Dritte Option an der Leuphana. Diskussionsstand und Perspektiven

08. Mai

Das geltende Personenstandsrecht verlangt den Geschlechtseintrag männlich oder weiblich. Auch im Alltag und an der Universität werden wir häufig aufgefordert uns zu positionieren, meist sind wir gezwungen, uns zu entscheiden zwischen “Frau” oder “Mann”. Es gibt einige Menschen, die aus diesem Raster fallen, sich in dieser Einteilung nicht repräsentiert fühlen und diese ablehnen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.10.2017 beschlossen, dass die bisherige Regelung zum Geschlechtseintrag verfassungswidrig ist, soweit es neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Laut dieser Entscheidung darf entweder gar kein Geschlechtseintrag vorgeschrieben werden oder es muss eine dritte Option geschaffen werden.

Die Verwendung des falschen Namens und der falschen Anrede wegen fehlerhaftem Geschlechtseintrag konfrontiert Personen in hochschulischen Strukturen mit Benachteiligungen und Diskriminierungspotentialen. Wie kann die Studiensituation und die soziale Situation von Studierenden an der Leuphana Universität verbessert werden? Wie könnte die dritte Option umgesetzt werden und welche (Übergangs-)Lösungen gibt es? Ist darüber hinaus die Anerkennung des Ergänzungsweises möglich? Kurz: Was passiert gerade an der Leuphana Universität bezogen auf intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen bzw. alle, an die sich die dritte Option richten kann? Diese und weitere Fragen sollen in der Veranstaltung geklärt und der bisherige Diskussionstand bundesweit und an der Leuphana vorgestellt werden. Nach einem Input von Valentina Seidel (Gleichstellungsbüro der Leuphana) wollen wir in einer offenen Runde über das Thema diskutieren und damit zum Dialog anregen.

8. Mai 2018 um 18 Uhr Raum C. 14.006
Gemeinsame Veranstaltung vom QuARG und dem Gleichstellungsbüro.