Master Rechtswissenschaft
Modellstudiengang - Master Rechtswissenschaft (LL.M./1. Juristisches Staatsexamen)
Der Master Rechtswissenschaft bietet eine in Deutschland unbekannte Freiheit und einzigartige Flexibilität im juristischem Studium. Er ist der erste Studiengang, der Studierenden die Möglichkeit bietet, sowohl das juristische Staatsexamen als auch einen rechtswissenschaftlichen Masterabschluss (Master of Laws/LL.M.) zu erwerben.
Mit dem Schwerpunktbereich „Recht im Kontext“ geht der Modellstudiengang über eine klassisch-dogmatische Perspektive der Rechtswissenschaft hinaus, indem er die einschlägigen Inhalte aus dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen und Transformationen aufbereitet. Neben den üblichen rechtswissenschaftlichen Kenntnissen erwerben Sie somit in der heutigen Berufswelt stark nachgefragte kritisch-analytische Fähigkeiten zur Anwendung des Rechts im konkreten gesellschaftlichen Kontext.
Durch die Einbettung des Studienprogramms in ein anregendes international ausgerichtetes akademisches Umfeld, durch den Besuch von Wiederholungs- und Vertiefungskursen sowie die Zusammenarbeit in kleinen Lerngruppen wird Ihnen eine ideale Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung ermöglicht.
Auswahltest für die Bewerbung auf den Master Rechtswissenschaft (LL.M.) zum Wintersemester 2026/2027
Im Rahmen des Auswahlverfahrens für dieses Studienprogramm werden Sie eingeladen, an einem schriftlichen Auswahltest teilzunehmen, sofern Sie als Bewerber*in die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Der Auswahltest erfolgt in Form einer 180-minütigen Klausur aus den Rechtsgebieten BGB AT, Schuldrecht und Sachenrecht. Der Auswahltest für den Studienstart im Wintersemester 2026/27 findet am Sonntag, den 07.06., von 10:15 bis 13:15 Uhr im Hörsaal 3 (HS 3) statt.
Auf einen Blick
- Abschlussgrad: Master of Laws (LL.M.) / Erste Prüfung gem. § 2 NJAG („Erstes Juristisches Staatsexamen“) beim LJPA Niedersachsen
- Bewerbungsfrist: EU-Abschlüsse: 1. Juni / Nicht-EU-Abschlüsse: 1. Mai
- Highlights: Multidimensionale Perspektive auf das deutsche Recht und seine europa- und völkerrechtlichen Bezüge, Kontextualisierung rechtstheoretischer Ansätze und aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen, fundierte Kenntnisse und Anwendung juristischer Methodik, intensive Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung, universitätsinterner Klausurenkurs, Stressbewältigungsprogramm
- Richtet sich an: Absolvent*innen eines Studiums der Rechtswissenschaft oder verwandten Disziplinen mit dem Schwerpunkt Recht
- Typ: zulassungsbeschränkt
- Studienplätze: 35
- Studienbeginn: jeweils zum Wintersemester, Oktober
- Studienumfang: 120 ECTS
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Unterrichtssprache: Deutsch, einzelne Lehrveranstaltungen auf Englisch
- Semesterbeitrag: ca. 480 EUR
Master Rechtswissenschaft – Das Programm
Inhalte
Im Master Rechtswissenschaft vertiefen Sie die Inhalte aus dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht, die Voraussetzung für das juristische Staatsexamen sind. Innovative Lehr- und Lernkonzepte und die Arbeit in kleinen Gruppen („learning in teams“) schaffen die Bedingungen für eine optimale Vorbereitung auf die Staatsprüfung. In das zweijährige Studium ist eine Examensvorbereitung in Form von Wiederholungs- und Vertiefungskursen integriert. Dies dürfte den Besuch von außeruniversitären kommerziellen Repetitorien, die andernorts vielfach von Absolvent*innen besucht werden, obsolet machen.
Die Leuphana Law School als Träger des Studienprogramms ist Teil der neuen Fakultät Staatswissenschaften, die zum 1. April 2022 ihre Arbeit aufgenommen hat. Das Studium der Rechtswissenschaft ist damit eingebettet in einen größeren akademischen Kontext, der Querverbindungen zur Politikwissenschaft und zur Volkswirtschaftslehre ermöglicht, und einen idealen Rahmen bietet für die Bearbeitung von Fragen an der Schnittstelle zwischen Recht, Politik und Wirtschaft. In diesem Sinne hat die Leuphana Law School ein interdisziplinäres und internationales Forschungsprofil aufgebaut, welches insbesondere die Regulierung von Gesellschaft und Ökonomie unter den Bedingungen der Globalisierung sowie die Wechselbeziehungen von Recht und gesellschaftlicher Transformation in den Mittelpunkt stellt.
