Programmbeiräte

An der Leuphana werden für alle Studienprogramme und übergreifende Studienprogrammelemente unabhängige Programmbeiräte1 eingerichtet. Externe Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Arbeitsmarkt sowie Alumni der Universität unterstützen die Universität bei der Weiterentwicklung der Studienprogramme.

Dabei übernehmen die Programmbeiräte zwei Aufgaben:

  • Sie beraten die Studienprogrammbeauftragten bei der inhaltlichen Weiterentwicklung der Studienprogramme.
  • Im Rahmen eines universitätsinternen Prüfverfahrens (Regelkreis Studienprogrammentwicklung)  begutachten sie die Programmdokumentation und verfassen dazu eine Stellungnahme.

Ein Programmbeirat besteht i. d. R. aus mindestens vier externen Mitgliedern:

  • mindestens zwei Mitglieder aus dem Bereich Wissenschaft & Forschung
  • mindestens ein Mitglied aus der Berufspraxis
  • mindestens ein externes studentisches Mitglied.

Als critical friends vertreten die Mitglieder der Programmbeiräte eine kritische Position und konfrontieren die Verantwortlichen mit ihrem Blick von außen. Durch ihre engagierte und kritische Prüfung leisten die externen Expertinnen und Experten einen zentralen Beitrag zur Weiterentwicklung der Studienprogramme.

Für Mitarbeitende der Leuphana sind Formulare und Vorgabedokumente zu den Programmbeiräten im Intranet verfügbar.

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1 Zur Sicherung der Unabhängigkeit der Mitglieder von Programmbeiräten gelten die nachfolgenden Ausschlusskriterien. Deren Einhaltung wird vom Team Q im Rahmen der Nominierung überprüft. Nach Abschluss der Prüfung gibt das Team Q eine Beschlussempfehlung an das Präsidium zur Berufung der Beiratsmitglieder.

Ausschlusskriterien für Mitglieder von Programmbeiräten aus Wissenschaft & Forschung sowie Berufspraxis:
   -  Zugehörigkeit, Bewerbung (um Professur) oder Lehraufträge an der Leuphana Universität und dazugehörigen Einrichtungen in den letzten drei Jahren.
   -  Betreuungsverhältnis (Promotion oder Habilitation) mit Programmbeauftragten, Studiendekan_in oder hauptamtlich Lehrenden des Studienprogramms in den letzten drei
       Jahren.

Ausschlusskriterien für externe studentische Mitglieder von Programmbeiräten:
   -  Aktuelles Betreuungsverhältnis (Bachelor- oder Master-Arbeit, Promotion) mit Programmbeauftragten oder Studiendekan_in des Studienprogramms.
   -  Finanzielle Abhängigkeit (z. B. Tätigkeit als studentische Hilfskraft, Stipendium) von Fachkoordinator_in, hauptamtlich Lehrenden des Studienprogramms oder
       Studiendekan_in.

Ansprechperson

Dr. Kirsten Mülheims
Universitätsallee 1, C7.312
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2244
kirsten.muelheims@leuphana.de