Chancengleichheit und Diskriminierungsschutz in der digitalen Lehre

Eine Anleitung für Lehrende

Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie und die damit einhergehenden gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen wirken sich auf alle Bereiche der Leuphana Universität Lüneburg aus: Forschung, Lehre, Studium, wissenschaftsnahe Beratung, Dienstleistung und Administration – überall zeigen sich Veränderungen, die Menschen je nach Lebenssituation auf unterschiedliche Art und Weise betreffen und beeinflussen. Ein Beispiel hierfür sind Hochschulmitglieder mit Familie und Pflegeaufgaben, die aufgrund von geschlossenen Schulen und Betreuungseinrichtungen zusätzliche Sorgearbeiten übernehmen, im Homeoffice arbeiten oder studieren. Die Mehrbelastung für diese Hochschulmitglieder ist hoch.

Mit dieser Anleitung ist das Ziel verbunden aus Gleichstellungsperspektive und mit Fokus auf Chancengleichheit, Vereinbarkeit, Diversität und dem Schutz vor Diskriminierungen auf Herausforderungen in der digitalen Lehre aufmerksam zu machen. Seit dem Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie sind Lehrende und Studierende aufgefordert sich mit digitalen Formaten und deren Einsatzmöglichkeiten innerhalb kurzer Zeit vertraut zu machen. Es gilt möglichst schnell Grenzen auszuloten und sich auf neue Kommunikationsformen, Lehr- und Lernbedingungen einzustellen.

An der Leuphana wird überwiegend mit der Videokonferenz-Software ZOOM gelehrt, für dessen Grundfunktionen vom Lehrservice der Leuphana verfasste Anleitungen bereits vorliegen und auch Schulungen angeboten werden.

Aus Gleichstellungsperspektive zeigt sich, dass die Voraussetzungen für die Teilnahme an der digitalen Lehre nicht für alle Student*innen gleich sind. Schwierigkeiten in der Alltagsgestaltung, existenzielle Unsicherheiten aufgrund von finanziellen Notlagen, soziale Ausschlüsse etc. führen zu Mehrfachbelastungen. Internationale Student*innen sind oft in besonderer Weise betroffen, da Studienverzögerungen und finanzielle Notlagen mit aufenthaltsrechtlichen Fragen bzw. Konsequenzen verbunden sein können. Zusätzlich sind sie mit sprachlichen Barrieren konfrontiert. Ein Problem vieler Student*innen ist das Fehlen eines ungestörten Arbeitsplatzes im Wohnumfeld. Innerhalb der Gruppe der Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen oder auch Student*innen mit Kind(ern) gibt es einige, die von digitalen Lehrformaten profitieren können, bspw., wenn diese zeitlich flexibel nutzbar sind. Für andere ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder ein erfolgreiches Absolvieren von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert. Insgesamt ist ein prüfender und fragender Blick auf die Gruppe der Student*innen und auch das Erfragen von Schwierigkeiten erforderlich, um Bedarfe zu erfassen und eine differenzierte, inklusive und diskriminierungsfreie Lehre zu ermöglichen.

Zu den davon besonders Betroffenen im Rahmen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen gehören bspw. Student*innen

  • mit beruflichen Verpflichtungen,
  • mit unzureichenden technischen Voraussetzungen und/ oder mit instabiler Internetverbindung,
  • in belastenden Lebenssituationen, mit Betreuungsaufgaben (Sorgeverantwortung/ Betreuungspflichten bei Kindern oder in der Pflege, hierzu gehören insbesondere Alleinerziehende),
  • mit geringer Teilhabe an Unterstützungsnetzwerken (bspw. Internationale),
  • die zu den sog. Risikogruppen zählen,
  • die Diskriminierungen und Gewalt erfahren,
  • mit Erkrankungen, mit therapeutischen Verpflichtungen, Beeinträchtigungen des Sehens oder Blindheit, Beeinträchtigungen des Sprechens, des Hörens oder Taubheit, bestimmten psychischen Erkrankungen oder auch Autismus-Spektrum-Störungen.

