European Association of Climate Law gegründet

15.10.2025 Klimarecht setzt den Rahmen für wirksamen Klimaschutz und sichert die Umsetzung von internationalen Verpflichtungen, Klimagerechtigkeit und wirtschaftlicher Transformation. Prof. Dr. Jelena Bäumler, Professorin für Öffentliches Recht und Völkerrecht rief deshalb gemeinsam mit Professor Rodi (Universität Greifswald), Professor van Asselt (University of Cambridge) und Professor Mehling (MIT) die European Association of Climate Law ins Leben. Rund 100 Fachleute aus dem Klimarecht – überwiegend aus Europa, aber auch aus anderen Weltregionen – nahmen jetzt an der Gründungskonferenz in Berlin teil, um aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven des Fachgebiets zu diskutieren.

©Anna Stojan/Leuphana
„Das Klimarecht braucht einen beständigen Ort für Austausch, Orientierung und Weiterentwicklung – gerade in Zeiten, in denen andere Stimmen es an den Rand drängen wollen" sagt Prof. Dr. Jelena Bäumler.

Frau Professorin Bäumler, was sind derzeit die drängendsten Themen im Klimarecht?

Das Klimagutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli dieses Jahres markiert einen Meilenstein und reiht sich in eine Reihe wegweisender Gerichtsentscheidungen der vergangenen Jahre ein. Seit dem Pariser Abkommen ist das 1,5-Grad-Ziel in viele Rechtsordnungen eingeflossen, Klimaziele haben deutlich an Bedeutung gewonnen, und Gerichte haben die Verpflichtungen der Staaten bestätigt und weiter konkretisiert.

Gleichzeitig sind Rückschläge unübersehbar: In einigen Ländern wird Klimaforschung zunehmend diskreditiert, während wirtschafts- und sicherheitspolitische Interessen Klimaaspekte verdrängen. Gerade hier kommt dem Recht eine zentrale Aufgabe zu: Die Verankerung von Klimapflichten in der Rechtsordnung und ihr enger Zusammenhang mit den Menschenrechten schützen das Thema vor den Schwankungen politischer Tagespolitik. Die Begleitung durch die Rechtswissenschaft kann regulatorische Lücken aufdecken und die progressive Weiterentwicklung begleiten, um das rechtlich bindende 1,5-Grad Ziel zu erreichen. 

Klimarecht ist ein vergleichsweise neues Rechtsgebiet. Welche Bereiche umfasst es?

Klimarecht ist ein klassisches Querschnittsgebiet. Klimaregulierung spielt mittlerweile in nahezu allen Rechtsbereichen eine Rolle – vom Völker- und Europarecht über das Wirtschafts- und Verwaltungsrecht bis hin zum Privatrecht. Ziel der Vereinigung ist es, die Zusammenhänge sichtbar zu machen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den europäischen Staaten herauszuarbeiten, außereuropäische Entwicklungen in den Blick zu nehmen und die Entstehung eines eigenständigen Rechtsgebietes mit spezifischen Regeln und Prinzipien wissenschaftlich zu begleiten.

Ist die Gründung in der aktuellen Zeit überhaupt erfolgversprechend? Klima-Themen drohen von der politischen Agenda zu verschwinden?

Nachhaltigkeit und Klimaschutz mögen derzeit unter Druck stehen, ihre grundlegende Bedeutung bleibt jedoch unverändert – der Klimawandel hört nicht auf, nur weil wir ihn ignorieren. Die Gründungskonferenz hat zugleich der Vermessung des Feldes gedient und setzt ein klares Signal nach außen: Das Klimarecht braucht einen beständigen Ort für Austausch, Orientierung und Weiterentwicklung – gerade in Zeiten, in denen andere Stimmen es an den Rand drängen wollen. 

Vielen Dank für das Gespräch!

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  • Prof. Dr. Jelena Bäumler