Reform des Urheberrechtsgesetzes und Fernleihbestellungen

Aus dem MIZ-Journal März 2018

Am 1. März 2018 trat das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft ( UrhWissG ) in Kraft. Bei den Fernleihbestellungen über den Gemeinsamen Verbundkatalog (GVK) ist dies bei Kopiebestellungen bereits sichtbar geworden. Zum einen müssen die Besteller_innen nun vor Absenden der Bestellung bestätigen, dass sie die Kopien nur „…zu nicht-kommerziellen Zwecken nutzen…“ werden, zum anderen wird bei Kopiebestellungen aus Büchern nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur noch 10 % eines erschienenen Werkes als Kopie bestellt werden dürfen. Die Fernleih-Bibliotheken sind angewiesen, eine Buchaufsatz-Bestellung größeren Umfangs abzuweisen. Bei Büchern kann in einem solchen Fall ggf. eine Leihbestellung getätigt werden.

Bei Aufsatzbestellungen aus Fach- und wissenschaftlichen Zeitschriften gilt die Beschränkung auf 10 % nicht, d.h. es werden auch weiterhin vollständige Artikel geliefert, egal welchen Umfangs, jedoch nie das gesamte Heft.

Eine weitere Änderung betrifft die Weitergabe der Kopien an die Besteller*innen. Sofern in den Lizenzverträgen für elektronische Ressourcen keine anderslautenden Modalitäten genannt sind, ist nun die elektronische Lieferung von Artikeln direkt an die Besteller*innen erlaubt. Dies kann mittelfristig über den Verteilserver des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes, über den unsere Fernleihbestellungen abgewickelt werden, erfolgen. Zurzeit bedarf es dazu allerdings noch einiger technischer Umstellungen.

Weitere Informationen zur Fernleihe