Dieser Forschungsschwerpunkt wird in dem neuen Modellstudiengang im Rahmen des Schwerpunktbereichs „Recht im Kontext“ gespiegelt. Studierende des Masters Rechtswissenschaft profitieren somit unmittelbar von der international anerkannten Expertise der Jura-Professor*innen der Leuphana in diesem Feld. Wichtige Themen, die im Studium aufgegriffen werden, sind etwa die Zukunft von Staatlichkeit, das Verhältnis zur Zivilgesellschaft, das Verhältnis von Recht und Innovation, die Rolle des Rechts im Kontext des Wirtschaftssystems und der Kapitalmärkte sowie des Strafrechts im Kontext einer globalen Ordnung. Der Schwerpunkt „Recht im Kontext“ zielt so nicht auf eine – wie sonst übliche – fachliche Verengung und Spezialisierung, sondern auf ein Gesamtverständnis komplexer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge aus juristischer Perspektive.
Struktur
Im ersten Semester des Master Rechtswissenschaft werden die Kenntnisse des Pflichtfaches Bürgerliches Recht sowie die juristischen Methoden auf einem fortgeschrittenen Niveau aufgearbeitet. Die damit verbundene Leistungskontrolle findet auf dem Niveau der Übung für Fortgeschrittene (gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 c NJAG) statt. Darüber hinaus werden mit den Modulen "Strafrecht im gesellschaftlichen Kontext" sowie "Staatsgewalt und Regulierung im Mehrebenensystem" aus dem Schwerpunktbereich "Recht im Kontext" die Kenntnisse des positiven Rechts ins Verhältnis zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen gesetzt und das Recht somit kontextualisiert.
Im zweiten Semester folgen vier weitere Module aus dem Schwerpunktbereich sowie eine Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht. Im Anschluss an das zweite Semester wird im Schwerpunktseminar die Schwerpunktbereichsprüfung gem. § 4a NJAG durchgeführt.
Im dritten und vierten Semester des Masters Rechtswissenschaft folgt eine universitäre Vorbereitung auf die Staatsprüfung in den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Dieser Examenskurs dauert etwa 40 Wochen von Dezember bis September. Es werden wöchentlich 12 SWS unterrichtet, außerdem wird jede Woche eine Examensklausur zur Übung geschrieben. Die quantitative Verteilung der SWS und der Klausuren entspricht dem Anteil des jeweiligen Pflichtfachs im schriftlichen Teil der ersten Prüfung, d. h. 50 % Zivilrecht (ca. 20 Klausuren), 33 % Öffentliches Recht (ca. 13 Klausuren) und 17 % Strafrecht (ca. 7 Klausuren). Die Masterarbeit wird Anfang des dritten Semesters von Oktober bis Dezember geschrieben.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Studieninhalten des Masters Rechtswissenschaft.
Prüfungsordnung und fachspezifische Anlagen
Hier können die Rahmenprüfungsordnung und die fachspezifischen Anlagen (FSAn) eingesehen werden.
Aus der fachspezifischen Anlage wird das fachspezifische Curriculum ersichtlich. In ihr sind die zu erbringenden Module und deren Inhalt, die Veranstaltungsformen, die Art und Anzahl der Prüfungsleistungen detailliert und rechtsverbindlich geregelt.
©Leuphana Universität/Jannis Muser
Berufliche Perspektiven
Durch den Erwerb des Master of Laws (LL.M.) nach der Option auf das juristische Staatsexamen ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für Absolvent*innen des Masters Rechtswissenschaft, die das gesamte Spektrum juristischer Berufe abdecken. Hierzu zählen u. a. Tätigkeiten als Rechtsreferent*in, Rechtsberater*in oder Justiziar*in in Wirtschaft und Verwaltung oder mit dem Staatsexamen als Rechtsanwalt*anwältin, Staatsanwalt*anwältin oder Richter*in.
Die Schwerpunktsetzung im Bereich „Recht im Kontext“ stellt für Arbeitgeber*innen eine interessante Profilierung dar. Denn Staat, Wirtschaft und Gesellschaft werden in den kommenden Jahren dringend auf Hochschulabsolvent*innen der Rechtswissenschaft angewiesen sein, die den allgegenwärtigen Herausforderungen der Disruptionen und Transformationsbewegungen in Politik, Recht, Ökonomie, Kultur und Bildung einerseits mit fundiertem juristischen Wissen, andererseits aber auch mit praktischer Kompetenz begegnen können.