Diese Auflistung ist ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Wir möchten Sie mit dieser Anleitung gerne darin unterstützen Student*innen in unterschiedlichen Lebenslagen und ihre Teilhabemöglichkeiten an digitalen Lehrveranstaltungen in den Blick zu nehmen. Mögliche Herausforderungen für Student*innen entstehen bspw. durch technische und organisatorische Bedingungen, durch Ausschlüsse in der Kommunikation und Ansprache sowie durch die Form, in der Lehrinhalte aufbereitet und angeboten werden. Nicht immer klappt alles für alle reibungslos, was vereinzelt auch zu größeren Störungen und Ausschlüssen in der Lehre führt.

Neben einer nicht ausreichenden Bezugnahme unterschiedlicher Voraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen können Störungen bspw. auch durch diskriminierende Handlungen und unerwünschte Kontaktaufnahmen zu Teilnehmer*innen entstehen, durch polarisierende, rechte, diskriminierende und menschenfeindliche Äußerungen oder dadurch, dass nichtangemeldete Personen an der Veranstaltung teilnehmen und diese stören (das sogenanntes „Zoombombing“). Dies wird im Folgenden auch als „unerwünschte“, „unangebrachte“ oder „unangemessene“ Inhalte, Kommentare, Wortbeiträge oder Verhaltensweise bezeichnet.

Wir haben in dieser Anleitung einige Ursachen für Störungen aufgegriffen und geben Empfehlungen im Umgang mit ihnen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese bei Bedarf aufgreifen und in Ihren Veranstaltungen und/ oder in der Gestaltung Ihrer Lehr-Lern-Räume berücksichtigen. Wir haben einige Tipps und Hinweise zusammengefasst, wie Lehre integrativ gestaltet werden kann, mit welchen Einstellungen möglichen Störungen vorgebeugt werden kann und wie im Fall von Störungen vorzugehen ist. Sie sollten sich aber immer gut überlegen, welche Funktionen Sie aktivieren bzw. sperren. Die Interaktivität in Ihrer digitalen Veranstaltung kann hierdurch ggf. beeinträchtigt werden.

In der Anlage sind Kontaktdaten von Einrichtungen und Beauftragten der Leuphana aufgelistet, an die Sie sich im Fall von Störungen wenden können.

Gemeinsame Gestaltung der Lehre – Kommunikation, Mitbestimmung und Transparenz

Hier finden Sie zunächst eine kurze Handreichung zu Vereinbarungen mit Teilnehmer*innen zu Beginn der Veranstaltung.

Mögliche Diskriminierungsrisiken im Blick haben

Der enorme Zeitdruck unter dem digitale Lehrformate entstanden sind führt u. U. dazu, dass in der gebotenen Eile der Schutz vor Diskriminierungen (siehe oben) nicht vollumfänglich gelungen ist. Vieles lässt sich schon in der Vorbereitung einer Lehrveranstaltung durch das Einholen von Informationen über die Adressat*innen der Lehrveranstaltung, gute Nachfragen, Absprachen und Auseinandersetzung mit der genutzten Technik minimieren. Die folgenden Empfehlungen können Sie dabei unterstützen.

Hinweise auf Nachteilsausgleich

Weisen Sie die Studierenden frühzeitig und proaktiv auf Möglichkeiten von Urlaubssemester, Teilzeitstudium und Nachteilsausgleichen hin, die auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn Student*innen sich in belastenden Lebenssituationen bspw. aufgrund von Mehrfachbelastungen und erhöhtem Betreuungs-/ Pflegeaufwand befinden. Student*innen, die zur sog. Risikogruppe gehören, sollten Möglichkeiten eröffnet werden sich zu schützen, ohne dass sie ihre Situation im Detail erläutern müssen.

Bieten Sie für Student*innen in besonderen Lebenslagen und für Student*innen, die zur sog. Risikogruppe gehören, alternative Formen der Partizipation, Leistungserbringung im Rahmen des Nachteilsausgleichs und Sprechstunden an. Sie sollten proaktiv auf diese Möglichkeiten hinweisen. Suchen Sie gemeinsam mit Student*innen, die derzeit keine (studentische) Assistenz oder Dolmetscher*innen in Anspruch nehmen können, nach individuellen Lösungen.

