Sponsoring auf dem Campus

Mit der Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen zur Förderung von Personen, Gruppen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen oder weiteren gesellschaftspolitischen Bereichen, können eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Für Unternehmen handelt es sich daher beim Sponsoring um eine abzugsfähige Betriebsausgabe und nicht um eine abzugsfähige Aufwendung wie im Falle einer Spende.

Das Land Niedersachsen schreibt dazu: Unter Sponsoring ist die Zuwendung von Geld oder einer geldwerten Leistung zur Erfüllung von Landesaufgaben durch eine juristische oder natürliche Person mit wirtschaftlichen Interessen zu verstehen, die neben dem Motiv zur Förderung der öffentlichen Einrichtung auch andere Interessen verfolgt. Dem Sponsor kommt es auf die Profilierung in der Öffentlichkeit über das gesponsorte Produkt an.

Wenn Sie also eine konkrete Gegenleistung von der Leuphana erwarten, wird dies in einem Sponsoringvertrag mit uns geregelt.

Finanzielle Fragen

Kerstin Lödding
Universitätsallee 1, C10.212
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Fon +49.4131.677-1838
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Inhaltliche Fragen

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doerte.krahn@leuphana.de