Akkreditierung

Studienprogramme entsprechen hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Zielsetzung festgelegten Standards. Diese Standards werden für die Leuphana in der Niedersächsische Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung (Niedersächsische Studienakkreditierungsverordnung - Nds. StudAkkVO) definiert.

Aufgrund der Systemakkreditierung verfügt die Leuphana Universität seit 2014 über das Recht, ihre Studienprogramme selbstständig zu überprüfen und das Siegel des Deutschen Akkreditierungsrates zu vergeben. Das sogenannte Interne Prüfverfahren ersetzt die externe Programmakkreditierung an der Leuphana und bettet weitere QM-Instrumente, wie Befragungen, Qualitätszirkel und Kapazitätsprüfungen, in Form eines geschlossenen Regelkreises in die Qualitätssicherung und -entwicklung ein.

Am Ende eines erfolgreichen Internen Prüfverfahrens steht die Verleihung des Leuphana Qualitätssiegels für Studium und Lehre. Das Interne Prüfverfahren fördert die kohärente Gestaltung und Weiterentwicklung aller Studienprogramme im Einklang mit den strategischen Zielen der Universität sowie den externen Standards, wie insbesondere den ESG und den Regeln des deutschen Akkreditierungswesens.

Das Interne Prüfverfahren sowie alle anderen QM-Prozesse sind geregelt in der Richtlinie des Präsidiums zur Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre („QE-Richtlinie“ / Gazette 01/21).

Interne Prüfverfahren College

Interne Prüfverfahren Graduate School

Interne Prüfverfahren Lehrkräftebildung

Externe Programmakkreditierungen

Professional School

Ansprechperson

Team Q Co-Leitung und Bereichsleitung Evaluation & Akkreditierung

Dr. Kirsten Mülheims
Universitätsallee 1, C7.312
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2244
kirsten.muelheims@leuphana.de