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Master Rechtswissenschaft

Modellstudiengang - Master Rechtswissenschaft (LL.M./1. Juristisches Staatsexamen)

Der Master Rechts­wissen­schaft bietet eine in Deutsch­land unbekannte Frei­heit und einzig­artige Flexibilität im juristischem Studium. Er ist der erste Studien­gang, der Studierenden die Möglich­keit bietet, sowohl das juristische Staats­examen als auch einen rechts­wissen­schaft­lichen Master­abschluss (Master of Laws/LL.M.) zu erwerben.

Mit dem Schwer­punkt­bereich „Recht im Kontext“ geht der Modell­studien­gang über eine klassisch-dogmatische Perspektive der Rechts­wissen­schaft hinaus, indem er die ein­schlägigen Inhalte aus dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht und dem Straf­recht vor dem Hinter­grund aktueller gesell­schaft­licher Heraus­forderungen und Trans­formationen auf­bereitet. Neben den üblichen rechts­wissen­schaft­lichen Kennt­nissen erwerben Sie somit in der heutigen Berufs­welt stark nachgefragte kritisch-analytische Fähig­keiten zur An­wendung des Rechts im konkreten gesell­schaft­lichen Kontext.

Durch die Einbettung des Studien­programms in ein anregendes inter­national aus­gerichtetes akademisches Umfeld, durch den Besuch von Wieder­holungs- und Vertiefungs­kursen sowie die Zusammen­arbeit in kleinen Lern­gruppen wird Ihnen eine ideale Vor­bereitung auf die Erste Juristische Staats­prüfung ermöglicht.

Auswahltest für die Bewerbung auf den Master Rechtswissenschaft (LL.M.) zum Wintersemester 2026/2027

Im Rahmen des Auswahlverfahrens für dieses Studien­programm werden Sie ein­geladen, an einem schriftlichen Auswahl­test teilzu­nehmen, sofern Sie als Bewerber*in die Zugangs­voraus­setzungen erfüllen. Der Auswahl­test erfolgt in Form einer 180-minütigen Klausur aus den Rechts­gebieten BGB AT, Schuld­recht und Sachen­recht. Der Auswahltest für den Studienstart im Wintersemester 2026/27 findet am Sonntag, den 07.06., von 10:15 bis 13:15 Uhr im Hörsaal 3 (HS 3) statt.

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Auf einen Blick

  • Abschlussgrad: Master of Laws (LL.M.) / Erste Prüfung gem. § 2 NJAG („Erstes Juristisches Staats­examen“) beim LJPA Nieder­sachsen
  • Bewerbungsfrist: EU-Abschlüsse: 1. Juni / Nicht-EU-Abschlüsse: 1. Mai
  • Highlights: Multi­dimensionale Perspektive auf das deutsche Recht und seine europa- und völker­rechtlichen Bezüge, Kon­textuali­sierung rechts­theoretischer Ansätze und aktueller gesell­schaft­licher Heraus­forderungen, fundierte Kennt­nisse und An­wendung juristischer Methodik, intensive Vor­bereitung auf die Erste Juristische Staats­prüfung, universitäts­interner Klausuren­kurs, Stress­bewältigungs­programm
  • Richtet sich an: Absolvent*innen eines Studiums der Rechts­wissen­schaft oder ver­wandten Disziplinen mit dem Schwer­punkt Recht
  • Typ: zulassungs­beschränkt
  • Studienplätze: 35
  • Studienbeginn: jeweils zum Winter­semester, Oktober
  • Studienumfang: 120 ECTS
  • Regelstudienzeit: 4 Semester
  • Unterrichtssprache: Deutsch, einzelne Lehr­veran­staltungen auf Englisch
  • Semesterbeitrag: ca. 480 EUR

