SPS 2

Schulpraktische Studien 2 - Das Unterrichtspraktikum (SPS 2)

Ziele und Umsetzungen

Dieses vierwöchige Unterrichtspraktikum wird vorbereitet durch Veranstaltungen in Psychologie sowie durch eine Vorlesung und ein Seminar im Modul "Didaktik und Methodik". Im Seminar lernen die Studierenden, einen Unterricht mit methodischer und didaktischer Analyse und Unterrichtsverlaufsplan zu gestalten.

Die Praktikant*innen haben in diesem Vollzeitpraktikum für 20 Zeitstunden in der Woche an der Schule zu sein, dazu gehören die Teilnahme an Nachbesprechungen des eigenen Unterrichts, Dienstversammlungen, Elternabenden etc. Während der Anwesenheit sollen sie Hospitationsaufgaben erledigen, aber auch die Mentor*innen unterstützen (Kleingruppenbetreuung, Übernahme von Unterrichtssequenzen etc.). Sie sollen innerhalb dieses Praktikums mindestens vier selbsgestaltete Unterrichtsstunden halten (Planung, Reflexion) und die Stunden ihrer Tandempartner diskutieren und auswerten. Jede*r Studierende wird einmal von einer/einem Lehrenden der Universität besucht. Der Unterricht wird durch Diskussionen in der Studierendengruppe nachbereitet. Darüber hinaus nehmen die Studierenden an vier Begleitseminarsitzungen (nachmittags) während des Praktikums teil. Dieses Praktikum schließt mit einem Portfolio als Prüfungsleistung ab.

Das SPS 2 findet jährlich in der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester statt. In Einzelfällen ist auch eine Absolvierung im Wintersemester möglich. Studierenden sollen das SPS 2 an einer anderen Schulform als das SPS 1 erbringen.

Anmeldeverfahren

Studierende melden sich online über die Plattform myStudy zum SPS 2 an. Sie können dies unter „Anmeldungen“ – „Schulpraktika“ vornehmen. Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig vorher per Mail bekannt gegeben. Bei der Anmeldung haben Sie auch die Möglichkeit, Schulwünsche anzugeben. Beachten Sie hierzu unsere Information zu den Praktikumsschulen. Weiterhin können Sie während der Anmeldung einen Härtefallantrag stellen. Sie können zusätzlich weitere Kommentare (z.B. Wünsche nach bestimmten Tandempartner*innen) bei der Anmeldung angeben.

Die eigenständige Suche nach Praktikumsschulen ist nicht möglich.

Anforderungen & Prüfung (FSA)

Es findet ein vierwöchiges Vollzeitpraktikum statt.

Als Prüfung erstellen die Studierenden ein Portfolio. Weitere formale Anforderungen entnehmen Sie bitte der „Fachspezifischen Anlage“, die auf der Webseite des Studierendenservice verfügbar ist. Wird die Prüfungsleistung im ersten Wiederholungsversuch (2. Prüfungsleistung) nicht bestanden, so ist das Praktikum vor dem zweiten Wiederholungsversuch erneut zu absolvieren.

Führungszeugnis & Masernschutz

Zum Beginn des Praktikums ist der Schulleitung ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zur Einsichtnahme vorzulegen. Dieses können Studierende bei der jeweiligen Meldebehörde beantragen. Zur Beantragung benötigen Studierende einen Personalausweis sowie eine Bescheinigung gemäß §30 a Abs. 2 BZRG. Diese wird den Studierenden rechtzeitig vor dem Praktikum von der Praktikumsstelle zugesandt.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen dauern, daher wird Studierenden empfohlen, rechtzeitig das Führungszeugnis zu beantragen.

Weiterhin müssen Studierende zu Beginn des Praktikums einen Masernschutz gegenüber der Schulleitung vorweisen.

Anrechnungsmöglichkeiten

Für das SPS 2 können vergleichbare Praktika einer anderen Universität angerechnet werden. Bit­te rei­chen Sie hierzu die Be­schei­ni­gung Ih­res Prak­ti­kums zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung, den Sie auch auf der Website vom Studierendenservice fin­den, im Se­kre­ta­ri­at Raum C1.004 bzw. per Briefkasten im Gebäude 1 ein, oder sen­den die­se zur Prüfung per Mail an tan­ja.schlie­mann@leu­pha­na.de. Nach Prüfung Ih­rer Un­ter­la­gen können Sie sich die­se mit dem ggf. un­ter­schrie­be­nen An­trag nach ei­ner Wo­che im Se­kre­ta­ri­at ab­ho­len.  

Praktikum im Ausland

Die SPS 2 können im Ausland erbracht werden. Alle Informationen bzw. Formulare erhalten Sie in dem Infopaket unter dem folgenden Link.

Praktikumsordnung

Die Praktikumsordnung enthält formale Vorgaben insbesondere zu den Rechten und Pflichten der Studierenden (z. B. Anmeldeverfahren zu den Praktika, Umgang mit Fehlzeiten, Härtefälle). Die Praktikumsordnung ist in der Gazette veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Praktikumsordnung steht hier zum Download bereit.