Promotion
Promovieren an der Fakultät Nachhaltigkeit
Regelmäßig werden in der Wissenschaftsinitiative Nachhaltigkeit Promotionsvorhaben durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen, sowohl in den Natur- als auch in den Humanwissenschaften. Dabei kann die Fakultät bei einer Promotion mit abschließender Disputation folgende Doktorgrade verleihen, sofern die Voraussetzungen (vgl. § 1 Abs. 1 der Promotionsordnung) vorliegen: Dr. rer. nat., Dr. rer. pol. und Dr. phil..
Wenn Sie Lust haben an der Wissenschaftsinitiative Nachhaltigkeit zu promovieren, ist es notwendig, dass Sie sich vor Ihrer Bewerbung eine Fachbetreuerin oder einen Fachbetreuer suchen. Dabei gilt, dass Sie den Kontakt zu Ihrem Betreuer persönlich knüpfen müssen. Das Thema der Dissertation muss einerseits auf das wissenschaftliche Profil Ihres potenziellen Betreuers zutreffen und andererseits zu einem der Schwerpunkte der Wissenschaftsinitiative Nachhaltigkeit passen. Folglich muss Ihr Thema in Bezug zu den Themen Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz stehen. Grundlage für ein Promotionsstudium und ein Promotionsverfahren ist die Promotionsordnung der Fakultät Nachhaltigkeit.
Genauere Informationen zur Bewerbung, dem Promotionsverfahren oder der Disputation finden sich hier: Checkliste für das Promotionsstudium (PromO 2015)
Übersicht Ansprechpartner*innen und Zuständigkeiten für die Promotion an der Fakultät Nachhaltigkeit sehen Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Während der Promotion
Wie kann ich mir alternative Veranstaltungen anrechnen lassen?
Mittels eines Antrages auf eine extern erbrachte Leistungen und einem Bestätigungsschreibens des Erstbetreuers oder der Erstbetreuerin, dass diese externe Leistung äquivalent zu einem Modul ist. Beides reichen Sie bei der für Promotionsangelegenheiten zuständigen Sachbearbeiterin im Dekanat ein. Die Anerkennung der extern erbrachten Leistungen erfolgt durch die*den Sprecher*in des Promotionskollegs
Wie verlängere ich meine Zulassung?
Bitte schreiben Sie vor dem Auslaufen Ihrer Zulassung einen formlosen Antrag mit der Bitte um Verlängerung unter Angabe einer Begründung. Die Verlängerung muss von der*dem Erstbetreuer*in befürwortet werden. Antrag und Befürwortung reichen Sie bitte bei der für Promotionsangelegenheiten zuständigen Sachbearbeiterin im Dekanat ein. Die Bewilligung erfolgt durch die*den Vorsitzende*n der zuständigenPromotionskommission und wird für ein Jahr gewährt. Ein Folgeantrag ist möglich.
Welche Module müssen belegt werden?
Es müssen insgesamt 25 CP durch die Teilnahme an folgenden Modulen erreicht werden:
- 5 CP Wissenschaftspraxis/-ethik
- 5 CP Wissenschaftstheorie
- 5 CP Forschungsmethoden
- 10 CP durch die Teilnahme an mind. zwei Fachbezogenen Forschungskolloquien
Nähere Informationen zu den Inhalten der Kurse finden Sie in Anhang 1 der für sie geltenden Promotionsordnung.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Die Graduate School ist für Fragen der Finanzierung der richtige Ansprechpartner. Anträge auf eine Finanzierung können bei der Graduate School eingereicht werden. Wichtig ist dabei, ob Sie ein Promotionsstipendium erhalten und/oder an der Leuphana Universität eingeschrieben sind.
Wann findet das PhD Colloquium statt?
Alle Informationen dazu befinden sich unter Promotionsstudium in MyStudy.
Wie kann ich Vorschläge für ein Seminar einbringen?
