Kapazitätsberechnungen

Die Leuphana Universität Lüneburg ermittelt – wie alle Hochschulen in staatlicher Verantwortung – für jedes Studienjahr die Aufnahmekapazitäten und die Zahl der Studienplätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Dabei gilt der Grundsatz, dass die vorhandenen Kapazitäten unter Berücksichtigung der räumlichen, sächlichen und insbesondere der fachspezifischen und personellen Gegebenheiten voll ausgeschöpft werden (Niedersächsische Kapazitätsverordnung – KapVO – § 1 Abs. 1).

Die Aufnahmekapazität wird aufgrund der personellen Ausstattung mit wissenschaftlichem Lehrpersonal und unter Anwendung von Curricularnormwerten (CNW) berechnet. Der CNW bezeichnet den insgesamt erforderlichen Lehraufwand für die ordnungsgemäße Ausbildung einer Studentin oder eines Studenten in einem Studiengang, gemessen in Deputatsstunden (KapVO § 13 Abs. 1).

Die Ergebnisse der Kapazitätsberechnungen werden mit der Veröffentlichung der Zulassungszahlenverordnung durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur rechtswirksam bzw. verpflichtend mit dem Abschluss der Studienangebotszielvereinbarung zwischen Universität und Ministerium.

Die Ermittlung der Höchstzahlen durch die Abteilung Qualitätsentwicklung erfolgt in Abstimmung mit den Studiendekanaten und der Hochschulleitung.

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Für die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter der Leuphana stehen die Ergebnisse der jährlichen Kapazitätsberechnungen im Intranet zur Verfügung.

Ansprechpersonen

Anja Rau
Universitätsallee 1, C7.401
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1064
anja.rau@leuphana.de

Dr. Miriam Garve
Universitätsallee 1, C7.403
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1402
miriam.garve@leuphana.de

Kerstin Krüger, M.A.
Universitätsallee 1, C7.402
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-1164
kerstin.krueger@leuphana.de