Die Ruhr Universität Bochum stellt weitere Hinweise und Empfehlungen zu diskriminierungsfreier Lehre zur Verfügung. Hier finden Sie eine Handreichung zur Gewaltprävention in Lehr-und Lernkontexten online.

Moderation von Online-Lernprozessen

Eine gute Moderation und eine Begleitung von Lernprozessen sind eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von digitaler Lehre. Neben einer Vorbereitung der Lehrinhalte rücken hier die Organisation der Arbeitsabläufe und die Motivation der Student*innen in den Vordergrund. Unter folgenden Links finden Sie Anregungen:

Universität Bremen Informationsportal

E-Teaching.org

Universität Göttingen Virtuelle Lehre

Log-In

Grundsätzlich sollten alle Online-Veranstaltungen mit einer Passwortsicherung ausgestattet sein (bei ZOOM mittlerweile Pflicht). Manche Software ist mit einem Warteraum ausgestattet, in dem Teilnehmer*innen vor ihrem Eintritt in den Raum in der Warteschleife gehalten werden.

Wenn Sie zu Beginn der Veranstaltung die Namen der Teilnehmer*innen mit den Anmeldelisten vergleichen, dann bedenken Sie bitte, dass bspw. bei Zoom die Anmeldung auch mit einem selbstgewählten Namen erfolgen kann. Achten Sie darauf, dass inter*, trans oder nicht-binären Personen u. U. nicht mit ihrem amtlichen Namen bei Zoom u. a. Kommunikationsplattformen angemeldet sind. Für inter* und trans Personen kann es zu belastenden Situationen kommen, wenn der unzutreffende (alte) Name für andere Menschen sichtbar wird, da dies in Folge zu unangenehmen Fragen, Gerüchten, Rechtfertigungsdruck und damit einhergehend zu psychischer Belastung führen kann.

Wenn Sie Unstimmigkeiten zwischen Anmeldelisten von myStudy und Namen bei Zoom feststellen, sollte eine Vorstellungsrunde zu Beginn der Veranstaltung stattfinden, damit alle Personen sich vorstellen. Bieten Sie den Teilnehmer*innen an, sich mit den Namen und Pronomen vorzustellen, mit denen sie angesprochen werden möchten. Die Offenlegung von Namen und Pronomen sollte nicht obligatorisch sein, aber stellen Sie sicher, dass diejenigen, die Selbstidentifizierungen mitteilen möchten, den Raum dafür finden. Mehr Hinweise zu der Frage, wie Lehr- und Lernräume an Hochschulen für Menschen aller Geschlechter respektvoll gestaltet werden können, gibt die Broschüre ("trans. inter*. nicht-binär.").

Wenn keine Reaktion einer Person mit Pseudonym folgt, auch nicht auf direkte Ansprache per privater Chatnachricht und nach der Klärung möglicher technischer Probleme auf Seiten der Person mit Pseudonym, kann die Person aus der Veranstaltung entfernt werden.

Verspätete Anmeldung zulassen

Nicht immer klappt die Anmeldung bei Zoom reibungslos. Eine verspätete Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann auf eine oben beschriebene Mehrfachbelastung zurück zu führen sein, die bspw. zeitweise zu einer Verlangsamung führt. Der Grund kann auch eine instabile oder überlastete Internetverbindung sein, da aufgrund von existenziellen Notlagen die technischen Voraussetzungen nicht optimal sind. Sie sollten daher die Anmeldung zur Veranstaltung nicht zu früh schließen, um Student*innen nicht von der Veranstaltung auszuschließen. Zudem sollte beachtet werden, dass es generell keine Anwesenheitspflicht bei Veranstaltungen gibt.

Berechnen des studentischen Workloads

Eine virtuelle Lehrveranstaltung sollte idealerweise nicht zeitaufwendiger sein als dieselbe Lehrveranstaltung in Präsenz – für Sie als Lehrende*r und für Student*innen. Da sowohl Lehrende als auch Student*innen sich auf die neue Situation einstellen müssen und dies teilweise unter erheblichem Zeitdruck, sollte sorgsam mit den Ressourcen aller an der Lehre Beteiligten umgegangen werden. Verwenden Sie möglichst Werkzeuge und Formate, die nur wenig Einarbeitungszeit bedürfen. Bitte bedenken Sie bei Prüfungsleistungen auch, dass es teilweise schwierig sein kann, Literatur zu beschaffen und die Bibliothek als Schreib- und Arbeitsort wegfällt.

