Konferenz „Sustainability in Corporate Law“

Nachhaltig regulieren

13.10.2022 Die Selbstverpflichtung reichte nicht: Ab 1. Januar 2023 sichert das Lieferkettengesetz die Einhaltung der Menschenrechte im globalen Handel. Auf der internationalen Konferenz im Zentralgebäude sprechen Jurist*innen und Menschenrechtler*innen ab Donnerstag über die Folgen der Statuten.

„Das Recht kann die Ideen der Nachhaltigkeit umsetzen, wenn Menschen es nicht freiwillig tun“, erklärt Prof. Dr. Alexander Schall. ©Brinkhoff-Mögenburg/Leuphana
„Das Recht kann die Ideen der Nachhaltigkeit umsetzen, wenn Menschen es nicht freiwillig tun“, erklärt Prof. Dr. Alexander Schall.

Bisher wurden Menschenrechte staatlich durchgesetzt. „Nun zwingt der Gesetzgeber Unternehmen zu nachhaltigem Handeln“, erklärt Prof. Dr. Alexander Schall. Der Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Unternehmensrecht, Rechtsvergleichung unterstreicht mit der Konferenz „Sustainability in Corporate Law“ die Bedeutung der Rechtswissenschaft für die Nachhaltigkeit: „Das Recht kann die Ideen der Nachhaltigkeit umsetzen, wenn Menschen es nicht freiwillig tun“, erklärt der Jurist.

Die deutsche Wirtschaft hätte gern auf das Lieferkettengesetz verzichtet: „Firmen befürchten, aus den Märkten gedrängt zu werden. Das Gesetz gilt nur für hierzulande ansässige Unternehmen. Dann helfe man nicht den Menschenrechten, sondern ausländischen Wettbewerbern, die diese Regularien nicht beachten müssten“, erklärt Alexander Schall. Das Lieferkettengesetz soll Menschen- und Kinderrechte entlang des globalen Handels verbessern. Deutsche Unternehmen müssen die Arbeitsbedingungen ihrer Zulieferer prüfen und ggf. regulierend einschreiten, also beispielsweise Verbesserungen von Arbeitsbedingungen fordern. Verstoßen deutsche Unternehmen gegen diese Pflicht, drohen empfindliche Strafen.

Sozialen Organisationen geht das Gesetz nicht weit genug: Die Unternehmen sind nicht schadensersatzpflichtig und nur jeweils das erste Glied der Lieferkette muss laufend streng überprüft werden. Jenseits dessen müssen die deutschen Unternehmen nur tätig werden, wenn sie von Missständen erfahren: „Ich gehe davon aus, dass NGOs Menschenrechtsverletzungen melden werden. Dann werden auch die Unternehmen reagieren. Niemand will die Menschenrechte verletzen. Zudem kann sich heute keiner mehr den Imageschaden leisten“, sagt Alexander Schall.

Sollte die geplante EU-Richtlinie Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) kommen, wird das deutsche Lieferkettengesetz ohnehin hinfällig: „Die Richtlinie ist schärfer und fordert die strenge Kontrolle aller Zulieferer. Zudem könnten Unternehmen bei Unfällen auf Schadensersatz verklagt werden“, erklärt Alexander Schall.

Kontakt

  • Prof. Dr. Alexander Schall, M.Jur. (Oxon.)