Master of Education
M.Ed. Lehramt an Grundschulen bzw. an Haupt- und Realschulen - Praxisphase
Ziele und Umsetzung
Die Praxisphase im Master of Education ist als fachdidaktisches, unterrichtsbezogenes Langzeitpraktikum in den zwei studierenden Unterrichtsfächern konzipiert, welches vielfältige Lerngelegenheiten für Studierende ermöglicht. Die zentralen Ziele sind, dass (1) Studierende (fachdidaktisches) Wissen mit praktischen Situationen in der Schule und ihrer persönlichen Entwicklung in einen Zusammenhang bringen, (2) Studierende die Möglichkeit zur vertieften Reflexion erhalten und (3) unterrichtliche Handlungskompetenz anbahnen. Hierdurch soll die Anschlussfähigkeit zum Vorbereitungsdienst sichergestellt werden. Durch Forschendes Lernen, welches im Projektband während des Langzeitpraktikums stattfindet, lernen Studierende darüber hinaus mit einem systematischen, wissenschaftsbasierten Blick auf schulische Prozesse zu schauen.
Zur Erreichung dieser Ziele absolvieren die Studierenden ein 18-wöchiges Langzeitpraktikum an einer Schule der studierten Schulform. Vor, während und nach dem Praktikum findet eine enge Begleitung durch Lehrende der Universität, sowie durch „Lehrkräfte in der Praxisphase“ (LiPs) statt. Bei diesen Personen handelt es sich in der Regel um Fachseminarleitungen bzw. in der Ausbildung erfahrene Lehrkräfte. In der Schule erfolgt zudem eine Begleitung durch fachliche Mentor*innen („Praxislehrpersonen“).
Der Praxisblock verläuft parallel zum 2. Schulhalbjahr. Er beginnt in der veranstaltungsfreien Zeit des ersten Mastersemesters (i.d.R. Mitte Februar) und endet im zweiten Mastersemester (Juni/Juli). Die konkreten Zeiträume sind abhängig von den Schulferien und den Semesterzeiten. Die genauen Zeiträume werden bis Ende November des Vorjahres für das nächste Sommersemester festgelegt und können auf dieser Webseite eingesehen werden.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung zur Praxisphase ist einmal jährlich möglich. Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig bekannt gegeben und liegt zeitlich deutlich vor dem Beginn des 1. Mastersemesters. Studierende absolvieren den Praxisblock an einer Schulform, die dem gewählten Studiengang entspricht.
Studierende, die ihren Bachelor an der Leuphana Universität machen bzw. gemacht haben, melden sich in myStudy unter „Anmeldung – Schulpraktika“ zum Langzeitpraktikum an. Sie können alle notwendigen Daten online erfassen.
Für Studierende, die ihren Bachelor an einem anderen Standort abgeschlossen haben, gibt es keine Möglichkeit der direkten Online-Anmeldung. Bitte melden Sie sich per Mail unter katrin.schwarzenberg@leuphana.de und geben Sie folgende Informationen an: Name, Studiengang, studierte Unterrichtsfächer, Adresse, Telefonnummer, Härtefall (mit Nachweis), Mobilität (Auto verfügbar), bis zu 6 Schulwünsche in der Region (nicht Hamburg).
Die Anmeldung zum Praxisblock beinhaltet nicht die Anmeldung zur Prüfungsleistung. Die Anmeldung zu allen Prüfungsleistungen der Praxisphase erfolgt über QIS.
Ab dem Wintersemester (1. Mastersemester) finden Vorbereitungsveranstaltungen in den beiden studierten Fächern statt. Studierende werden durch die Praktikumsstelle in den Veranstaltungen angemeldet. Hierdurch kann erreicht werden, dass die Lehrenden der Vorbereitungsveranstaltung i.d.R. auch die Studierenden im Praxisblock besuchen können.
Das Ergebnis der Schulzuteilung wird Studierenden und Schulen in der Regel am 15.12. mitgeteilt. Eine eigenständige Suche von Praktikumsplätzen ist nicht möglich. Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt zentral durch die Praktikumsstelle. Studierende können bei der Anmeldung jedoch konkrete Schulwünsche angeben. Die Platzvergabe ist abhängig von der Kombination der Unterrichtsfächer sowie der Schulform und der Größe der Schule. Studierende werden den Schulen in Fächertandems zugeteilt, also kommen mindestens zwei Studierende mit derselben Fächerkombination an eine Praktikumsschule. Darüber hinaus werden Studierende als Studierenden-Tandem auch einem Vorbereitungsseminar pro Fach zugeteilt. Die Schulen befinden sich in Niedersachsen, in der Hansestadt Lüneburg und in den Landkreisen Lüneburg, Harburgu nd Uelzen. Die Schulen sind vom Bahnhof Lüneburg bzw. Hauptbahnhof Hamburg mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb einer Stunde (einfache Fahrt) zu erreichen.
