Programmbeiräte

Die Leuphana sichert und entwickelt als systemakkreditierte Hochschule die Qualität ihrer Studienprogramme in eigener Verantwortung. Interne Prüfverfahren ersetzen seit 2014 an der Leuphana die externe Programmakkreditierung. Studienprogramme durchlaufen bei Neueinrichtung sowie alle acht Jahre ein internes Prüfverfahren. Zentrales Element ist dabei der sogenannte Programmbeirat, dessen Mitglieder - Externe Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Arbeitsmarkt sowie Alumni der Universität - die Universität bei der Weiterentwicklung der Studienprogramme unterstützen.

 

Maßnahmenvereinbarung und Qualitätssiegel

Die Programmverantwortliche Person formuliert ausgehend von Hinweisen des Beirates und einer formalen Prüfung durch das
Team Q konkrete Verbesserungsvorschläge für das Programm. In einem universitätsinternen Entwicklungsgespräch werden diese Vorschläge geprüft und ggf. angepasst. Die Ergebnisse werden in der Entwicklungsvereinbarung schriftlich festgehalten und müssen im Konsens von allen Stimmberechtigten bestätigt werden. Ist eine Einigung nicht möglich, greifen festgelegte Eskalationsstufen.

Wird die Entwicklungsvereinbarung von allen stimmberechtigten Mitgliedern des Entwicklungsgesprächs unterzeichnet, vergibt das Präsidium das Leuphana Qualitätssiegel Studium und Lehre. Dieses entspricht den Anforderungen des deutschen Akkreditierungsrates an Programmakkreditierungen.

Das Monitoring der vereinbarten Maßnahmen übernimmt das Team Q in Abstimmung mit der School und der Fakultät.

 

Prozessschritte und Grundlagen

Die Programmbeiräte übernehmen zwei zentrale Aufgaben:

  • Sie beraten die Studienprogrammbeauftragten bei der inhaltlichen Weiterentwicklung der Studienprogramme.
  • Im Rahmen eines universitätsinternen Prüfverfahrens (Regelkreis Studienprogrammentwicklung)  begutachten sie die Programmdokumentation und verfassen dazu eine Stellungnahme.

Ein Internes Prüfverfahren läuft wie folgt ab:

  1. Kick-off Treffen: die Studienprogrammbeauftragten, Vertreter*innen der School, des Dekanats und des Team Q beraten sich bezüglich des Ablaufs und der Verantwortlichkeiten im Prozess
  2. Beschreibung des Studienprogrammes: der sog. Programmordner dokumentiert alle wesentlichen Informationen zum Studienprogramm 

Die einzelnen Prozessschritte sind festgelegt in der Richtlinie des Präsidiums zur Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre (Leuphana Gazette 01/21)

 

Einbindung externer Expertise

An der Leuphana werden für alle Studienprogramme und übergreifende Studienprogrammelemente unabhängige Programmbeiräte1 eingerichtet. Die Mitglieder eines Programmbeirates werden auf Vorschlag der Programmverantwortlichen Person durch das Präsidium berufen.

Ein Programmbeirat besteht i. d. R. aus mindestens vier externen Mitgliedern:

  • mindestens zwei Mitglieder aus dem Bereich Wissenschaft & Forschung
  • mindestens ein Mitglied aus der Berufspraxis
  • mindestens ein externes studentisches Mitglied.

Basierend auf der Darstellung im Programmordner und eines Treffens (vor Ort oder online) bewertet der Programmbeirat das Studienprogramm im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme. Als "kritische Freunde" kommunizieren die Mitglieder der Programmbeiräte ihre Sicht auf die Studienprogramme der Leuphana und fördern damit deren kontinuierliche Verbesserung.

 

Für Mitarbeitende der Leuphana sind Formulare und Vorgabedokumente zu den Programmbeiräten im Intranet verfügbar.

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1 Zur Sicherung der Unabhängigkeit der Mitglieder von Programmbeiräten gelten die nachfolgenden Ausschlusskriterien. Deren Einhaltung wird vom Team Q im Rahmen der Nominierung überprüft. Nach Abschluss der Prüfung gibt das Team Q eine Beschlussempfehlung an das Präsidium zur Berufung der Beiratsmitglieder.

Ausschlusskriterien für Mitglieder von Programmbeiräten aus Wissenschaft & Forschung sowie Berufspraxis:
   -  Zugehörigkeit, Bewerbung (um Professur) oder Lehraufträge an der Leuphana Universität und dazugehörigen Einrichtungen in den letzten drei Jahren.
   -  Betreuungsverhältnis (Promotion oder Habilitation) mit Programmbeauftragten, Studiendekan_in oder hauptamtlich Lehrenden des Studienprogramms in den letzten drei
       Jahren.

Ausschlusskriterien für externe studentische Mitglieder von Programmbeiräten:
   -  Aktuelles Betreuungsverhältnis (Bachelor- oder Master-Arbeit, Promotion) mit Programmbeauftragten oder Studiendekan_in des Studienprogramms.
   -  Finanzielle Abhängigkeit (z. B. Tätigkeit als studentische Hilfskraft, Stipendium) von Fachkoordinator_in, hauptamtlich Lehrenden des Studienprogramms oder
       Studiendekan_in.

©Leuphana/Jannis Muser
©Leuphana/Marvin Sokolis
©Leuphana/Susanne Laudien

Information für Kritische Freunde

Kostenübernahme

Die Leuphana erstattet den Mitgliedern des Programmbeirates die Kosten für Reise, Unterkunft und Bewirtung. Weitere Informationen und ein Formular zur Erstattung Ihrer Auslagen erhalten Sie mit der Einladung zum Treffen des Beirates.

Ihre Expertise

Die Leuphana sucht für die jeweiligen Programmbeiräte Vertreter*innen aus Wissenschaft und Berufspraxis mit einer hohen fachbezogenen Reputation sowie möglichst Erfahrungen in einem vergleichbaren Studienprogramm an einer anderen Universität verfügen.

Wir würden uns freuen, Sie bald an der Leuphana begrüßen zu dürfen!

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Akkreditierungs-Website

Ansprechperson

Dr. Kirsten Mülheims
Universitätsallee 1, C7.312
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2244
kirsten.muelheims@leuphana.de