Promotion abschließen
Abgabe der Dissertation und Bewertung
Wenn Sie Ihre Dissertation fertiggestellt haben, müssen Sie diese für die Eröffnung des Promotionsverfahrens zusammen mit weiteren Unterlagen in Ihrem Dekanat einreichen. Promovierende der Fakultät Nachhaltigkeit reichen die Unterlagen im Studierendenservice ein. Informationen zu den Unterlagen, die zusätzlich zur Dissertation abgegeben werden müssen, finden Sie in Ihrer Promotionsordnung im Abschnitt „Eröffnung des Promotionsverfahrens“.
Nachdem Sie Ihre Dissertation abgegeben haben, eröffnet die Promotionskommission formal das Promotionsverfahren und benennt spätestens zu diesem Zeitpunkt auch die Mitglieder des Begutachtungsausschusses. Die Gutachter*innen haben für die Begutachtung der Dissertation drei Monate Zeit. Spätestens nach Ablauf dieses Zeitraums erhalten Sie die Gutachten und Ihre Dissertation wird inklusive der Gutachten im Dekanat zur Einsicht ausgelegt.
Ist die Dissertation mindestens mit befriedigend bewertet worden, gilt diese als angenommen und die Disputation findet nach Ende der Auslegefrist statt.
Für den Zeitraum vom Moment der Abgabe der Dissertation bis zur Disputation sollten Sie etwa vier bis sechs Monate einplanen.
Disputation
Die Disputation ist die mündliche Verteidigung Ihrer Dissertation. Sie dient dazu, Ihre Forschungsergebnisse zu vertreten, gegen kritische Einwände zu verteidigen sowie sich mit gegenteiligen Auffassungen theoretisch fundiert auseinanderzusetzen. Inhaltlich knüpft die Disputation somit an Ihr Dissertationsthema an, wobei die schriftlichen Gutachten mit einbezogen werden sollen. Auch ist es möglich, dass die Disputation auf angrenzende Bereiche des jeweiligen Fachbereichs ausgeweitet werden kann.
Die Disputation findet in deutscher oder englischer Sprache in der Regel vier Wochen nach Annahme der Dissertation statt. Der Termin wird von der oder dem Vorsitzenden des Begutachtungsausschusses festgelegt. Als Promovierende*r eröffnen Sie die insgesamt etwa 90 Minuten dauernde Disputation mit einem Vortrag von 20 bis 30 Minuten.
Direkt im Anschluss an die Disputation findet eine Sitzung des Begutachtungsausschusses statt, in der über das Ergebnis der Disputation entschieden wird.
Weitere Informationen und Details zur Disputation, u.a. zur Möglichkeit der Disputation als datenschutzsichere Video/Online-Konferenz, finden Sie in der Promotionsordnung.
Vorbereitung auf die Disputation
Für Promovierende kurz vor oder nach Abschluss der Dissertation wird in den GradSkills Workshops (Stichwort: Forschung und Wissenschaft managen) regelmäßig ein Disputationstraining angeboten. Das Veranstaltungskonzept ist workshoporientiert angelegt und soll neben den notwendigen Input-Phasen viel Raum für die eigene Disputationsvorbereitung bieten. Die Möglichkeit dabei Anregungen und Rückmeldungen einer größeren Gruppe zu nutzen, soll Sie in die Lage versetzen, die erarbeiteten Ansätze vor Publikum zu erproben und sich mit der unkalkulierbaren "Fragesituation" einer Disputation vertraut zu machen. Zum Angebot GradSkills
Veröffentlichung der Dissertation
Nachdem Sie Ihre Disputation bestanden haben und damit das Promotionsverfahren beendet ist, müssen Sie Ihre Dissertation innerhalb eines Jahres veröffentlichen. Die Art und Anzahl der in der Bibliothek einzureichenden Pflichtexemplare hängt u.a. davon ab, ob Sie kumulativ oder monographisch promoviert haben. Die genauen Regelungen zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation finden Sie in Ihrer Promotionsordnung.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Veröffentlichung auf den Seiten der Bibliothek, auf denen Sie u.a. auch das Formular zur Abgabe elektronischer Dissertationen finden.
Nach Abgabe der Pflichtexemplare erhalten Sie von der Bibliothek einen Nachweis über die Veröffentlichung. Um Ihre Promotionsurkunde zu erhalten, reichen Sie diesen in Ihrem Dekanat ein. Mit dem Erhalt der Promotionsurkunde ist die Promotion vollzogen und Sie sind berechtigt den Doktortitel zu führen. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur elektronischen Veröffentlichung Ihrer Arbeit an der Leuphana Universität Lüneburg.
Exmatrikulation
Wenn Sie die Universität verlassen möchten und Ihre Promotion noch nicht abgeschlossen haben, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation. Mit der Exmatrikulation verlieren Sie das Recht, Prüfungsleistungen (einschließlich Abgabe Dissertation und Disputation) abzulegen.
Wenn Sie die Rückmeldung zum nächsten Semester/die Zahlung des Semesterbeitrags für das nächste Semester nicht wahrnehmen, werden Sie zum Ende des laufenden Semesters durch den Studierendenservice exmatrikuliert.
Wenn Sie Ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch den Studierendenservice automatisch zum jeweiligen Semesterende, in dem Sie Ihre Disputation absolviert haben.
Eine Rückzahlung der kompletten Semesterbeiträge ist möglich, wenn die Exmatrikulation rechtzeitig vor Semesterbeginn oder spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn, erfolgt. Für ein laufendes Semester ist sonst keine Erstattung möglich.
Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an studierendenservice@leuphana.de