Internes Prüfverfahren

Das Leuphana Qualitätsmanagement unterstützt die kontinuierliche Weiterentwicklung von Studium und Lehre und gestaltet einen verbindlichen Rahmen, in dem sich inhaltliche Qualitätsentwicklung entfalten kann. Die Leuphana sichert und entwickelt als systemakkreditierte Hochschule die Qualität ihrer Studienprogramme in eigener Verantwortung.
Interne Prüfverfahren ersetzen seit 2014 an der Leuphana die externe Programmakkreditierung.

Interne Qualitätsprüfung

Studienprogramme durchlaufen bei Neueinrichtung sowie i.d.R. alle acht Jahre ein Internes Prüfverfahren.
Zentrales Element ist dabei der sogenannte Programmbeirat, dessen Mitglieder - externe Expert*innen - das Studienprogramm nach fachbezogenen Kriterien begutachten und eine formgebundene, schriftliche Stellungnahme verfassen. Die einzelnen Prozessschritte sind festgelegt in der Richtlinie des Präsidiums zur Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre (Leuphana Gazette 01/21).

Daneben beraten sie die Studienprogrammbeauftragten bei der inhaltlichen Weiterentwicklung von Studienprogrammen. Sie sprechen Empfehlungen zum Studienprogramm aus. Die Namen der Programmbeiratsmitglieder und ein Kurzgutachten mit zentralen Ergebnissen des Internen Prüfverfahrens werden über die Leuphana Website und die Datenbank des Akkreditierungsrates (ELIAS) veröffentlicht.

Unabhängig von dieser i.d.R. alle acht Jahre anstehenden Akkreditierung im Rahmen eines Internen Prüfverfahrens stehen Mittel zur Verfügung, um eine beratende Sitzung des Programmbeirates nach i.d.R. vier Jahren zu ermöglichen.

Ablauf eines Internen Prüfverfahrens

Ein Internes Prüfverfahren läuft in zwei Schritten ab:

  1. Kick-off Treffen: hier stimmen die Studienprogrammbeauftragten, Vertreter*innen der School, des Dekanats und des Team Q den Ablauf und die Verantwortlichkeiten im Prozess ab und terminieren wichtige Meilensteine in einer schriftlichen Vereinbarung.
  2. Beschreibung des Studienprogrammes: der sogenannte Programmordner dokumentiert alle wesentlichen Informationen zum Studienprogramm. Im Kick-off Treffen wird definiert, welche Person(en) im Team Q bei der Erstellung des Programmordners Feedback und Unterstützung bieten. Den fertigen Programmordner erhält der Programmbeirat zur Bewertung.
©Leuphana/Susanne Laudien
©Leuphana Universität Lüneburg
©Leuphana/Susanne Laudien

Einbindung externer Expertise

Für alle Studienprogramme richtet die Leuphana unabhängige Programmbeiräte ein. Die Mitglieder eines Programmbeirates werden auf Vorschlag der Programmverantwortlichen Person durch das Präsidium berufen.
 

Ein Programmbeirat setzt sich i.d.R. zusammen aus:

  • mind. zwei Mitgliedern aus Wissenschaft & Forschung,
  • mind. einem Mitglied aus der Berufspraxis,
  • mind. einer / einem internen Studierenden.

Die Mitglieder der Programmbeiräte aus dem Bereich Wissenschaft & Forschung sowie der Berufspraxis verfügen über eine hohe fachbezogene Reputation sowie möglichst Erfahrungen in leitender Funktion. Die Programmbeiratsmitglieder erklären ihr Einverständnis zur Übernahme der Aufgaben im Rahmen der Internen Prüfverfahren und stimmen der Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit im Programmbeirat zu.

Mindestens 40 % der Mitglieder eines Programmbeirates sollen Frauen sein. Für den Bereich Wissenschaft & Forschung bzw. für den Bereich Berufspraxis wird mindestens eine Frau ernannt. Abweichungen von diesen Vorgaben werden schriftlich begründet und mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten vor Einreichung des Ernennungsvorschlages abgestimmt.

Basierend auf der Darstellung im Programmordner und eines Treffens (vor Ort oder online) bewertet der Programmbeirat das Studienprogramm im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme. Als "kritische Freunde" kommunizieren die Mitglieder der Programmbeiräte ihre Sicht auf die Studienprogramme der Leuphana und fördern damit deren kontinuierliche Verbesserung.

Maßnahmenvereinbarung & Qualitätssiegel

Vereinbarung verbindlicher Maßnahmen

Ausgehend von den Hinweisen des Beirates und einer formalen Prüfung durch das Team Q, formuliert die Programmverantwortliche Person konkrete Verbesserungsvorschläge für das Programm. In einem universitätsinternen Entwicklungsgespräch werden diese Vorschläge geprüft und ggf. angepasst. Die Ergebnisse werden in der Entwicklungsvereinbarung schriftlich festgehalten und müssen im Konsens von allen stimmberechtigten Mitgliedern bestätigt werden. Ist eine Einigung nicht möglich, greifen festgelegte Eskalationsstufen.

Vergabe des Qualitätssiegels und Monitoring

Wird die Entwicklungsvereinbarung von allen stimmberechtigten Mitgliedern des Entwicklungsgesprächs unterzeichnet, vergibt das Präsidium das Leuphana Qualitätssiegel Studium und Lehre. Dieses entspricht den Anforderungen des deutschen Akkreditierungsrates an Programmakkreditierungen.

Das Monitoring der vereinbarten Maßnahmen übernimmt Team Q in Abstimmung mit der School und der Fakultät.