Master Rechtswissenschaft – Das Programm

Master Rechtswissenschaft – Das Programm

Inhalte

Im Master Rechts­wissen­schaft vertiefen Sie die Inhalte aus dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht und dem Straf­recht, die Voraus­setzung für das juristische Staats­examen sind. Innovative Lehr- und Lern­konzepte und die Arbeit in kleinen Gruppen („learning in teams“) schaffen die Bedingungen für eine optimale Vor­bereitung auf die Staats­prüfung. In das zwei­jährige Studium ist eine Examens­vorbereitung in Form von Wieder­holungs- und Vertiefungs­kursen integriert. Dies dürfte den Besuch von außer­universitären kommerziellen Repetitorien, die andern­orts viel­fach von Absolvent*innen besucht werden, obsolet machen.

Die Leuphana Law School als Träger des Studien­programms ist Teil der neuen Fakultät Staats­wissenschaften, die zum 1. April 2022 ihre Arbeit auf­genommen hat. Das Studium der Rechts­wissen­schaft ist damit ein­gebettet in einen größeren akademischen Kontext, der Quer­verbindungen zur Politik­wissen­schaft und zur Volks­wirtschafts­lehre ermöglicht, und einen idealen Rahmen bietet für die Bearbeitung von Fragen an der Schnitt­stelle zwischen Recht, Politik und Wirt­schaft. In diesem Sinne hat die Leuphana Law School ein inter­disziplinäres und inter­nationales Forschungs­profil auf­gebaut, welches ins­besondere die Regulierung von Gesell­schaft und Öko­nomie unter den Bedingungen der Globalisierung sowie die Wechsel­beziehungen von Recht und gesell­schaft­licher Trans­formation in den Mittel­punkt stellt.

Dieser Forschungs­schwer­punkt wird in dem neuen Modell­studien­gang im Rahmen des Schwer­punkt­bereichs „Recht im Kontext“ gespiegelt. Studierende des Masters Rechts­wissen­schaft profitieren somit un­mittel­bar von der inter­national an­erkannten Expertise der Jura-Professor*innen der Leuphana in diesem Feld. Wichtige Themen, die im Studium auf­ge­griffen werden, sind etwa die Zukunft von Staat­lich­keit, das Ver­hältnis zur Zivil­gesell­schaft, das Ver­hältnis von Recht und Innovation, die Rolle des Rechts im Kontext des Wirt­schafts­systems und der Kapital­märkte sowie des Straf­rechts im Kontext einer globalen Ordnung. Der Schwer­punkt „Recht im Kontext“ zielt so nicht auf eine – wie sonst übliche – fachliche Verengung und Spezialisierung, sondern auf ein Gesamt­verständnis komplexer gesell­schaft­licher und wirt­schaft­licher Zusammen­hänge aus juristischer Perspektive.

Struktur

Im ersten Semester des Master Rechtswissenschaft werden die Kenntnisse des Pflichtfaches Bürgerliches Recht sowie die juristischen Methoden auf einem fortgeschrittenen Niveau aufgearbeitet. Die damit verbundene Leistungskontrolle findet auf dem Niveau der Übung für Fortgeschrittene (gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 c NJAG) statt. Darüber hinaus werden mit den Modulen "Strafrecht im gesellschaftlichen Kontext" sowie "Staatsgewalt und Regulierung im Mehrebenensystem" aus dem Schwerpunktbereich "Recht im Kontext" die Kenntnisse des positiven Rechts ins Verhältnis zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen gesetzt und das Recht somit kontextualisiert.

Im zweiten Semester folgen vier weitere Module aus dem Schwerpunktbereich sowie eine Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht. Im Anschluss an das zweite Semester wird im Schwerpunktseminar die Schwerpunktbereichsprüfung gem. § 4a NJAG durchgeführt.