Sollten Studierende das Praktikum nicht antreten können oder es ergeben sich besondere Umstände, die die Absolvierung des Praktikums beeinflussen (z.B. Schwangerschaft), bitten wir um eine schnellstmögliche Information der Praktikumsstelle.
Härtefälle
Wenn Studierende Kinder im eigenen Haushalt betreuen oder Angehörige im eigenen Haushalt pflegen, können sie während der Anmeldung mit Hilfe der Datenbank einen formlosen Antrag auf Härtefallregelung stellen. Der Nachweis (z. B. Geburtsurkunde des Kindes) kann direkt hochgeladen werden. Es wird dann .d.R. ein wohnortnaher Praktikumsplatz in Niedersachsen ermöglicht. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Anforderungen & Prüfung
Die Praxisphase besteht aus insgesamt drei Modulen, die inhaltlich miteinander verbunden sind:
- Vorbereitendes Praxismodul
- Begleitendes / Nachbereitendes Praxismodul
- Praxisblock
Die Prüfungsanforderungen können der jeweilig gültigen Fassung der „Fachspezifischen Anlage“ hier entnommen werden. Das vorbereitende sowie das begleitende / nachbereitende Praxismodul bestehen aus Lehrveranstaltungen in beiden Unterrichtsfächern. Die Module werden jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen.
Im Modul Praxisblock absolvieren Studierende das Langzeitpraktikum. Hierfür gelten folgende zentrale Anforderungen an die Studierenden, die jeweilig innerhalb der Unterrichtsfächer ausdifferenziert werden:
- Anwesenheit von 15 Zeitstunden pro Woche in der Schule
- Mindestens 64 Unterrichtsstunden (teilweise) selbstgestalteten Unterricht in beiden Fächern
- Ungefähr gleichmäßige Verteilung der 64 Unterrichtsstunden auf die Wochen 3-18 des Praktikums und auf die beiden Unterrichtsfächer
- Beteiligung an außerunterrichtlichen Aktivitäten (z.B. Elternabende, Konferenzen, Fachgruppentreffen, Nachmittagsbetreuung)
- Die Vorbereitung und Nachbereitung von Unterricht kann (und sollte) in Teilen in der Schule stattfinden
Aktivitäten, die mit dem Projektband verbunden sind, können nicht innerhalb der 15 Zeitstunden Anwesenheit abgeleistet werden, sondern sind zusätzlich zu erbringen.
Studierende erbringen keinen eigenverantwortlichen Unterricht. Im teilweise selbst gestalteten Unterricht übernehmen Studierende einzelne Phasen bzw. Bausteine im Unterricht (beispielsweise den Einstieg und die Sicherung o.ä.). Darüber hinaus sollen die Studierenden nach Möglichkeit in jedem Fach eine ausführliche Unterrichtseinheit planen, durchführen und reflektieren.
Studierenden können grundsätzlich auch eine Klassenfahrt während des Praxisblocks begleiten. Diese findet organisatorisch jedoch außerhalb der Praxisphase statt. Die Leuphana Universität kann daher keinerlei Haftungs- oder Versicherungspflichten übernehmen. Bitte klären Sie daher Fragen zum Versicherungsschutz vorab mit der Schulleitung.
Die Prüfungsleistung des Praxisblocks ist ein Portfolio. Die Anforderungen werden in den Fächern anhand einer übergreifenden Konzeption festgelegt. Diese übergreifende Konzeption steht hier zum Download. Zum Portfolio gehört der Laufzettel (Abgabe bis 10.07.2023), der überwiegend fachspezifische Entwicklungs- und Reflexionsteil und der Anhang.Die Prüfungsleistungen im ‚vorbereitenden Praxismodul‘ und im ‚begleitenden und nachbereitenden Praxismodul‘ werden benotet. Der Entwicklungs- und Reflexionsteil des Portfolios wird mit „bestanden“/ „nicht bestanden“ gewertet. Der (teilweise) selbstständig durchgeführte Unterricht an der Praktikumsschule wird nicht benotet. Stattdessen erhalten Sie ein direktes Feedback zu Ihrem Unterricht.
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Führungszeugnis & Masernschutz
Zum Beginn des Praxisblocks ist der Schulleitung ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zur Einsichtnahme vorzulegen. Dieses können Studierende bei der jeweiligen Meldebehörde beantragen. Zur Beantragung benötigen Studierende einen Personalausweis sowie eine Bescheinigung gemäß §30 a Abs. 2 BZRG. Diese wird durch die Praktikumsschule ausgestellt.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen dauern, daher wird Studierenden empfohlen, rechtzeitig das Führungszeugnis zu beantragen.
Weiterhin müssen Studierende zu Beginn des Praktikums einen Masernschutz gegenüber der Schulleitung vorweisen.
