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Programmbeiräte

Die Qualität der Studienangebote an der Leuphana wird kontinuierlich weiterentwickelt. Zu diesem Zweck richtet die Universität für jedes Studienprogramm einen Programmbeirat ein, der sich aus Vertreter:innen aus Wissenschaft & Forschung, Berufspraxis sowie externen Studierenden zusammensetzt.

Expert:innen beim Internen Prüfverfahren ©Leuphana/Susanne Laudien
Qualitätssiegel ©Leuphana Universität Lüneburg
Außenansicht des Zentralgebäudes ©Cornelia Suhan

Aufgaben der Programmbeiräte

Die Programmbeiräte unterstützen die Studienprogrammbeauftragten bei der Qualitätssicherung und -entwicklung der Studienprogramme. Sie bewerten das Studienprogramm im Rahmen des internen Akkreditierungsverfahrens hinsichtlich der fachlich-inhaltlichen Qualität, der Umsetzung des Curriculums, der Anschlussfähigkeit sowie der Ausstattung gemäß den Kriterien der Nds. Studienakkreditierungsverordnung Teil 3, beraten bei der Weiterentwicklung und formulieren Empfehlungen.
Zu diesem Zweck erhalten die Mitglieder eines Programmbeirates Informationen zum Studienprogramm in Form eines schriftlichen Selbstberichts und werden eingeladen, über dessen Ziele, Realisierung und Entwicklung mit den Verantwortlichen vor Ort kritisch und konstruktiv zu diskutieren.

Ihre Expertise

Die Mitglieder der Programmbeiräte werden auf Vorschlag der Studienprogrammbeauftragten durch das Präsidium ernannt.

Ein Programmbeirat setzt sich i.d.R. zusammen aus:

  • mind. zwei Mitgliedern aus Wissenschaft & Forschung
  • mind. einem Mitglied aus der Berufspraxis
  • mind. einer / einem externen Studierenden.


Die Leuphana sucht für die jeweiligen Programmbeiräte Vertreter:innen mit einer hohen fachbezogenen Reputation sowie möglichst Erfahrung in leitenden Funktionen. Das studentische Mitglied sollte über Erfahrungen in einem vergleichbaren Studienprogramm an einer anderen Universität verfügen.

AUSSCHLUSSKRITERIEN

Um die Unabhängigkeit der Programmbeiratsmitglieder zu gewährleisten, werden folgende Ausschlusskriterien, die sich an den Leitlinien der HRK und der DFG orientieren, überprüft:

Mitglieder Wissenschaft & Forschung sowie Berufspraxis:

  • Ausschluss der Zugehörigkeit, Bewerbung (um Professur) oder Lehraufträge an der Leuphana Universität und dazugehörigen Einrichtungen in den letzten drei Jahren.
  • Ausschluss eines Betreuungsverhältnisses (Promotion oder Habilitation) mit Studienprogrammbeauftragten, Studiendekan*in oder hauptamtlich Lehrenden des Studienprogramms in den letzten drei Jahren.

Externes studentisches Mitglied:

  • Aktuelles Betreuungsverhältnis (Bachelor- oder Master-Arbeit, Promotion) mit Studienprogrammbeauftragten oder Studiendekan*in des Studienprogramms.
  • Finanzielle Abhängigkeit (z. B. Tätigkeit als studentische Hilfskraft, Stipendium) von Studienprogrammbeauftragten, hauptamtlich Lehrenden des Studienprogramms oder Studiendekan*in.

Die Gutachtenden und die Studienprogrammbeauftragten bestätigen darüber hinaus, dass keine Hinweise auf den Anschein von Befangenheit vorliegen.

Sitzungen der Programmbeiräte

Die Termine der Beiratstreffen (vor Ort oder online) werden zwischen den Mitgliedern des Programmbeirats und den Verantwortlichen der Studienprogramme abgestimmt. In der Regel kommen Programmbeiräte mindestens alle acht Jahre zur Begutachtung im Rahmen der Reakkreditierung zusammen. Bei wesentlichen Änderungen des Studienprogramms oder bei Beratungsbedarf zu Weiterentwicklungen sind zusätzliche Treffen möglich. 

Stellungnahme zum Studienprogramm

Im Rahmen der Sitzung des Programmbeirates wird eine formgebundene, schriftliche Stellungnahme zum Studienprogramm verfasst. Diese wird in der Regel während des Beiratstreffens bereits entworfen. Die Stellungnahme des Programmbeirates fließt im Rahmen des internen Akkreditierungsverfahren in ein umfassendes Akkreditierungsgutachten ein. Die Ergebnisse der Begutachtung werden im Webauftritt der Leuphana und in der öffentlichen Datenbank des Akkreditierungsrates („ELIAS“) mit Angaben zu den Mitgliedern des Programmbeirates deren Funktion im Programmbeirat veröffentlicht. 

Kostenübernahme

Die Leuphana übernimmt für die Mitglieder des Programmbeirates die Kosten für Reise, Unterkunft und Bewirtung. Weitere Informationen und ein Formular zur Erstattung der Auslagen werden im Rahmen der Tätigkeit im Programmbeirat zur Verfügung gestellt.

Kontakt

LEITERIN DES BEREICHS EVALUATION & AKKREDITIERUNG