Qualifzierungsfonds
Fördermöglichkeiten für Promovierende
Die Leuphana Universität Lüneburg bietet ihren Promovierenden die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Qualifizierungsmaßnahmen aus Mitteln des Qualifizierungsfonds (bisher sog. Nachwuchsförderfonds - NWF) zu erhalten.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung durch den Förderfonds ist die Zulassung zur Promotion an der Leuphana zum Zeitpunkt der zu fördernden Qualifizierungsmaßnahme. Weitere Voraussetzungen und Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und dem jeweiligen Antragsformular.
+++ Bitte beachten Sie folgenden Hinweis. +++
Für die tatsächliche Förderung einer Qualifizierungsmaßnahme aus dem Qualifizierungsfonds gelten die zum Zeitpunkt der Maßnahme an der Leuphana Universität Lüneburg gültigen Regelungen zu Dienstreisen während der Corona-Pandemie.
Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Förderkategorie | Fördermaßnahme | Höhe der Zuwendung | Antragsformulare |
---|---|---|---|
Präsentieren und Vernetzen | Aktive Konferenzteilnahme | Deutschland: bis max. EUR 600 Europa: bis max. EUR 800 International: bis max. EUR 1.300 | Antrag [pdf] |
Präsentieren und Vernetzen | Grundsätzliche Konferenzteilnahme | max. EUR 400 | Antrag [pdf] |
Weiterbilden und Vernetzen | Teilnahme an einer Summer / Autumn / Winter / Spring School | 50% der tatsächlichen Kosten, max. EUR 1.000 | Antrag [pdf] |
Forschen und Vernetzen | Forschungsaufenthalte | Max. EUR 1.000 (nur Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt) | Antrag [pdf] |
Antragsfristen
15. Januar, 12 Uhr
15. Mai, 12 Uhr
15. September, 12 Uhr
Sollte der 15. ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, endet die Frist am nächsten Arbeitstag um 12 Uhr.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf Förderung muss in der Graduate School eingegangen sein, bevor die Fördermaßnahme beginnt!
Aufgrund der aktuellen Situation ist es nicht möglich Anträge persönlich abzugeben! Bitte senden Sie Ihren Antrag daher wie sonst auch üblich per (Haus-)Post.
Bitte beachten Sie zusätzlich:
Ein per E-Mail eingereichter Antrag kann gemäß der Förderrichtlinie - vgl. Buchstaben b) u. c) - nur dann als fristgerecht gewertet werden, wenn dieser vollständig und bevor das Projekt / die Maßnahme (z.B. Konferenzteilnahme) begonnen hat eingegangen ist sowie spätestens zwei Tage nach Ende der jeweiligen Förderrunde in Papierform eingegangen ist.
Kontakt Qualifizierungsfonds
Graduate School
Qualifizierungsfonds
Universitätsallee 1 C14.124
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677- 2402
gradschool.nwf@leuphana.de
Büro:
Mo-Do 9:00 - 11:00 Uhr