Barrierearm lehren

Wichtig bei digitalen Lehr-Lernformaten ist es die vielfältigen Bedarfe zu berücksichtigen und mögliche Zugangsbarrieren zu reduzieren, um Teilhabe für alle zu ermöglichen.

Folgende Handreichung der Universität Hamburg gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie bei „Studierenden in besonderen Lebenslagen als Teilnehmende an Online-Lehrveranstaltungen" zu beachten haben.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsmaterialien (Texte, Präsentationen, Videos, Aufgabenstellungen etc.) barrierefrei für alle zugänglich sind. Wichtig ist es das Dokument zu formatieren, Alternativtexte einzufügen, die Inhalte gut zu strukturieren und Links eindeutig zu benennen, um nur einige Aspekte zu nennen. In Word ist es möglich das Dokument auf Barrierefreiheit zu testen. Eine Anleitung der TU Dresden ist hilfreich, um barrierefreie Dokumente und Materialien zu erstellen.

Der Deutsche Verein der blinden und sehbehinderten Menschen in Studium und Beruf e.V. (DVBS) hat Informationen über die am häufigsten verwendeten Tools für Telefon- und Videokonferenzen und ihre Bedienungsfreundlichkeit für blinde und sehbehinderte Menschen zusammengestellt. Demzufolge sind Zoom Meetings vermutlich die barriereärmste Lösung.

Unter Barrierefreie Lehre finden Sie Materialien von Hochschulen, der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutsches Studentenwerk und anderen zur barrierefreien Gestaltung digitalisierter Lehr- und Lernangebote sowie von Webangeboten.

Hier finden Sie eine weitere Handreichung zur 'Barrierefreiheit in der Online-Lehre', bereitgestellt vom Hochschulforum Digitalisierung. Hier werden unter anderem Themen wie Methoden, Kommunikation, Material etc. angesprochen und auf weiterführende Links verwiesen.

Versenden von Dateien mit unangemessenen Inhalten

Grundsätzlich sollte zu Beginn einer digitalen Lehrveranstaltung entschieden werden, ob das Senden von Dateien unter den Teilnehmer*innen erlaubt bzw. gewollt ist. Wenn Dateien mit unangemessenen Inhalten verschickt werden, kann die Einstellung zum Versenden unter „Profile“, „Einstellungen“, „In Meeting (Grundlagen)“, „Dateiübertragung“ und dann der Option „Den Benutzer*innen erlauben, Dateien in Direktnachrichten zu senden“ aktiviert oder deaktiviert werden.

Unangemessene Kommentare im Chat

Die Chatfunktion gibt es im Plenum und in den Arbeitsräumen. Nachrichten können privat oder an das Plenum verschickt werden. Zu Beginn der Lehrveranstaltung sollte eine Verständigung im Umgang mit der Chatfunktion erfolgen. Eine Nachricht, die eigentlich an eine*n Kommilitonen*in gehen sollte, kann versehentlich an das Plenum geschickt werden. Oder Teilnehmer*innen schreiben andere aus der Gruppe in unangebrachter Art und Weise an. Dies kann zu unangenehmen Situationen führen. Möchten Sie verhindern, dass privates Chatten für unangemessene Kommunikation während des Meetings genutzt wird oder sollte es zu unangebrachten Chatnachrichten kommen, können Sie als Host unter dem Chat auf die drei Punkte klicken und „Der*die Teilnehmer*in kann chatten mit: Host und Öffentlichkeit“ auswählen. Oder Sie ändern die Einstellung unter „Der*die Teilnehmer*in kann chatten“ in „Keiner“ um.

Der Chatverlauf in Zoom kann nur durch das Beenden des Meetings gelöscht werden.