Bei einer ausreichenden Nachfrage ist es möglich ein Seminar zu organisieren, wenn sich die Promovierenden an der Organisation beteiligen. Am besten ist es, wenn Sie sich mit den Vorschlägen an den Dekan oder die Dekanin der Fakultät Nachhaltigkeit wenden und dabei die Promovierendenvertretung mit einbinden, in dem Sie diese beispielsweise in den cc setzen (info@fgv-promotion.de, promovierendenvertretung@leuphana.de).
Wer ist Vorsitzende*r meiner Promotionskommission?
Die Informationen dazu finden sie hier.
Bis zur Einreichung der Doktorarbeit
Wo muss ich meine Doktorarbeit abgeben?
Die Doktorarbeit wird bei der zuständigen Sachbearbeiterin für Promotionsangelegenheiten im Studierendenserviceeingereicht. Hier erfolgt eine Formalprüfung. Anschließend werden die eingereichten Exemplare der Dissertation sowie alle begleitenden Dokumente an das Dekanat der Fakultät Nachhaltigkeit weitergeleitet.
Was für weitere Dokumente muss ich noch abgeben, wenn ich eine Promotion anstrebe?
Die Unterlagen, die in der für Sie geltenden Promotionsordnung (§9) genannt werden.
Was muss alles in der Doktorarbeit enthalten sein?
Neben einem Deckblatt und einer Eigenständigkeitserklärung muss der Doktorarbeit ein deutsches, sowie ein englisches Abstract beigefügt werden.
Wie erhalte ich die Rechte an meinem Artikel bei einer kumulativen Dissertation?
Bitte gehen Sie auf die Seite des Verlags z.B. Springer oder Elsevier. Dort gibt es Anleitungen wie Sie die Rechte für die Veröffentlichungen innerhalb einer Dissertation bekommen:
Nach der Einreichung der Doktorarbeit
Wie lange muss die Doktorarbeit ausliegen?
Dies kommt auf die für Sie gültige Promotionsordnung an. In der zurzeit geltenden Promotionsordnung von 2015 der Fakultät Nachhaltigkeit muss die Auslage vier Wochen erfolgen.
Was muss bei weiteren Gutachter*innen beachtet werden?
Es müssen insgesamt drei Gutachterinnen oder Gutachter benannt werden. Dabei müssen alle drei Gutachter*innen wissenschaftlich im Bereich der Promotion tätig und ausgewiesen sein. Die Zweitgutachter*innen sollten spätestens nach einem Jahr feststehen.
Wie lange haben die Gutachter*innen Zeit?
In der zurzeit gültigen Promotionsordnung von 2015 muss die Doktorarbeit vier Wochen ausliegen.
Muss ich eingeschrieben sein für die Disputation?
Ja, müssen Sie. Es ist jedoch möglich sich am Tag danach zu exmatrikulieren. Falls Sie dies nicht tun, werden Sie automatisch gegen Ende des Semesters exmatrikuliert.
Bei weiteren Fragen
Promovierendenvertretung Fakultät Nachhaltigkeit
Die Promovierendenvertretung berät die Hochschulgremien zu Fragen im Bereich Promotion.
Simon Norris
promovierendenvertretung@leuphana.de
Fachgruppenvertretung Promotion (FGV, fakultätsübergreifend)
Die FGV organisiert Aktivitäten zur Vernetzung der Promovierenden und ist Ansprechpartner für überfachliche Workshop-Angebote u.ä. info@fgv-promotion.de
Website der Fachgruppenvertretung Promotion der Leuphana Universität
Universitätsallee 1, C11.026
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2150
Fax +49.4131.677-2767
Ansprechpartner*innen
Prof. Dr. Brigitte Urban
Universitätsallee 1, C13.117
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2816
brigitte.urban@leuphana.de
Dr. Christiane Fluche
Universitätsallee 1, C11.011
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1346
christiane.fluche@leuphana.de