Im dritten und vierten Semester des Masters Rechtswissenschaft folgt eine universitäre Vorbereitung auf die Staatsprüfung in den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Dieser Examenskurs dauert etwa 40 Wochen von Dezember bis September. Es werden wöchentlich 12 SWS unterrichtet, außerdem wird jede Woche eine Examensklausur zur Übung geschrieben. Die quantitative Verteilung der SWS und der Klausuren entspricht dem Anteil des jeweiligen Pflichtfachs im schriftlichen Teil der ersten Prüfung, d. h. 50 % Zivilrecht (ca. 20 Klausuren), 33 % Öffentliches Recht (ca. 13 Klausuren) und 17 % Strafrecht (ca. 7 Klausuren). Die Masterarbeit wird Anfang des dritten Semesters von Oktober bis Dezember geschrieben.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Studieninhalten des Masters Rechtswissenschaft.

Modulübersicht des Masters Rechtswissenschaft (Master of Law) ©Leuphana
Modulübersicht Master Rechtswissenschaft (Master of Laws)

Prüfungsordnung und fachspezifische Anlagen

Hier können die Rahmen­prüfungs­ordnung und die fach­spezifischen Anlagen (FSAn) eingesehen werden.

Aus der fach­spezifischen Anlage wird das fach­spezifische Curriculum ersichtlich. In ihr sind die zu erbringenden Module und deren Inhalt, die Veranstaltungs­formen, die Art und Anzahl der Prüfungs­leistungen detailliert und rechts­verbindlich geregelt.

Lehrende

Programmleitung

Studierende des Master of Law im Gespräch vor dem Zentralgebäude ©Leuphana Universität/Jannis Muser
Der Modellstudiengang Master Rechtwissenschaft an der Leuphana soll Studierenden die Möglichkeit bieten, sowohl einen rechtswissenschaftlichen Masterabschluss (Master of Laws) als auch das juristische Staatsexamen zu erwerben.

Berufliche Perspektiven

Durch den Erwerb des Master of Laws (LL.M.) nach der Option auf das juristische Staatsexamen ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für Absolvent*innen des Masters Rechtswissenschaft, die das gesamte Spektrum juristischer Berufe abdecken. Hierzu zählen u. a. Tätigkeiten als Rechtsreferent*in, Rechtsberater*in oder Justiziar*in in Wirtschaft und Verwaltung oder mit dem Staatsexamen als Rechtsanwalt*anwältin, Staatsanwalt*anwältin oder Richter*in.

Die Schwerpunktsetzung im Bereich „Recht im Kontext“ stellt für Arbeitgeber*innen eine interessante Profilierung dar. Denn Staat, Wirtschaft und Gesellschaft werden in den kommenden Jahren dringend auf Hochschulabsolvent*innen der Rechtswissenschaft angewiesen sein, die den allgegenwärtigen Herausforderungen der Disruptionen und Transformationsbewegungen in Politik, Recht, Ökonomie, Kultur und Bildung einerseits mit fundiertem juristischen Wissen, andererseits aber auch mit praktischer Kompetenz begegnen können.

Auf den Seiten des Leuphana Career Service finden Sie zahlreiche Stellenangebote für einen studentischen Job, Praktika, den Berufseinstieg oder Themen für Ihre Abschlussarbeit von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Non Profit Organisationen, die sich speziell an Studierende und Absolvent*innen der Leuphana richten. Darüber hinaus finden Sie dort Stellenangebote und studentische Jobs innerhalb der Leuphana Universität.

Doctoral Track

Als Studierende unseres Master­programms haben Sie die Möglich­keit, über den Doctoral Track frühzeitig in die Promotion ein­zu­steigen. Damit werden Sie Teil der Scientific Community unserer Promotions­kollegs und haben so die ein­malige Chance, Master- und Promotions­zeit ver­zahnt zu gestalten und mit dem Doktor­titel im Blick, den Master­abschluss en-route zu erwerben.

Bewerbung und Voraussetzungen

Sämtliche Informationen rund um die Zugangsvoraussetzungen, die Bewerbung und das Auswahlverfahren finden Sie auf unserer Seite “Bewerbung und Voraussetzungen”.

