Internationales Recht: Wer darf durch die Straße von Hormus fahren

24.04.2026 In der Meerenge warten immer noch mehrere hundert Schiffe auf ihre Durchfahrt. Prof. Dr. Valentin Schatz, Juniorprofessor für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht, insbesondere Umwelt- und Seerecht, erklärt im Interview die Hintergründe. Studieninteressierte können sich noch bis zum 1. Juni 2026 (EU-Abschlüsse) und 1. Mai 2026 (Nicht-EU-Abschlüsse) auf die internationalen Masterprogramme International Law of Security, Peace and Sustainable Development (LL.M./M.A.) und International Law and Sustainability (LL.M.) bewerben.

©Leuphana/Marie Meyer
„In der aktuellen geopolitischen Situation fordern manche Akteure die bestehende institutionelle und rechtliche Ordnung zunehmend heraus", sagt Prof. Dr. Valentin Schatz.

Herr Professor Schatz, wie ist die aktuelle Lage auf der Straße von Hormus völkerrechtlich einzuordnen?

Als Meerenge besteht die Straße von Hormus an einer entscheidenden Stelle vollständig aus dem Küstenmeer von zwei Staaten, wobei eine Durchfahrt durch das Küstenmeer des Iran erforderlich ist. Man spricht beim Küstenmeer nicht von internationalen Gewässern, sondern von Territorialgewässern, die grundsätzlich der Souveränität des Küstenstaates unterstehen. Normalerweise dürfen Schiffe Küstenmeere dennoch im Rahmen der sogenannten friedlichen Durchfahrt passieren.

Was bedeutet „friedliche Durchfahrt“ konkret?

Das heißt, dass sowohl Handels- als auch Kriegsschiffe passieren dürfen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Kriegsschiffe dürfen sich nicht unfriedlich verhalten, also z.B. keine militärischen Übungen durchführen oder Waffen einsetzen. Auch andere Tätigkeiten sind untersagt, etwa Fischerei oder das Entsorgen von Abfällen ohne Erlaubnis. U-Boote müssen zum Beispiel an der Oberfläche fahren.

Gibt es für Meerengen besondere Regeln?

Ja. Für Meerengen, die für die internationale Schifffahrt von besonderer Bedeutung sind, sieht das Seerecht das Recht der sogenannten Transitdurchfahrt vor. Das geht noch über die friedliche Durchfahrt hinaus und kann vom Küstenstaat nicht – auch nicht aus Gründen der nationalen Sicherheit – ausgesetzt werden.

Gilt dieses Recht auch in der Straße von Hormus?

Das ist umstritten. Eigentlich wäre Hormus ein klassischer Fall für die Transitdurchfahrt. Allerdings ist der Iran keine Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens. Deshalb wird diskutiert, ob dieses Recht auch als Gewohnheitsrecht gilt. Die USA vertreten diese Auffassung, sind aber selbst ebenfalls keine Vertragspartei. Beide Seiten berufen sich also selektiv auf bestimmte Regeln. Einigkeit besteht immerhin darin, dass zumindest ein Recht der friedlichen Durchfahrt gilt, und zwar nach überwiegender Auffassung eines, das nicht einseitig vom Küstenstaat ausgesetzt werden darf.

Immer wieder wird über mögliche Gebühren, also eine Art Maut, für die Durchfahrt gesprochen. Ist das zulässig?

Nein, grundsätzlich nicht. Für die bloße Durchfahrt darf kein Geld verlangt werden - und zwar unabhängig davon, ob ein Recht auf friedliche Durchfahrt oder Transitdurchfahrt existiert. Das ist ein sehr altes Prinzip des Seerechts. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn konkrete Dienstleistungen erbracht werden wie etwa Lotsendienste in gefährlichen Gewässern. Für die Straße von Hormus lässt sich das aber kaum begründen. Eine einseitige Gebührenerhebung wäre daher völkerrechtlich unzulässig.

Was ändert sich im Kriegsfall?

Die Kriegsparteien – etwa Iran, Israel und den USA – dürfen jeweils militärische Ziele angreifen. Das betrifft auch Kriegsschiffe. Auch Handelsschiffe unter der Flagge von Kriegsparteien dürfen nach dem sogenannten Prisenrecht aufgebracht werden, wenn man das Prisenrecht trotz nur noch sporadischer Staatenpraxis heute noch als geltendes Gewohnheitsrecht einstufen kann. Aber: Neutrale Schiffe, also Schiffe unter der Flagge von Staaten, die keine Kriegsparteien sind, dürfen weiterhin durchfahren. Sie dürfen weder angegriffen noch einfach aufgehalten werden. Deshalb wäre eine vollständige Sperrung der Straße von Hormus völkerrechtlich nicht erlaubt.

Die USA führen eine gezielte Seeblockade gegen den Iran durch. Was bedeutet das rechtlich?

Die Seeblockade ist ein Instrument des Seekriegsrechts und wird dem Wirtschaftskrieg zugerechnet. Sie richtet sich nicht gegen eine Meerenge selbst, sondern stets gegen einen Staat. Wird sie rechtmäßig verhängt, dürfen Schiffe, die auf dem Weg in den blockierten Staat sind, angehalten und kontrolliert werden. Nur Schiffe, die für die Bevölkerung notwendige medizinische Güter oder Nahrungsmittel transportieren, müssen grundsätzlich aus humanitären Gründen passieren dürfen, wobei es hier unterschiedliche rechtliche Auffassungen gibt. Wenn Schiffe versuchen, eine Blockade zu durchbrechen, dürfen sie aufgebracht oder, falls sie sich widersetzen, als letztes Mittel nach vorheriger Warnung angegriffen werden.

Wichtig ist: Eine Blockade muss unter anderem angekündigt, zeitlich und räumlich klar definiert und einheitlich durchgesetzt werden. Solche klassischen Seeblockaden sind heute selten, weshalb die aktuellen Entwicklungen aus Sicht der Völkerrechtswissenschaft von besonderem Interesse sind.

Die Leuphana bietet zwei Masterprogramme mit Schwerpunkt internationales Recht an. Warum ist dieses Thema aktuell so relevant?

In der aktuellen geopolitischen Situation fordern manche Akteure die bestehende institutionelle und rechtliche Ordnung zunehmend heraus. An aktuellen Fällen wie der Straße von Hormus zeigt sich dennoch sehr konkret, wie stark manche völkerrechtlichen Regeln nach wie vor globale Entwicklungen und das Verhalten von betroffenen Staaten prägen – zumal, wenn diese Regelungen das Rückgrat des globalen Seehandels bilden. Gerade in Krisensituationen – wie aktuell etwa in der Straße von Hormus – müssen Staaten oder auch die maritime Wirtschaft daher schnell fundierte rechtliche Einschätzungen erhalten, um handlungsfähig zu sein.

Wer in diesem Bereich arbeitet, braucht daher nicht nur ein solides Verständnis der rechtlichen Grundlagen, sondern auch die Fähigkeit, dynamisch auf komplexe und sich schnell verändernde Situationen zu reagieren, um fundierte rechtliche Einschätzungen produzieren zu können. Gleichzeitig verbindet das internationale Recht nach wie vor zentrale Zukunftsthemen wie Sicherheit, wirtschaftliche Stabilität und Nachhaltigkeit. 

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  • Prof. Dr. Valentin Schatz