SPS 2
Schulpraktische Studien 2 - Das Unterrichtspraktikum (SPS 2)
Ziele und Umsetzungen
Dieses vierwöchige Unterrichtspraktikum wird vorbereitet durch Veranstaltungen in Psychologie sowie durch eine Vorlesung und ein Seminar im Modul "Didaktik und Methodik". Im Seminar lernen die Studierenden, einen Unterricht mit methodischer und didaktischer Analyse und Unterrichtsverlaufsplan zu gestalten.
Die Praktikant*innen haben in diesem Vollzeitpraktikum für 20 Zeitstunden in der Woche an der Schule zu sein, dazu gehören die Teilnahme an Nachbesprechungen des eigenen Unterrichts, Dienstversammlungen, Elternabenden etc. Während der Anwesenheit sollen sie Hospitationsaufgaben erledigen, aber auch die Mentor*innen unterstützen (Kleingruppenbetreuung, Übernahme von Unterrichtssequenzen etc.). Sie sollen innerhalb dieses Praktikums mindestens vier selbsgestaltete Unterrichtsstunden halten (Planung, Reflexion) und die Stunden ihrer Tandempartner diskutieren und auswerten. Jede*r Studierende wird einmal von einer/einem Lehrenden der Universität besucht. Der Unterricht wird durch Diskussionen in der Studierendengruppe nachbereitet. Darüber hinaus nehmen die Studierenden an vier Begleitseminarsitzungen (nachmittags) während des Praktikums teil. Dieses Praktikum schließt mit einem Portfolio als Prüfungsleistung ab.
Das SPS 2 findet jählrich in der vorlesungsfreien Zeit im Sommersemester statt. Studierenden sollen das SPS 2 an einer anderen Schulform als das SPS 1 erbringen.
Bitte beachten Sie die Praktikumsordnung auf unserer Startseite!
Anmeldeverfahren
Studierende melden sich online über die Plattform myStudy zum SPS 2 an. Sie können dies unter „Anmeldungen“ – „Schulpraktika“ vornehmen. Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig vorher per Mail bekannt gegeben. Bei der Anmeldung haben Sie auch die Möglichkeit, Schulwünsche anzugeben. Beachten Sie hierzu unsere Information zu den Praktikumsschulen. Weiterhin können Sie während der Anmeldung einen Härtefallantrag stellen. Sie können zusätzlich weitere Kommentare (z.B. Wünsche nach bestimmten Tandempartner*innen) bei der Anmeldung angeben.
Die eigenständige Suche nach Praktikumsschulen ist nicht möglich.
Anforderungen & Prüfung (FSA)
Es findet ein vierwöchiges Vollzeitpraktikum statt.
Als Prüfung erstellen die Studierenden ein Portfolio. Weitere formale Anforderungen entnehmen Sie bitte der „Fachspezifischen Anlage“, die auf der Webseite des Studierendenservice verfügbar ist. Wird die Prüfungsleistung im ersten Wiederholungsversuch (2. Prüfungsleistung) nicht bestanden, so ist das Praktikum vor dem zweiten Wiederholungsversuch erneut zu absolvieren.
Führungszeugnis & Masernschutz
Zum Beginn des Praxisblocks ist der Schulleitung ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zur Einsichtnahme vorzulegen. Dieses können Studierende bei der jeweiligen Meldebehörde beantragen. Zur Beantragung benötigen Studierende einen Personalausweis sowie eine Bescheinigung gemäß §30 a Abs. 2 BZRG. Diese wird durch die Praktikumsschule ausgestellt.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen dauern, daher wird Studierenden empfohlen, rechtzeitig das Führungszeugnis zu beantragen.
Weiterhin müssen Studierende zu Beginn des Praktikums einen Masernschutz gegenüber der Schulleitung vorweisen.
Anrechnungsmöglichkeiten
Für das SPS 2 können vergleichbare Praktika einer anderen Universität angerechnet werden. Bitte reichen Sie hierzu die Bescheinigung Ihres Praktikums als Original und als Kopie zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung, den Sie auch auf der Website vom Studierendenservice finden, im Sekretariat Raum C1.002 zu den Sprechzeiten ein oder senden diese zur Prüfung vorab per Mail an tanja.schliemann@leuphana.de. Das Originaldokument wird Ihnen sofort wieder ausgehändigt. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen können Sie sich diese mit dem ggf. unterschriebenen Antrag nach einer Woche im Sekretariat abholen.
Praktikum im Ausland
Die SPS 2 können im Ausland erbracht werden. Alle Informationen bzw. Formulare erhalten Sie in dem Infopaket unter dem folgenden Link.
Praktikumsordnung
Die Praktikumsordnung enthält formale Vorgaben insbesondere zu den Rechten und Pflichten der Studierenden (z. B. Anmeldeverfahren zu den Praktika, Umgang mit Fehlzeiten, Härtefälle). Die Praktikumsordnung ist in der Gazette veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Praktikumsordnung steht hier zum Download bereit.