Menschenrechte verteidigen- das soll nicht gemeinnützig sein?

Vortrag und Gespräch
Donnerstag, 27. Februar 2020 | 15:30-17:30 | C 3.120

In Deutschland wird immer mehr zivilgesellschaftlichen Organisationen der Status der Gemeinnützigkeit entzogen.  Ein aktuelles Beispiel ist die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). Dass die Organisation, die von Überlebenden des Holocaust gegründet wurde, im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, schließt nach Ansicht des Berliner Finanzamtes eine Gemeinnützigkeit aus. Hinzukommt, dass die Verteidigung von Menschenrechten, anders als die Förderung von Modellbau oder Amateurfunk, rechtlich nicht als gemeinnützig definiert ist. Wir fragen, inwiefern diese Situation eine Einschränkung von Handlungsräumen für Menschenrechtsverteidiger*innen darstellt. Ulrich Stuwe, Bundessprecher der VVN-BdA, berichtet von der Bedeutung für seine Organisation.

Gast

Ulrich Stuwe:

„Ulrich Stuwe, Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.“
Ulrich Stuwe ©Ulrich Stuwe

Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V., Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstands der VVN-BdA Bremen e.V.)