Auswahltest für die Bewerbung auf den Master Rechtswissenschaft (LL.M.) zum Wintersemester 2026/2027

Im Rahmen des Auswahlverfahrens für dieses Studien­programm werden Sie ein­geladen, an einem schriftlichen Auswahl­test teilzu­nehmen, sofern Sie als Bewerber*in die Zugangs­voraus­setzungen erfüllen. Der Auswahl­test erfolgt in Form einer 180-minütigen Klausur aus den Rechts­gebieten BGB AT, Schuld­recht und Sachen­recht. Der Auswahltest für den Studienstart im Wintersemester 2026/27 findet am Sonntag, den 07.06., von 10:15 bis 13:15 Uhr im Hörsaal 3 (HS 3) statt.

Internationale Studierende

Das Studienprogramm passt zu Ihnen? Dann finden Sie weitere Informa­tionen für inter­nationale Studien­interessierte zu aufenthalts­rechtlichen und sozialen Belangen, wie zum Beispiel Visum, Aufenthalts­titel, Kranken­ver­sicherung oder die Wohnungs­suche, auf den folgenden Seiten. Bitte beachten Sie, dass sich die Informa­tionen für Austausch­studierende und inter­nationale Regel­studierende leicht unter­scheiden.

Informationen für inter­nationale Austausch­studierende

Informationen für inter­nationale Regel­studierende

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Der Masterstudiengang Rechtswissenschaft startet jedes Jahr zum Wintersemester, also im Oktober.

Für die Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Rechtswissenschaft müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. ein Bachelorabschluss (oder ein äquivalenter Abschluss), der zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zu 81 % abgeschlossen ist;
  2. ein vorheriges Studium mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt (Konsekutivität), wobei mindestens 90 ECTS in rechtlichen Teilbereichen mit Schwerpunkt im deutschen Recht und Lehre in deutscher Sprache nachgewiesen werden müssen; zudem muss im vorangegangenen Studium jeweils mindestens eine Aufsichtsarbeit in den Kernbereichen des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts sowie eine Hausarbeit in mindestens einem dieser drei Rechtsgebiete erfolgreich absolviert worden sein;
  3. ausreichende Englischkenntnisse sowie
  4. das Absolvieren eines fachspezifischen Studieneignungstests gemäß § 2 Abs. 2 lit f. der Zulassungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden.

Hier finden Sie umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und zur Bewerbung für den Masterstudiengang Rechtswissenschaft.

Ja, das Absolvieren des fachspezifischen Studieneignungstests ist für die Bewerbung um einen Studienplatz im Masterstudiengang Rechtswissenschaft verpflichtend. Die Grundlage hierfür bildet § 2 Abs. 2 lit. f der Zulassungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden. Der fachspezifische Studieneignungstest besteht aus einer schriftlichen Aufsichtsarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 180 Minuten. 

Nein, auch Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs Major Rechtswissenschaft an der Leuphana Universität müssen sich regulär für den Masterstudiengang bewerben. Ein automatischer Übergang in den Masterstudiengang Rechtswissenschaft ist nicht vorgesehen.

Für den Erwerb des Masterabschlusses (LL.M.) sind keine studienbegleitenden Praktika vorgeschrieben. Allerdings müssen Studierende, die die Erste Prüfung anstreben, grundsätzlich Praktika während der vorlesungsfreien Zeit als Zulassungsvoraussetzung für die Staatliche Pflichtfachprüfung absolvieren (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes). Diese Praktika können auch während des Studiums im Masterstudiengang Rechtswissenschaft absolviert werden. Der Studienplan sieht hierfür entsprechende Zeiträume vor.

Hier finden Sie umfassende Informationen zu Praktika als Zulassungsvoraussetzung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung

Nein, für die Zulassung zum Masterstudiengang Rechtswissenschaft ist ein Zwischenprüfungszeugnis nicht erforderlich. Es müssen jedoch im vorherigen Studiengang jeweils mindestens eine Aufsichtsarbeit in den Kernbereichen des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts sowie eine Hausarbeit in mindestens einem dieser drei Rechtsgebiete erfolgreich absolviert worden sein (siehe Frage 2). 

