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SPS 1
B.A. Lehren und Lernen
SCHULPRAKTISCHE STUDIEN 1 - Das Hospitationspraktikum (SPS 1)
Ziele und Umsetzung
Dieses erste Praktikum ist ein Hospitations- und Assistenzpraktikum für Studierende des 2. oder 3. Semesters im B.A. Lehren und Lernen. Die Vorbereitung auf das Praktikum findet in einer Vorlesung im Sommersemester statt. Das Praktikum ist ein dreiwöchiges Vollzeitpraktikum (20 Zeitstunden/Woche Anwesenheit in der Schule).
Das Ziel ist, dass Studierende einen ersten Rollenwechsel aus der Rolle einer Schülerin bzw. eines Schülers in die Rolle einer Lehrkraft vollziehen und hierzu Schule und dabei vor allem Unterricht aus der Perspektive einer Lehrkraft beobachten. Darüber hinaus ist es Ziel, dass die Studierenden eine erste Eignungsabklärung für den Beruf der Lehrkraft vollziehen und sich ihrer Studienwahl noch einmal bewusstwerden. Um diese Ziele zu erreichen übernehmen die Studierenden neben Kriterien geleiteten Beobachtungen auch Aufgaben in Schule und Unterricht unter Anleitung einer Lehrkraft war. Sie planen und führen z.B. kleine Unterrichtssequenzen durch, betreuen Kleingruppen, formulieren Hausaufgaben und erstellen Arbeitsblätter.
Für dieses Praktikum ist eine Kommunikations- und Beratungsplattform im Internet vorhanden, mit Hilfe derer die Studierenden wissenschaftlich begleitet und beraten werden. Die Studierenden können und sollen dort auch miteinander diskutieren.
Weitere Informationen können Studierende dem Modulhandbuch in myStudy entnehmen.
Anmeldeverfahren
Die Studierenden melden online über die Plattform myStudy zum SPS 1 an. Sie können dies unter „Anmeldungen“ – „Schulpraktika“ vornehmen. Der Anmeldezeitraum wird rechtzeitig vorher per Mail bekannt gegeben. Bei der Anmeldung haben Sie auch die Möglichkeit, Schulwünsche anzugeben. Beachten Sie hierzu unsere Information zu den Praktikumsschulen. Weiterhin können Sie während der Anmeldung einen Härtefallantrag stellen. Sie können zusätzlich weitere Kommentare (z.B. Wünsche nach bestimmten Tandempartner*innen) bei der Anmeldung angeben.
Die eigenständige Suche nach Praktikumsschulen ist nicht möglich. Ausgenommen sind staatlich anerkannte Ersatzschulen. Wenn Studierende das Praktikum an einer staatlich anerkannten Ersatzschule machen möchten, wird um Absprache in der Praktikumsstelle gebeten.
Sie können das SPS 1 Praktikum sowohl in der vorlesungsfreien Zeit im SoSe als auch in der vorlesungsfreien Zeit im WiSe absolvieren, müssen sich aber vor der Anmeldung, die nur einmal im Jahr möglich ist, entscheiden.
Anforderungen & Prüfung (FSA)
Es findet ein dreiwöchiges Vollzeitpraktikum statt.
Die Schulen können die hier bereitgestellte Vorlage der Praktikumsbescheinigung nutzen.
Als Prüfung erstellen die Studierenden ein Portfolio. Weitere formale Anforderungen entnehmen Sie bitte der „Fachspezifischen Anlage“, die auf der Webseite des Studierendenservice verfügbar ist. Wird die Prüfungsleistung im ersten Wiederholungsversuch (2. Prüfungsleistung) nicht bestanden, so ist das Praktikum vor dem zweiten Wiederholungsversuch erneut zu absolvieren.
Führungszeugnis & Masernschutz
Zum Beginn des Praxisblocks ist der Schulleitung ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) zur Einsichtnahme vorzulegen. Dieses können Studierende bei der jeweiligen Meldebehörde beantragen. Zur Beantragung benötigen Studierende einen Personalausweis sowie eine Bescheinigung gemäß §30 a Abs. 2 BZRG. Diese wird durch die Praktikumsschule ausgestellt.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen dauern, daher wird Studierenden empfohlen, rechtzeitig das Führungszeugnis zu beantragen.
Weiterhin müssen Studierende zu Beginn des Praktikums einen Masernschutz gegenüber der Schulleitung vorweisen.
Anrechnungsmöglichkeiten
Für das SPS 1 können vergleichbare Praktika einer anderen Universität angerechnet werden. Bitte reichen Sie hierzu die Bescheinigung Ihres Praktikums zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung, den Sie auch auf der Website vom Studierendenservice finden, im Sekretariat Raum C1.004 bzw. per Briefkasten im Gebäude 1 ein, oder senden diese zur Prüfung per Mail an tanja.schliemann@leuphana.de. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen können Sie sich diese mit dem ggf. unterschriebenen Antrag nach ca. einer Woche im Sekretariat abholen.
Praktikum im Ausland
Die SPS 1 können im Ausland erbracht werden. Alle Informationen bzw. Formulare erhalten Sie in dem Infopaket unter dem folgenden Link.
Lehramtsstudierende können im DAAD-Programm „Auslandspraktika für Lehramtsstudierende“ (https://www.studieren-weltweit.de/infocard/stipendienprogramme-lehramt-international/) Stipendien für 1-6 monatige selbstorganisierte Praktika an Schulen im Ausland beantragen. Bei Fragen zum Förderantrag melden Sie sich gern im International Office bei Eva Vosshagen, eva.vosshagen@leuphana.de
Praktikumsordnung
Die Praktikumsordnung enthält formale Vorgaben insbesondere zu den Rechten und Pflichten der Studierenden (z. B. Anmeldeverfahren zu den Praktika, Umgang mit Fehlzeiten, Härtefälle). Die Praktikumsordnung ist in der Gazette veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Praktikumsordnung steht hier zum Download bereit.