Sozial- & Betriebspraktikum

Ziel und Umsetzung

Als Lehrkraft gestalten Sie die Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zentral mit. Das Sozial- und Betriebspraktikum (SBP) soll Ihnen dabei helfen, einen vertieften Einblick in die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu bekommen. Dies ist insofern von hoher Bedeutung, als dass Sie als Lehrkraft in einer Grundschule z. B. auch für die Gestaltung des Übergangs- vom Elementarbereichs in die Schule zuständig sind, bzw. als Lehrkraft in der Sekundarstufe I den Übergang in die Sekundarstufe II bzw. das Ausbildungssystem vorbereiten. Hier unterstützen Sie Schülerinnen und Schüler in der Berufsorientierung. Zudem bietet Ihnen das Praktikum die Möglichkeit, während des Bachelorstudiums Einblicke in ein für Sie relevantes Berufsfeld außerhalb des Lehramtes zu bekommen.

Neben den zeitlich vor und nach der Schule liegenden Systemen, sind Schülerinnen und Schüler auch während der Schulzeit in vielfältige soziale Einrichtungen eingebunden. Hierzu gehören Vereine oder sozialpädagogische Unterstützungssysteme. Schulen sind hierbei Teil einer Bildungslandschaft und sind so vielfältig vernetzt mit weiteren Einrichtungen bzw. Angeboten der Region. Auch zu solchen Angeboten können Sie im SBP einen Kontakt aufbauen.

Organisation

Sie organisieren das Sozial- und Betriebspraktikum als Studierende selbstständig. Sie sind frei in der Wahl des Praktikumsortes, sofern dieser den unten beschriebenen Kriterien entspricht. Sie müssen den Abschluss des Sozial- und Betriebspraktikums bei der Bewerbung zum Masterstudium nachweisen.

Wenn Sie sich nicht selbstständig ein entsprechendes Praktikum organisieren möchten, können Sie alternativ ein geeignetes Modul im Komplementärstudium besuchen. Hierzu schließen Sie eins der Module „Praxisorientierte Zugänge zu ...“ in einer der vier angebotenen Perspektiven erfolgreich ab. Dies wird als SBP anerkannt und Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.

Die Anrechnung eines selbst organisierten SBPs entbindet Sie nicht von der Belegung eines Moduls im Komplementärstudium – Sie haben jedoch eine größere Wahlmöglichkeit.

Anforderungen

Sofern Sie ein eigenes Praktikum organisieren möchten, gelten dafür folgende Rahmenvorgaben:

  • Eine Tätigkeit mit einem Zeitumfang von mindestens 150 Stunden (z.B. 4 Wochen Vollzeit = 160 Stunden).
  • Die Tätigkeit kann ehrenamtlich oder im Kontext von Ausbildungssituationen durchgeführt worden sein. Sie muss in einer Organisation, Betrieb, Einrichtung, Verein etc. durchgeführt worden sein. Sie kann nicht komplett außerhalb institutionalisierter Kontexte erfolgen.
  • Die Tätigkeit muss inhaltlich den Zielen des Sozial- und Betriebspraktikums wie sie oben beschrieben sind entsprechen.
  • Das Praktikum kann in Deutschland oder im Ausland erbracht werden.

Beispiele für anrechnungsfähige Tätigkeiten / Praktika sind:

  • Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • Praktikum in einer Kindertagesstätte (oder ähnlich, z. B. Kinderkrippe, Großtagespflege, etc.) (nur für Grundschule)
  • Praktikum in einem Jugendverband / Sportverein / sozialpädagogischer Einrichtung., wobei sich dies nicht allein auf die Leitung einer einzelnen Jugendgruppe beziehen kann, sondern immer eine Einbindung in den Kontext des Organisation gegeben sein muss (z. B. teilweise Tätigkeit in einer Geschäftsstelle + die Leitung einer Jugendgruppe)
  • Praktikum in einem Ausbildungsberuf bzw. Tätigkeit nach einem abgeschlossenen Studium (wobei hier keine reinen Hilfskrafttätigkeiten / Studierendenjobs angerechnet werden können).
  • Absolvierung eines strukturierten Freiwilligendienstes (z. B. FSJ, BFD, weltwärts), sofern dies in einem für diesen Kontext relevanten Arbeitsfeld und nicht an einer Schule geschehen ist.
  • Sozial- und Betriebspraktika, die von einer anderen Universität als solche anerkannt wurden.

Beispiel für nicht anrechnungsfähige Tätigkeiten / Praktika sind:

  • Praktika und Tätigkeiten, die ausschließlich in Schulen durchgeführt wurden (z. B. Schulbegleitung, Pädagogische Mitarbeiter*in, FSJ in einer Schule, Bundesfreiwilligendienst in einer Schule)
  • Selbstständige Erziehung eines Kindes bzw. Pflege von Angehörigen.
  • Private oder institutionalisierte Nachhilfe
  • Private Beaufsichtigung von Kindern
  • Aushilfstätigkeiten in Betrieben (z.B. studentische Minijobs die nicht in einem Ausbildungsberuf erfolgten)

Zuständigkeiten und Ablauf der Anrechnung

Sie benötigen den Nachweis zur Anerkennung des SBP mit der Bewerbung zum Masterstudium Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) bzw. Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.). Sollten Sie das SBP durch die Absolvierung der entsprechenden Module im Komplementärstudium absolvieren, brauchen Sie sich nicht um eine weitere Anrechnung kümmern. 

Sollten Sie ein anderes Praktikum entsprechend der vorgenannten Regeln anrechnen lassen wollen, ist hierfür die Praktikumsstelle zuständig.

Bitte füllen Sie zur Anrechnung das entsprechende Online-Formular aus und laden dort einen Nachweis hoch. Anträge sind jeweils zum Quartsende (31.3., 31.6., 30.9., 31.12.) und zum 31.7. möglich. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt jeweils kurz nach der jeweiligen Antragsfrist. Sollten Sie eine Online-Beantragung nicht wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Timo Beckmann.