Studierende, die zuvor ein rechtswissenschaftliches Studium mit dem Studienziel Erstes Staatsexamen aufgenommen haben, dürfen zudem nicht die juristische Zwischenprüfung im Sinne von § 1a des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes in Niedersachsen oder nach den entsprechenden Regelungen in einem anderen Bundesland endgültig nicht bestanden haben (§ 2 Abs. 1 der Zugangsordnung der Leuphana Universität Lüneburg zu allen konsekutiven Masterstudiengängen mit Ausnahme der Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt (GHR und LBS) vermittelt werden).

Wurden die Voraussetzungen der Zwischenprüfung im vorherigen Studium erfüllt, kann auf Antrag beim Studierendenservice ein Zwischenprüfungszeugnis an der Leuphana Universität ausgestellt werden. 

Das Zwischenprüfungszeugnis ist für die Anmeldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 lit. b des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes erforderlich.

Hier finden Sie umfassende Informationen zur Zwischenprüfung an der Leuphana Universität.

Die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen ist grundsätzlich möglich. Ob und in welchem Umfang Leistungen angerechnet werden können, wird nach der Immatrikulation im Wege einer Einzelfallprüfung entschieden.

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung ist ein Bestandteil der Ersten Prüfung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes). Sie wird studienbegleitend im Masterstudiengang Rechtswissenschaft abgelegt.

Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht gemäß § 8 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung aus

  1. einer Studienarbeit (Schwerpunktbereichshausarbeit) und
  2. einer mündlichen Prüfung.

Die Studienarbeit umfasst

  1. einen schriftlichen Teil sowie
  2. eine mündliche Präsentation des schriftlichen Teils der Studienarbeit mit anschließender Diskussion.

Der schriftliche Teil der Studienarbeit entspricht der Masterarbeit im Masterstudiengang Rechtswissenschaft (§ 10 Abs. 1 Satz 3 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung). Die mündliche Prüfung ist eine Prüfungsleistung im Modul „Masterforum“.
 

Zur Schwerpunktbereichsprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer im Masterstudiengang Rechtswissenschaft eingeschrieben ist (§ 7 Abs. 1 der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung). Die Teilprüfungsleistungen werden in der Regel ab dem dritten Fachsemester im Masterstudiengang Rechtswissenschaft abgelegt.

Zur Studienarbeit wird zugelassen, wer

  1. zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen ist und
  2. an der Lehrveranstaltung „Rechtsphilosophie“ (Lehrveranstaltung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 des Niedersächsischen Juristenausbildungsgesetzes) erfolgreich teilgenommen hat.

Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer

  1. zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen ist und
  2. Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 16 SWS im Schwerpunktbereich besucht hat.

Die Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich aus der Note der Studienarbeit und der Note der mündlichen Prüfung zusammen.

Die Studienarbeit wird mit 85 % und die mündliche Prüfung mit 15 % gewichtet. Die Bewertung erfolgt nach der juristischen Notenskala (0-18 Punkte).
 

Nein, für den Erwerb des Masterabschlusses (LL.M.) ist die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung nicht erforderlich. 

Als Probeexamen werden die Abschlussprüfungen der Masterclass-Module bezeichnet, die in der Regel im dritten und vierten Fachsemester absolviert werden. Es umfasst sechs jeweils fünfstündige Klausuren: drei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und eine Klausur im Strafrecht. Die Klausuren werden innerhalb eines Prüfungszeitraums von etwa zwei Wochen geschrieben. Auf diese Weise simuliert das Probeexamen die Bedingungen der staatlichen Pflichtfachprüfung und ermöglicht eine realitätsnahe Vorbereitung unter examensähnlichen Prüfungsbedingungen.

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  • erste Fragen zum Studien­angebot der Leuphana

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