SPS 1

B.A. Lehren und Lernen
SCHULPRAKTISCHE STUDIEN 1 - Das Hospitationspraktikum (SPS 1)

Ziele und Umsetzung

Die­ses ers­te Prak­ti­kum ist ein Hospitations- und Assistenzpraktikum für Stu­die­ren­de des 2. oder 3. Se­mes­ters im B.A. Lehren und Lernen. Die Vor­be­rei­tung auf das Prak­ti­kum fin­det in ei­ner Vor­le­sung im Som­mer­se­mes­ter statt. Das Prak­ti­kum ist ein dreiwöchi­ges Voll­zeit­prak­ti­kum (20 Zeitstunden/Woche Anwesenheit in der Schule).

Das Ziel ist, dass Studierende einen ersten Rollenwechsel aus der Rolle einer Schülerin bzw. eines Schülers in die Rolle einer Lehrkraft vollziehen und hierzu Schule und dabei vor allem Unterricht aus der Perspektive einer Lehrkraft beobachten. Darüber hinaus ist es Ziel, dass die Studierenden eine erste Eignungsabklärung für den Beruf der Lehrkraft vollziehen und sich ihrer Studienwahl noch einmal bewusstwerden. Um diese Ziele zu erreichen übernehmen die Studierenden neben Kriterien geleiteten Beobachtungen auch Auf­ga­ben in Schu­le und Un­ter­richt un­ter An­lei­tung ei­ner Lehr­kraft war. Sie pla­nen und führen z.B. klei­ne Un­ter­richts­se­quen­zen durch, betreuen Klein­grup­pen, formulieren Haus­auf­ga­ben und erstellen Ar­beits­blätter.
Für die­ses Prak­ti­kum ist eine Kommunikations- und Be­ra­tungs­platt­form im In­ter­net vor­han­den, mit Hil­fe de­rer die Stu­die­ren­den wis­sen­schaft­lich be­glei­tet und be­ra­ten wer­den. Die Stu­die­ren­den können und sol­len dort auch mit­ein­an­der dis­ku­tie­ren.

Weitere Informationen können Studierende dem Modulhandbuch in myStudy entnehmen.

Anmeldeverfahren

Die Studierenden melden online über die Plattform myStudy zum SPS 1 an. Sie können dies unter „Anmeldungen“ – „Schulpraktika“ vornehmen. Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig vorher per Mail bekannt gegeben. Bei der Anmeldung haben Sie auch die Möglichkeit, Schulwünsche anzugeben. Beachten Sie hierzu unsere Information zu den Praktikumsschulen. Weiterhin können Sie während der Anmeldung einen Härtefallantrag stellen. Sie können zusätzlich weitere Kommentare (z.B. Wünsche nach bestimmten Tandempartner*innen) bei der Anmeldung angeben.

Die eigenständige Suche nach Praktikumsschulen ist nicht möglich. Ausgenommen sind staatlich anerkannte Ersatzschulen. Wenn Studierende das Praktikum an einer staatlich anerkannten Ersatzschule machen möchten, wird um Absprache in der Praktikumsstelle gebeten.

Sie können das SPS 1 Prak­ti­kum so­wohl in der vor­le­sungs­frei­en Zeit im SoSe als auch in der vor­le­sungs­frei­en Zeit im WiSe ab­sol­vie­ren, müssen sich aber vor der An­mel­dung, die nur einmal im Jahr möglich ist, ent­schei­den.

Anforderungen & Prüfung (FSA)

Es findet ein dreiwöchiges Vollzeitpraktikum statt.

Als Prüfung erstellen die Studierenden ein Portfolio. Weitere formale Anforderungen entnehmen Sie bitte der „Fachspezifischen Anlage“, die auf der Webseite des Studierendenservice verfügbar ist. Wird die Prüfungsleistung im ersten Wiederholungsversuch (2. Prüfungsleistung) nicht bestanden, so ist das Praktikum vor dem zweiten Wiederholungsversuch erneut zu absolvieren.

Führungszeugnis & Masernschutz

Zum Beginn des Praxisblocks ist der Schulleitung ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zur Einsichtnahme vorzulegen. Dieses können Studierende bei der jeweiligen Meldebehörde beantragen. Zur Beantragung benötigen Studierende einen Personalausweis sowie eine Bescheinigung gemäß §30 a Abs. 2 BZRG. Diese wird durch die Praktikumsschule ausgestellt.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen dauern, daher wird Studierenden empfohlen, rechtzeitig das Führungszeugnis zu beantragen.

Weiterhin müssen Studierende zu Beginn des Praktikums einen Masernschutz gegenüber der Schulleitung vorweisen.

Anrechnungsmöglichkeiten

Für das SPS 1 können vergleichbare Praktika einer anderen Universität angerechnet werden. Bit­te rei­chen Sie hierzu die Be­schei­ni­gung Ih­res Prak­ti­kums zu­sam­men mit dem Antrag auf Anerkennung, den Sie auch auf der Website vom Studierendenservice finden, im Se­kre­ta­ri­at Raum C1.004 bzw. per Briefkasten im Gebäude 1 ein, oder sen­den die­se zur Prüfung per Mail an tan­ja.schlie­mann@leu­pha­na.de. Nach Prüfung Ih­rer Un­ter­la­gen können Sie sich die­se mit dem ggf. un­ter­schrie­be­nen An­trag nach ca. ei­ner Wo­che im Se­kre­ta­ri­at ab­ho­len.

Praktikum im Ausland

Die SPS 1 können im Ausland erbracht werden. Alle Informationen bzw. Formulare erhalten Sie in dem Infopaket unter dem folgenden Link.

Lehramtsstudierende können im DAAD-Programm „Auslandspraktika für Lehramtsstudierende“ (https://www.studieren-weltweit.de/infocard/stipendienprogramme-lehramt-international/) Stipendien für 1-6 monatige selbstorganisierte Praktika an Schulen im Ausland beantragen. Bei Fragen zum Förderantrag melden Sie sich gern im International Office bei Eva Vosshagen, eva.vosshagen@leuphana.de

Praktikumsordnung

Die Praktikumsordnung enthält formale Vorgaben insbesondere zu den Rechten und Pflichten der Studierenden (z. B. Anmeldeverfahren zu den Praktika, Umgang mit Fehlzeiten, Härtefälle). Die Praktikumsordnung ist in der Gazette veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Praktikumsordnung steht hier zum Download bereit.