Mentor*innen schulischer Praxisphasen
Erfahrene Lehrkräfte haben als Mentor*innen eine zentrale Aufgabe in der Lehrkräftebildung. Sie bieten Studierenden eine wichtige fachliche und emotionale Unterstützung. Während der Praxisphasen sind sie vor Ort die ersten Ansprechpartner*innen und die zentralen Unterstützungspersonen. Mentorinnen und Mentoren an den Praktikumsschulen beraten Studierende (gemeinsam mit den Lehrenden) in Ihrer fachlichen, fachdidaktischen und professionelle Entwicklung und geben regelmäßige Rückmeldung. Die Mentorinnen und Mentoren beraten Studierende darüber hinaus bei der Vorbereitung und Nachbereitung Ihrer Unterrichtsstunden.
Downloads
- Mentor*innenreader Langzeitpraktikum
- Fachinformationen für Mentor*innen im Langzeitpraktikum
- Checkliste zum Start ins Praktikum
Für Mentor*innen bieten wir jährlich das Programm „ProMent – Professionalisierungsprogramm für Mentor*innen im Langzeitpraktikum". Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Unterstützung durch Lehrende der Universität
Während der gesamten Praxisphase werden Studierende pro Fach nach Möglichkeit durchgängig in allen drei aufeinander aufbauenden Seminaren (Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsseminar) durch ein Lehrenden-Tandem seitens der Universität betreut. Das Lehrenden-Tandem besteht aus einer Fachdidaktikerin/ einem Fachdidaktiker der Universität und einer/einem Lehrenden aus der Praxis.
In beiden Unterrichtsfächern wird der Praxisblock durch universitäre Veranstaltungen im Wintersemester vorbereitet. Im Vorbereitungsseminar erarbeiten Studierende in beiden Unterrichtsfächern die fachspezifischen didaktischen Fragestellungen zur Planung, Vorbereitung und Durchführung von Unterricht. Studierende erstellen Unterrichtsentwürfe, entwickeln Analysekriterien für Fremd- und Selbstreflexion und präsentieren, diskutieren und korrigieren Ihre Planungen. Begleitend zum Praxisblock finden im Sommersemester in jedem Fach Veranstaltungen statt, die das Praktikum unterstützen. Die Nachbereitungdes Praxisblocks erfolgt i.d.R. nach Abschluss des Praxisblocks als Blockveranstaltung zum Ende des Sommersemesters. Sowohl im Begleit- als auch Nachbereitungsseminar geht es im Schwerpunkt um die Reflexion und theoretische Einbettung Ihrer schulpraktischen Erfahrungen. Studierende analysieren die erfahrenen - vor allem fachdidaktischen -Anforderungen aus der Schulpraxis, erarbeiten wissenschaftsbasierte Problemlösungen und verknüpfen fachdidaktische Theorien mit der Erfahrung handlungsbezogener Praxis. Studierende reflektieren die gewonnenen Kompetenzen, setzen sie in Relation zu den geforderten Lehrerstandards und setzen sich mit Ihrem erreichten Kompetenzprofil auseinander. Darüber hinaus beschäftigen Studierende sich vertiefend mit aus der Praxis gewonnenen fachspezifischen Fragestellungen.
Während des Praxisblocks werden Studierende mehrfach in jedem der beiden Unterrichtsfächer besucht und beraten. Dabei erhalten Studierende von dem Lehrtandem Rückmeldung zu Ihrem unterrichtlichen und schulischen Handeln und werden bei Ihrer Reflexionsarbeit unterstützt. Pro Fach sind jeweils drei Beratungen/ Besuche vorgesehen: Ein Besuch findet durch die Lehrenden der Universität statt. Diese Beratung kann in der Schule oder in der Universität stattfinden. Ein Besuch in der Schule wird durch die bzw. den Lehrbeauftragten in der Praxisphase durchgeführt. Ein Besuch in der Schule wird durch das Tandem (Uni-Lehrende + Lehrbeauftragte_r) durchgeführt. Kann aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen ein Besuch von Lehrenden nicht zum geplanten Zeitpunkt durchgeführt werden, so ist dieser zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Sollten aufgrund von Verschulden der oder des Studierenden die Beratungen nicht durchgeführt werden können, so kann das Praktikum als nicht absolviert gewertet werden.
Anrechnungsmöglichkeiten
Für das Langzeitpraktikum ist in der Regel keine Anrechnung bereits erbrachter Leistungen möglich. Insbesondere können keine Tätigkeiten als Vertretungslehrkraft oder ähnliches angerechnet werden. Das Praktikum kann nicht an einer Schule außerhalb Niedersachsens absolviert werden.
Praktikumsordnung
Die Praktikumsordnung enthält formale Vorgaben insbesondere zu den Rechten und Pflichten der Studierenden (z. B. Anmeldeverfahren zu den Praktika, Umgang mit Fehlzeiten, Härtefälle). Die Praktikumsordnung ist in der Gazette veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Praktikumsordnung steht hier zum Download bereit.