Verbraucherschutzforum ein Erfolg

13.10.2021 Rückkehr zu Präsenzformaten: Verbraucherschutzforum der Leuphana Law School ein Erfolg

Am Freitag, den 1.10.2021 fand auf Einladung von Prof. Dr. Axel Halfmeier (Leuphana Law School) im Zentralgebäude der Leuphana eine rechtswissenschaftliche Fachtagung zum schwierigen Verhältnis zwischen Verbraucherschutzrecht und Nachhaltigkeit erstmals wieder in Präsenz statt. Halfmeier eröffnete die Tagung mit einem Vortrag zum „Abschied vom Konsumschutzrecht“, in dem er der theoretischen Notwendigkeit nachging, das Verbraucherrecht im Hinblick auf Nachhaltigkeit grundlegend neu zu strukturieren. Aus Sicht der Praxis stellte Jutta Gurkmann (VZBV) anschließend die Arbeit der Verbraucherverbände im Hinblick auf Nachhaltigkeit dar, wobei deutlich wurde, dass hier bereits jetzt vom VZBV ein Schwerpunkt gesetzt wird, jedoch die personellen Ressourcen zu knapp bleiben. Prof. Dr. Tobias Brönneke (Hochschule Pforzheim) erläuterte die einschlägigen Veränderungen im neuen Kaufrecht, das am 1.1.2022 in Kraft tritt. Aus Brüssel zugeschaltet wurde Ursula Pachl vom europäischen Verbraucherschutzverband BEUC, die über die Planungen der EU zum „Recht auf Reparatur“ referierte. Dr. Jan-Erik Schirmer (Humboldt-Universität Berlin) erläuterte anhand eines praktischen Beispiels, dass bereits nach geltendem Recht die Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitsversprechen einen Sachmangel der Kaufsache darstellen kann. Nach dem Mittagessen, bei dem die Referenten den Gästen für Fragen zur Verfügung standen, sprach Prof. Dr. Peter Rott (Universität Oldenburg) über die Möglichkeit, umweltbezogene Vorschriften durch Verbraucherverbandsklagen durchzusetzen und plädierte dabei für eine Kooperation von Verbraucher- und Umweltverbänden. Danach wurde das Thema Retouren im Online-Handel behandelt, und zwar sowohl aus abfallrechtlicher Perspektive durch Prof. Dr. Thomas Schomerus (Leuphana Law School) und im Hinblick auf das nicht unumstrittene verbraucherrechtliche Widerrufsrecht, mit dem sich Prof. Dr. Peter Mankowski (Universität Hamburg) differenziert auseinandersetzte. Abschließend befasste sich der Reiserechtsexperte Prof. Dr. Klaus Tonner (Universität Rostock) mit den Regelungen zur Entschädigung von Fluggästen, die aus seiner Sicht mit dem Ziel der Nachhaltigkeit nicht in Einklang gebracht werden können.