Unangemessene und unaufgeforderte Freigabe von Bildschirminhalten

Die administratorseitigen Einstellungen in der Zoom-Installation der Leuphana Universität Lüneburg ermöglichen es allen Teilnehmer*innen in einer Lehrveranstaltung Bildschirminhalte freizugeben. In Seminaren mit Präsentationen ist dies eine wichtige Funktion. Eine unerwünschte Bildschirmfreigabe kann nur dadurch verhindert werden, dass die Lehrenden selbst frühzeitig ihre eigene Präsentation starten. Sobald eine Freigabe durch eine Person gestartet wurde, können andere Teilnehmer*innen nicht mehr auf diese Funktion zugreifen. Sollte jemand bereits eine unerwünschte Bildschirmfreigabe gestartet haben, kann diese am oberen Bildschirmrand mit einem Klick auf „Optionen anzeigen > Die Freigabe der Teilnehmer*in beenden“ gestoppt werden.

Unangemessene Nutzung eines freigegebenen Whiteboards und unerwünschte Kommentierung einer Präsentation

Die Eingabemöglichkeit durch Teilnehmer*innen kann ausgestellt werden: Klicken Sie dazu bei laufender eigener Bildschirmfreigabe in der Symbolleiste am oberen Bildschirmrand auf „Mehr > Kommentare der Teilnehmer*innen deaktivieren“. Ebenfalls unter „Mehr“ finden Sie die Option „Namen der Kommentator*innen anzeigen“: Der Name der Person, die gerade schreibt oder zeichnet, wird nun angezeigt. Gleichzeitig können die Kommentare aller Teilnehmer*innen mit Klick in der oberen Symbolleiste auf „Kommentieren gelöscht werden“. In der nun sichtbaren Zeichenwerkzeugleiste ist unter „Löschen“ die Option „Zeichnungen der Zuschauenden löschen“. Falls Sie die Kommentarmöglichkeit für Student*innen für Ihre Meetings grundsätzlich deaktivieren möchten, geht das auch in Ihrem Zoom-Dashboard. Klicken Sie dort in der linken Menüleiste auf „Einstellungen“ und deaktivieren Sie dort den Punkt „Annotation“ im Abschnitt „In Meeting (Grundlagen)“.

Unangemessene Zwischenreden

Wenn Teilnehmer*innen der Lehrveranstaltung sich nicht an die vereinbarten Kommunikationsregeln halten, aktiv die Lehrveranstaltung unterbrechen, sich diskriminierend und menschenfeindlich anderen Personen gegenüber äußern, populistische und anti-pluralistische Beiträge leisten, die in keinem Zusammenhang mit den eigentlichen Seminarinhalten stehen, können Sie die Schaltfläche „alle stummschalten“ unter der Teilnehmer*innnenliste anklicken. Wenn Sie im nachfolgenden Dialog das Häkchen bei „ermöglichen Sie es den Teilnehmer*innen, selber ihre Stummschaltung aufzuheben“ entfernen, ist es erst dann möglich einen Redebeitrag zu leisten, wenn Sie die Stummschaltung der jeweiligen Person aufheben. Das geht mit einem Klick auf das Mikrofonsymbol neben dem jeweiligen Namen.

Wichtig: Sie sollten die Schaltfläche „Audio aller ein“ nicht benutzen, um die Privatsphäre der Teilnehmer*innen zu respektieren und zu gewährleisten.

Ansprechpersonen bei Störungen

Sollte es dennoch zu einer (dauerhaften) Störung der digitalen (Lehr-)Veranstaltung kommen, können diese bei verschiedenen Stellen an der Leuphana gemeldet werden.

Gleichstellungsbeauftragte

Dr. Kathrin van Riesen
Gleichstellungsbüro
Fon +49.4131.677-1061
gleichstellung@leuphana.de
www.leuphana.de/gleichstellung

Ombudsperson für Studierende
Thies Reinck, M.A.
Fon +49.4131.677-1087
thies.reinck@leuphana.de

Lehrservice
Studentisches Support Team für die digitale Lehre
stud.digi-support@leuphana.de

IT-Service für Studierende
Fon +49 4131 677-1222
it-tutor@leuphana.de

 

Externe Stellen

Verwendete Quellen