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Rechtswissenschaft in zwei Ländern: Bedirhan Erdem im Interview

24.06.2026 Bedirhan Erdem ist in der Türkei aufgewachsen; seit 2022 promoviert er an der HU Berlin, seit 2024 lehrt und forscht er parallel als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Leuphana Law School. Er ist Erstakademiker in der Familie. In seinem neuen Publikationsprojekt „Forschungserfahrung eines Fremdsprachlers” reflektiert er zweisprachige rechtswissenschaftliche Forschungspraxis.

©Leuphana/Tengo Tabatadze
„Die Leuphana war dann die erste Universität, die mir wirklich offen begegnet ist – die mich ausschließlich nach meinem Lebenslauf und meinen Publikationen bewertet hat“, sagt der Rechtswissenschaftler Bedirhan Erdem.

Das Interview in ganzer Länge finden Sie hier

Bedirhan Erdem, warum sind Sie nach Deutschland gekommen?

Schon während meiner ersten Forschungserfahrungen an der Bilkent Universität in Ankara- wo ich meinen ersten Master in Rechtswissenschaft absolviert habe - war ich von der deutschen Wissenschaftskultur fasziniert – dieser Tradition, die auf der deutschen Aufklärung und einer echten Meinungsvielfalt aufbaut. Ich erinnere mich noch gut an die Neuauflage von „Strafrecht Allgemeiner Teil Bd. 1: Grundlagen“ von Claus Roxin und Luis Greco –, und an die schlaflosen Nächte, in denen ich mit dem Duden neben mir versucht habe, dieses Buch zu lesen und zu verstehen. 

Was meinen Weg nach Deutschland dann aber entscheidend geprägt hat, war auch der unglückliche Zustand der türkischen Rechtswissenschaft. Genauer gesagt: Wie wenig freier Raum für die türkischen Rechtsakademie gewährt wurde. Der aktuelle Academic Freedom Index 2026 stuft die Türkei auf der Stufe E ein, also „absolut eingeschränkte Wissenschaftsfreiheit“, und damit weit hinter dem kürzlich aus dem Bürgerkrieg herausgetretenen Syrien und in derselben Ländergruppe mit Iran und Nordkorea. Wenn man dann noch bedenkt, dass das Strafrecht und das Strafprozessrecht von Natur aus politisch aufgeladen sind, wird klar: Wer in diesen Bereichen wirklich unvoreingenommen wissenschaftlich arbeiten will, braucht akademische Freiheit. Das war für mich der ausschlaggebende Grund, nach Deutschland zu gehen. 

Warum sind Sie an die Leuphana gekommen?

Ich habe mich auf wissenschaftliche Mitarbeiterstellen an verschiedenen Universitäten beworben und stieß anfangs auf sehr viele Absagen, teils noch vor dem Vorstellungsgespräch, teils nach dem Einstellungsgespräch. ‚Wie kann ein ausländischer Wissenschaftler das deutsche Recht und die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er Muttersprachlerinnen und Muttersprachler unterrichtet oder auf Deutsch in einem deutschen Institut forscht und publiziert?‘ Selbst Einstellungsgespräche konnten diese Skepsis oft nicht ausräumen. Die Leuphana war dann die erste Universität, die mir wirklich offen begegnet ist – die mich ausschließlich nach meinem Lebenslauf und meinen Publikationen bewertet hat. Seit 2022 promoviere ich bei Herrn Professor Greco an der HU Berlin und arbeite seit 2024 parallel dazu am Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht an der Leuphana Law School. 

Es ist sicher nicht leicht, sich als Nicht-Muttersprachler in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft zurechtzufinden.

Ja, klar, es war herausfordernd. Aber dieser Hintergrund bietet auch Chancen, vor allem indem er dazu zwingt, eine andere Perspektive einzunehmen. Gerade die Rechtswissenschaft ist als Disziplin sehr auf Sprache, auf Sprachlichkeit und Text angewiesen. Wenn diese Sprache nicht die eigene Muttersprache ist, hat man eine Art minimale Differenz zwischen Inhalt und Ausdruck und in vielen juristischen Problemen geht es genau um so eine Art Differenz.

Worum geht es in Ihrer neuen Publikation?

Der Beitrag dreht sich im Grunde um eine Frage, die selten offen gestellt wird, nämlich was es eigentlich bedeutet, als Fremdsprachler in der deutschen Rechtswissenschaft zu forschen. Ich beschreibe dort zunächst eine Selbsttäuschung, der fast alle von uns irgendwann erliegen, nämlich die Vorstellung, dass man mit einem C1-Zeugnis in der Tasche quasi startklar ist. Das stimmt aber nicht. Alltagsdeutsch und juristische Fachsprache sind im Grunde zwei eigenständige Sprachen, die man beide separat erlernen muss. Ich erkläre auch, warum das so ist, denn sie sind in der deutschen Rechtsmethodik, konkret im sog. Gutachtenstil, auf eine sehr spezifische Art und Weise miteinander verzahnt. Dafür greife ich auf Bernd Schünemanns Konzept der sogenannten „Entnormativierung“ zurück, der diesen Zusammenhang sprachanalytisch sehr anschaulich erklärt.

Daneben gebe ich auch konkrete Hinweise für den Forschungsalltag, etwa wie man den eigenen Forschungsgegenstand sauber erfasst, wie man vermeidet, deutsche Literaturmeinungen kontextlos zu übernehmen, und welche Übersetzungsfallen bei Rechtsbegriffen lauern. Insgesamt ist es beides zugleich, ein persönlicher Erfahrungsbericht und eine Art Orientierungshilfe von jemandem, der noch unterwegs ist.

Vielen Dank!

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  • Bedirhan Erdem