Leuphana-Rechtswissenschaftler:innen begleiten Deutschlands Erfolg vor internationalem Schiedsgericht
Verzögerte Offshore-Windparks in der Nordsee
29.10.2026 Drei Rechtswissenschaftler:innen der Leuphana waren als Gutachter:innen beteiligt: In einem internationalen Schiedsverfahren um verzögerte Offshore-Windparks in der Nordsee konnte die Bundesrepublik Deutschland Schadensersatzforderungen von mehr als 350 Millionen Euro abwehren. Ein internationales Schiedsgericht wies die Klage eines Energieunternehmen im Mai 2026 vollständig ab. Damit konnte sich Deutschland zum ersten Mal in einem internationalen Investitionsschutzverfahren vollständig durchsetzen. Prof. Dr. Jelena Bäumler, Prof. Dr. Thomas Schomerus und der 2024 verstorbene Prof. Dr. Jörg Terhechte waren für die Bundesrepublik Deutschland als rechtliche Expert:innen im mündlichen und schriftlichen Verfahren beteiligt und stellten sich im Kreuzverhör in London den Fragen der Gegenseite.
©Leuphana/Tengo Tabatadze
Der Vertrag über die Energiecharta ist ein internationales Abkommen, das private Investitionen im Energiesektor schützt. Auf dieser Grundlage hatten verschiedene Unternehmen Deutschland auf Zahlung von mehreren hundert Millionen Euro verklagt. Sie argumentierten, dass Änderungen der nationalen Rechtslage ihre Investitionen in Offshore‑Windparks in der Nordsee behindert und damit ihre Rechte verletzt hätten. Im Verfahren „Mainstream Renewable Power Ltd and others v. Federal Republic of Germany (ICSID‑Fall‑Nr. ARB/21/26)“ bestätigte das dreiköpfige Schiedsgericht – bestehend aus Wendy Miles, Antolín Fernández Antuña und Charles Poncet – die Rechtsauffassung Deutschlands und kam zu dem Ergebnis, dass die Änderungen des deutschen Rechts keine Verletzung der durch den Energiecharta-Vertrag geschützten Investorenrechte darstellten. „Staaten benötigen gerade in großen Transformationsprozessen wie der Energiewende auch Handlungsspielraum, nicht jede Änderung der Gesetzeslage stellt gleich eine Verletzung von Investorenrechte dar“, erklärt Thomas Schomerus. Nach der zweiwöchigen mündlichen Verhandlung in London, bei der eine intensive kollegiale Zusammenarbeit unter den Leuphana Kolleg:innen stattfand, wies das Tribunal die Klage vollständig ab.
Der Fall zeigt beispielhaft, wie rechtswissenschaftliche Expertise in die Praxis internationaler Streitbeilegung einfließt sowie welche Bedeutung fundierte juristische Forschung für die Beurteilung komplexer Fragen an der Schnittstelle von nationalem Verfassungsrecht, Investitionsschutz, staatlicher Regulierung und Energiewende haben kann. Die Kenntnisse der Wissenschaftler:innen im nationalen Energierecht und Verfassungsrecht stützte die Argumentation Deutschlands, dass die gesetzlichen Änderungen keine Verletzung der geschützten Investorenrechte darstellten.
Bedeutung für die Energiepolitik
Der Energiecharta-Vertrag schützt internationale Investitionen im Energiesektor, steht jedoch seit Jahren in der Kritik, weil er staatliche Handlungsspielräume bei der Energiewende einschränken kann. Deutschland, die EU und zahlreiche weitere EU-Mitgliedstaaten sind deshalb aus dem Vertrag ausgetreten. Dennoch können Investoren aufgrund einer sogenannten Sunset-Klausel auch nach dem Austritt noch für viele Jahre Ansprüche geltend machen. Der Mainstream-Fall zeigt, dass internationale Investitionsschiedsverfahren auch künftig für die Energiepolitik von Bedeutung bleiben werden.
Die Entscheidung, der sogenannte „Award“, ist vollständig einsehbar unter: https://icsid.worldbank.org/cases/case-database/case-detail?CaseNo=ARB/21/26