Auf den Seiten des Leuphana Career Service finden Sie zahlreiche Stellenangebote für einen studentischen Job, Praktika, den Berufseinstieg oder Themen für Ihre Abschlussarbeit von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Non Profit Organisationen, die sich speziell an Studierende und Absolvent*innen der Leuphana richten. Darüber hinaus finden Sie dort Stellenangebote und studentische Jobs innerhalb der Leuphana Universität.
Erfahrungsberichte
Meldungen zum Programm
Examensstandort Lüneburg: Jura neu studieren (Leuphana Universität Lüneburg, 24.04.2024)
Jura 2.0 an der Leuphana Law School (Beck'scher Studienführer Jura Wintersemester 2022/2023)
"Vorbild an der Uni Lüneburg: Mehr Mut zur Reform des Jura-Studiums!" (Der Tagesspiegel, 20.03.2022)
"Nach dem Bachelorabschluss ins juristische Staatsexamen" (Leuphana Universität Lüneburg, 17.12.2021)
Doctoral Track
Als Studierende unseres Masterprogramms haben Sie die Möglichkeit, über den Doctoral Track frühzeitig in die Promotion einzusteigen. Damit werden Sie Teil der Scientific Community unserer Promotionskollegs und haben so die einmalige Chance, Master- und Promotionszeit verzahnt zu gestalten und mit dem Doktortitel im Blick, den Masterabschluss en-route zu erwerben.
Bewerbung und Voraussetzungen
Sämtliche Informationen rund um die Zugangsvoraussetzungen, die Bewerbung und das Auswahlverfahren finden Sie auf unserer Seite “Bewerbung und Voraussetzungen”.
Auswahltest für die Bewerbung auf den Master Rechtswissenschaft (LL.M.) zum Wintersemester 2026/2027
Im Rahmen des Auswahlverfahrens für dieses Studienprogramm werden Sie eingeladen, an einem schriftlichen Auswahltest teilzunehmen, sofern Sie als Bewerber*in die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Der Auswahltest erfolgt in Form einer 180-minütigen Klausur aus den Rechtsgebieten BGB AT, Schuldrecht und Sachenrecht. Der Auswahltest für den Studienstart im Wintersemester 2026/27 findet am Sonntag, den 07.06., von 10:15 bis 13:15 Uhr im Hörsaal 3 (HS 3) statt.
Internationale Studierende
Das Studienprogramm passt zu Ihnen? Dann finden Sie weitere Informationen für internationale Studieninteressierte zu aufenthaltsrechtlichen und sozialen Belangen, wie zum Beispiel Visum, Aufenthaltstitel, Krankenversicherung oder die Wohnungssuche, auf den folgenden Seiten. Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen für Austauschstudierende und internationale Regelstudierende leicht unterscheiden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Der Masterstudiengang Rechtswissenschaft startet jedes Jahr zum Wintersemester, also im Oktober.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Rechtswissenschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- ein Bachelorabschluss (oder ein äquivalenter Abschluss), der zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zu 81 % abgeschlossen ist;
- ein vorheriges Studium mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt (Konsekutivität), wobei mindestens 90 ECTS in rechtlichen Teilbereichen mit Schwerpunkt im deutschen Recht und Lehre in deutscher Sprache nachgewiesen werden müssen; zudem muss im vorangegangenen Studium jeweils mindestens eine Aufsichtsarbeit in den Kernbereichen des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts sowie eine Hausarbeit in mindestens einem dieser drei Rechtsgebiete erfolgreich absolviert worden sein;
- ausreichende Englischkenntnisse sowie
- das Absolvieren eines fachspezifischen Studieneignungstests gemäß § 2 Abs. 2 lit f. der Zulassungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden.
Ja, das Absolvieren des fachspezifischen Studieneignungstests ist für die Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Rechtswissenschaft verpflichtend. Die Grundlage hierfür bildet § 2 Abs. 2 lit. f der Zulassungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden. Der fachspezifische Studieneignungstest besteht aus einer schriftlichen Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 180 Minuten.
Nein, auch Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs Major Rechtswissenschaft an der Leuphana Universität müssen sich regulär für den Masterstudiengang bewerben. Ein automatischer Übergang in den Masterstudiengang Rechtswissenschaft ist nicht vorgesehen.
Für den Erwerb des Masterabschlusses (LL.M.) sind keine studienbegleitenden Praktika vorgeschrieben. Allerdings müssen Studierende, die die Erste Prüfung anstreben, grundsätzlich Praktika während der vorlesungsfreien Zeit als Zulassungsvoraussetzung für die Staatliche Pflichtfachprüfung absolvieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes). Diese Praktika können auch während des Studiums im Masterstudiengang Rechtswissenschaft absolviert werden. Der Studienplan sieht hierfür entsprechende Zeiträume vor.
