ausschließlich auf die Open-Access-Ausgabe, so dass Kosten für die Printversion (z.B. für Autor*innenexemplare) nicht förderfähig sind.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Wissenschaftler*innen, die an niedersächsischen Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des MWK angebunden sind. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden die folgenden Publikationsformate: 

  • Monographien
  • Sammelwerke
  • einzelne Beiträge in Open-Access-publizierten Sammelwerken
  • wissenschaftliche Editionen
  • wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten wie Dissertationen (summa cum laude oder magna cum laude) und Habilitationsschriften

Welche Voraussetzungen müssen die Bücher erfüllen?

Die Publikationen müssen die Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher der AG Universitätsverlage erfüllen.
 

Wichtige Kriterien

  • Die Publikation muss ein fachgerechtes Begutachtungsverfahren durchlaufen haben (Peer Review oder Editorial Review). Es erfolgt ein transparenter Nachweis der Qualitätssicherung durch den Verlag oder eine Qualitätsgarantie durch das Herausgebergremium. Der Verlag sollte im DOAB (Directory of Open Access Books) verzeichnet oder Mitglied der OASPA (Open Access Scholarly Publishing Association) sein.
  • Es liegt eine transparente Kostenkalkulation des Verlags vor. Darin sollen die Open-Access-bezogenen Leistungen und Kosten deutlich ausgewiesen werden. Die Gesamtkosten müssen im Verhältnis zu den Verlagsleistungen stehen.
  • Die Publikation steht unter einer freien Lizenz (Creative Commons Lizenzen CC BY 4.0 oder CC BY-SA 4.0). Die Herausgeber*innen / Autor*innen übertragen dem Verlag nur ein einfaches Nutzungsrecht.
  • Die Publikation ist DRM-frei (kopierschutzfrei).
  • Die Publikation erhält einen DOI (Digital Object Identifier).
  • Die Open-Access-Publikation erscheint zeitgleich mit der Printausgabe (sofern vorhanden).
  • Die Publikation sollte möglichst im DOAB gelistet und in der OAPEN Library (Open Access Publishing in European Networks) nachgewiesen werden.
  • Das Buch enthält einen Förderhinweis.

Förderhinweis


Publikationsfonds Niedersachsen

Deutschsprachige Publikation
Diese Veröffentlichung wurde aus Mitteln des Publikationsfonds NiedersachsenOPEN, gefördert aus zukunft.niedersachsen, unterstützt.

Englischsprachige Publikation
This publication received financial support from the publication fund NiedersachsenOPEN, funded by zukunft.niedersachsen.

Workflow

Förderanfragen können beim Open-Access-Team grundsätzlich jederzeit eingereicht werden: openaccess@leuphana.de. Die Wahrscheinlichkeit einer Förderung erhöht sich, wenn Sie frühzeitig Kontakt zu uns aufnehmen (auch wenn Sie noch auf Verlagssuche sind).

Für eine konkrete Bewertung der Förderfähigkeit benötigt das Open-Access-Team von den Autor*innen ein Verlagsangebot (Kostenkalkulation). In dem Angebot sollen die Open-Access-bezogenen Leistungen und Kosten deutlich ausgewiesen und die voraussichtliche Seitenanzahl angegeben werden. Auf Basis des Verlagsangebots wird der Förderzuschuss berechnet. Hiernach ist der (noch nicht unterzeichnete) Verlagsvertrag an das Open-Access-Team zu senden. Daneben ist dieser Förderantrag beim Open-Access-Team einzureichen

Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, bewilligt das Open-Access-Team die Förderung. Der Verlagsvertrag kann anschließend unterzeichnet werden. Die Mittelzusagen gelten für 12 Monate. Wenn die Publikation nach Ablauf dieser Frist noch nicht erfolgt ist, muss ein neuer Förderantrag eingereicht werden.

Vor Veröffentlichung des Werks sind dem Open-Access-Team die finale Titelei und das Impressum zuzusenden, um den Förderhinweis, die Creative Commons Lizenz und den Copyrightvermerk abschließend prüfen zu können.

Je nach Publikationsprojekt kann die Rechnung direkt an den Publikationsservice des MIZ adressiert werden. Im Falle von NiedersachsenOPEN übernimmt das MIZ die Vorfinanzierung und beantragt anschließend bei der Geschäftsstelle des Niedersachsen-Konsortiums die Rückerstattung. 

Beratung

Bei Fragen rund um die Förderung von Open-Access-Büchern berät Sie das Open-Access-Team sehr gern: openaccess@leuphana.de

Kontakt

Gesa Baron
Universitätsallee 1, CB.107
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1183
gesa.baron@leuphana.de

Martin Bilz
Universitätsallee 1, CB.105
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1113
martin.bilz@leuphana.de