Rechtlicher Rahmen

Die Digitalisierung der Hochschullehre stellt Mitarbeitende, aber auch Studierende, vor diverse rechtliche Herausforderungen. Datenschutzkonforme Tools, Bildrechte in Präsentationen, Online-Prüfungsordnungen, DSGVO-Verordnung oder auch KI-Generatoren in Studium, Lehre und Prüfung sind nur einige Themen, über die im Rahmen von SOUVER@N aufgeklärt wird.

Online-Prüfungsordnungen nach dem NHG

Der neu in das NHG eingefügte § 7 Abs. 4 ermöglicht Hochschulen unter Beachtung bestimmte Vorgaben, Online-Prüfungen in ihre Prüfungsordnungen aufzunehmen und somit eine Rechtsgrundlage für diese Prüfungsform zu schaffen. Im Paper werden die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für eine solche Ordnung identifiziert. Im Anhang ist eine Muster-Rahmenprüfungsordnung mit dazugehörigen Datenschutzhinweisen und einer Einverständniserklärung der Prüflinge zu finden. Diese Muster wurden in einer Arbeitsgemeinschaft der Rechtsabteilungen der Hochschulen des SOUVER@N-Projektes erarbeitet.

Hochschulübergreifende Weiterbildung des Personals und EU-Beihilferecht in Niedersachsen

In diesem Paper wird die Rechtsgrundlage im NHG für eine Zusammenarbeit vorgestellt, in der Hochschulen ihre Weiterbildungsangebote für Angehörige von Partner-Hochschulen öffnen. Es wird diskutiert, inwieweit das EU-Beihilferecht entgegenstehen könnte.

Checkliste – Datenschutzkonforme Tools für die Lehre

Mit der Checkliste der Datenschutzkonformen Tools für die Lehre stellen wir Lehrenden und auch anderen Beschäftigten, die sich mit digital gestützter Lehre befassen, einen Überblick über Verantwortlichkeiten und gesetzliche Vorgaben zur Verfügung, die beim Einsatz digitaler Tools zu beachten sind. Zu beachten ist, dass diese Checkliste keine datenschutzrechtliche Beratung ersetzen kann, sondern lediglich eine Unterstützung bei der Auswahl datenschutzkonformer Werkzeuge bieten soll. Grundsätzlich gilt es, hochschulinterne Vorgaben zu berücksichtigen.

Anrechnungsmöglichkeiten von E-Learning-Formaten

Immer mehr digitale Lehr-Formate halten Einzug in die Lehre. Es stellt sich die Frage, wie die freiwillige Erbringung, Erstellung und Betreuung digitaler Lehrleistungen auf das Lehrdeputat nach der LVVO Nds. angerechnet und honoriert werden können. In diesem Paper werden die Möglichkeiten der LVVO Nds. identifiziert und Lösungsansätze zu Kapazitätsfragen diskutiert.

Rechtliche Aspekte des Einsatzes von KI in Studium, Lehre und Prüfung

(Stand 14.07.2023)

Hochschulen müssen sich Gedanken machen, wie mit KI-Generatoren in Studium, Lehre und Prüfung in didaktischer und rechtlicher Hinsicht umzugehen ist. Dabei geht es um die Verwendung von frei und kostenlos im Internet verfügbaren KI-Generatoren durch Lehrende und Studierende. Häufig verwendet werden ChatGPT und Dall-E des US-Anbieters OpenAI. Lehrende können KI-Tools zur Erstellung und Aktualisierung von Lehrmaterial, zur Veranschaulichung der Lehre oder auch zur Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen einsetzen. Studierende können KI-Tools zur Erstellung von Studienleistungen oder von Prüfungsleistungen verwenden. Dieses Informationspapier soll einen ersten Überblick über die derzeitige Rechtslage des KI-Einsatzes für den AK KI-Orientierungsrahmen geben.

Bildrechte bei der Verwendung von Bildern und Videos in Vorlesungsfolien

Kenntnisse des Einmaleins der Bildrechte sind unerlässlich, um eigene und fremde Bilder oder Videos gesetzeskonform in Vorlesungen zu präsentieren oder in Vorlesungsfolien zu teilen. Denn Verletzungen des Urheberrechts oder des Persönlichkeitsrechts könnten teure Abmahnungen nach sich ziehen. In dem Paper werden Hinweise zu den Rechten der Ersteller:innen von Bildern, Grafiken oder Videos und den Rechten von auf Fotos abgebildeten Personen gegeben und kurz und knapp zusammengefasst, was bei deren Verwendung in Vorlesungsfolien zu beachten ist. Insbesondere wird auf KI-generierte Bilder und Videos eingegangen. Eine abschließende Checkliste fasst das Wichtigste für den Lehralltag zusammen.