Studienqualitätsmittelverwendung im aktuellen Bewilligungszeitraum
Verwendung der Studienqualitätsmittel
Mit Beginn des Wintersemesters 2014/15 wurden die Studienbeitragsmittel der Niedersächsischen Hochschulen durch Studienqualitätsmittel des Landes kompensiert. Die Leuphana Universität setzt diese (wie auch schon die Studienbeiträge) im Sinne der Qualitätssteigerung bestmöglich, transparent und zeitnah ein.
Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) dürfen die Studienqualitätsmittel eingesetzt werden für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen (NHG, §14b, Satz 1 bis 3)
„In diesem Rahmen sollen sie vorrangig verwendet werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern. Soweit aus den Studienqualitätsmitteln zusätzliches Lehrpersonal finanziert wird, darf es nur zu solchen Lehraufgaben verpflichtet werden, die das für die Studiengänge erforderliche Lehrangebot ergänzen oder vertiefen.(...)“.
Informationen zur Verwendung der Studienqualitätsmittel
Sommersemester 2024
- Ausgaben für zusätzliches hauptberufliches unbefristetes (Lehr-)Personal: 653.260,33 Euro
- Ausgaben für zusätzliches hauptberufliches befristetes (Lehr-)Personal: 865.979,87 Euro
- Ausgaben für zusätzliches nebenberufliches Personal (einschließlich studentische Hilfskräfte, Tutor_innen, Lehrbeauftragte, Gastvorträge): 664.296,28 Euro
- Ausgaben für die Verlängerung der Öffnungszeiten von Bibliotheken: 20.035,88 Euro
- Ausgaben für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln: 116.536,61 Euro
- Ausgaben für die Beschaffung von allgemeiner Geräteausstattung: 69.839,54 Euro
- Ausgaben für die Verbesserung der DV-Infrastruktur: 28.201,17 Euro
- Ausgaben für weitere Verwendungszwecke: 762,35 Euro
Wintersemester 2023/24
- Ausgaben für zusätzliches hauptberufliches unbefristetes (Lehr-)Personal: 746.234,56 Euro
- Ausgaben für zusätzliches hauptberufliches befristetes (Lehr-)Personal: 660.708,41 Euro
- Ausgaben für zusätzliches nebenberufliches Personal (einschließlich studentische Hilfskräfte, Tutor_innen, Lehrbeauftragte, Gastvorträge): 894.812,33 Euro
- Ausgaben für die Verlängerung der Öffnungszeiten von Bibliotheken: 9.148,13 Euro
- Ausgaben für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln: 165.230,15 Euro
- Ausgaben für die Beschaffung von allgemeiner Geräteausstattung: 20.847,74 Euro
- Ausgaben für die Verbesserung der DV-Infrastruktur: 21.416,89 Euro
- Ausgaben für weitere Verwendungszwecke: 3.375,21 Euro
Auskünfte (Strukturen und Prozesse)
Thies Reinck, M.A.
Universitätsallee 1, C10.319
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1087
thies.reinck@leuphana.de