Nein, für die Zulassung zum Masterstudiengang Rechtswissenschaft ist ein Zwischenprüfungszeugnis nicht erforderlich. Es müssen jedoch im vorherigen Studiengang jeweils mindestens eine Aufsichtsarbeit in den Kernbereichen des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts sowie eine Hausarbeit in mindestens einem dieser drei Rechtsgebiete erfolgreich absolviert worden sein (siehe Frage 2).
Studierende, die zuvor ein rechtswissenschaftliches Studium mit dem Studienziel Erstes Staatsexamen aufgenommen haben, dürfen zudem nicht die juristische Zwischenprüfung im Sinne von § 1a des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes in Niedersachsen oder nach den entsprechenden Regelungen in einem anderen Bundesland endgültig nicht bestanden haben (§ 2 Abs. 1 der Zugangsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden).
Wurden die Voraussetzungen der Zwischenprüfung im vorherigen Studium erfüllt, kann auf Antrag beim Studierendenservice ein Zwischenprüfungszeugnis an der Leuphana Universität ausgestellt werden.
Das Zwischenprüfungszeugnis ist für die Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. b des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes erforderlich.
Hier finden Sie umfassende Informationen zur Zwischenprüfung an der Leuphana Universität.
Die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen ist grundsätzlich möglich. Ob und in welchem Umfang Leistungen angerechnet werden können, wird nach der Immatrikulation im Wege einer Einzelfallprüfung entschieden.
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ist ein Bestandteil der Ersten Prüfung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes). Sie wird studienbegleitend im Masterstudiengang Rechtswissenschaft abgelegt.
Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht gemäß § 8 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung aus
- einer Studienarbeit (Schwerpunktbereichshausarbeit) und
- einer mündlichen Prüfung.
Die Studienarbeit umfasst
- einen schriftlichen Teil sowie
- eine mündliche Präsentation des schriftlichen Teils der Studienarbeit mit anschließender Diskussion.
Der schriftliche Teil der Studienarbeit entspricht der Masterarbeit im Masterstudiengang Rechtswissenschaft (§ 10 Abs. 1 Satz 3 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung). Die mündliche Prüfung ist eine Prüfungsleistung im Modul „Masterforum“.
Zur Schwerpunktbereichsprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer im Masterstudiengang Rechtswissenschaft eingeschrieben ist (§ 7 Abs. 1 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung). Die Teilprüfungsleistungen werden in der Regel ab dem dritten Fachsemester im Masterstudiengang Rechtswissenschaft abgelegt.
Zur Studienarbeit wird zugelassen, wer
- zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen ist und
- an der Lehrveranstaltung „Rechtsphilosophie“ (Lehrveranstaltung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes) erfolgreich teilgenommen hat.
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer
- zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen ist und
- Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 16 SWS im Schwerpunktbereich besucht hat.
Die Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus der Note der Studienarbeit und der Note der mündlichen Prüfung zusammen.
Die Studienarbeit wird mit 85 % und die mündliche Prüfung mit 15 % gewichtet. Die Bewertung erfolgt nach der juristischen Notenskala (0-18 Punkte).
Nein, für den Erwerb des Masterabschlusses (LL.M.) ist die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung nicht erforderlich.
Als Probeexamen werden die Abschlussprüfungen der Masterclass-Module bezeichnet, die in der Regel im dritten und vierten Fachsemester absolviert werden. Es umfasst sechs jeweils fünfstündige Klausuren: drei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und eine Klausur im Strafrecht. Die Klausuren werden innerhalb eines Prüfungszeitraums von etwa zwei Wochen geschrieben. Auf diese Weise simuliert das Probeexamen die Bedingungen der staatlichen Pflichtfachprüfung und ermöglicht eine realitätsnahe Vorbereitung unter examensähnlichen Prüfungsbedingungen.
Kontakt und Beratung
Erste Anlaufstelle
Das Infoportal ist Ihre Anlaufstelle für
- allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozedere
- erste Fragen zum Studienangebot der Leuphana
Infoportal
Gebäude 8, Erdgeschoss
Tel.: +49.4131.677-2277
studierendenservice@leuphana.de
Öffnungszeiten Campus
Mo - Do 9:00 - 16 Uhr
Freitag 9:00 - 12 Uhr
Beratungstermin vereinbaren
Für einen individuellen Beratungstermin mit der Master Studienberatung, nutzen Sie bitte das Terminbuchungstool auf unserer Website.






