Sprachkenntnisse

Für deutschsprachige Major

Möchten Sie sich für ein deutschsprachiges Studienprogramm am Leuphana College bewerben, müssen Sie ausreichende Deutsch- und Englischkenntnisse nachweisen. Reichen Sie bei Ihrer Bewerbung daher bitte jeweils einen der folgenden Nachweise über Ihre Deutsch- und Englischkenntnisse ein.

Deutschkenntnisse

Wenn Sie an einer deutschen Schule im In- oder Ausland die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen Sie KEINE Deutschkenntnisse nachweisen.

für uneingeschränkte Zulassung

  • erfolgreich absolvierte Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg
  • erfolgreich abgeschlossenes deutschsprachiges Hochschulstudium (komplettes Studium in deutscher Sprache)
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II)
  • Goethe Zertifikat C2 (entspricht Großes Deutsches Sprachdiplom)
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH mindestens Stufe 2)
  • Test DaF mit insgesamt mindestens 16 Punkten, davon in allen Teilprüfungen mindestens 4 Punkte (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck)
  • Zeugnis der Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" oder "telc Deutsch C2"
  • International Baccalaureate IB-Diploma mit Deutsch als Sprache A im Higher Level mit ausgewiesener Abschlussnote von mindestens 6
  • European Baccalaureate mit Deutsch als Sprache L1 oder L2 mit ausgewiesener Abschlussnote 8.0
  • Sonstige Nachweise, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für die Aufnahme eines Hochschulstudiums als Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse anerkannt wurden

für bedingte Zulassung

  • Goethe Zertifikat C1
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH Stufe 1)

Für Inhaberinnen und Inhaber des Goethe Zertifikat C1 sowie der bestandenen DSH-1 Prüfung kann eine bedingte Zulassung ausgesprochen werden. Die Zulassung ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters gültig und mit der Auflage verbunden, studienbegleitend einen verpflichtenden DSH-Vorbereitungskurs zu absolvieren und die Prüfung erfolgreich mit mindestens DSH-2 abzuschließen. Diese Regelung gilt nur, wenn die Englischkenntnisse bei der Bewerbung bereits vorliegen. Liegt der Nachweis der Deutschkenntnisse auf DSH-2 Niveau bis zum Ende des zweiten Fachsemesters nicht vor, erfolgt die Exmatrikulation.

Wichtige Hinweise

Die Deutschkenntnisse sind grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden.

Englischkenntnisse

Die folgenden Nachweise werden für eine uneingeschränkte Zulassung am Leuphana College anerkannt:

Englischtest

Mit folgenden Tests können Sie die erforderlichen Englischkenntnisse nachweisen:

  • TOEFL-IBT-Test (Test of English as a Foreign Language) mit mindestens 60 Punkten (Reading: 10 Punkte, Listening: 13 Punkte, Speaking: 18 Punkte, Writing: 15 Punkte) 
    Testdurchführung am Testzentrum oder als Home Edition, sowie 4-Fähigkeiten-TOEFL iBT-Paper Edition ab Testdatum 12. April 2021
  • Cambrigde B2 First  mindestens Scale 160
  • Cambridge C1 Advanced  mindestens Scale 180
  • Cambridge C2 Proficiency mindestens Scale 200
  • IELTS Academic Version (International Language Testing System) mit mindestens 4,5 Punkten
  • TOEIC Listening & Reading mit mindestens 650 Punkten
  • TOEIC Speaking & Writing mit mindestens 280 Punkte
  • Pearson Test of English, Academic Test (PTE Academic) mit mindestens 50 Punkten

Hinweis
Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Die Testergebnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.

Hochschulstudium

Die erforderlichen Englischkenntnisse können Sie mit bereits absolvierten Modulen nachweisen, sofern diese die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Module eines Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 30 Credit Points (CP) nach ECTS, die in ausschließlich englischer Sprache unterrichtet und mit einer englischsprachigen Prüfungsleistung abgeschlossen wurden

Muttersprache

Folgender Nachweis wird für Englisch als Muttersprache anerkannt:

  • Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt

Hinweis
Als Nachweis müssen Sie die Kopie des Abschlusszeugnisses einreichen.

Wichtige Hinweise zum Nachweis der Englischkenntnisse

Den Nachweis der Englischkenntnisse sollten Sie grundsätzlich mit der Bewerbung, spätestens jedoch bis zum 15. Juli einreichen. Dabei zählt der Posteingang an der Leuphana als Ausschlussfrist und nicht der Poststempel. Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Testergebnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Können Sie den Nachweis nicht vorlegen, werden Sie, wenn Sie eine Zulassung erhalten, befristet zugelassen und müssen den Nachweis spätestens bis zum Abschluss des 2. Fachsemesters erbringen. Wird der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht, erfolgt die Exmatrikulation.

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Fax 04131.677-1430
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