Sprachkenntnisse

Für englischsprachige Major

Möchten Sie sich für ein englischsprachiges Studienprogramm am Leuphana College bewerben, müssen Sie ausreichende Englischkenntnisse nachweisen. Reichen Sie bei Ihrer Bewerbung daher bitte einen der folgenden Nachweise über Ihre Englischkenntnisse ein. Deutschkenntnisse brauchen Sie nicht nachweisen.

Nachweise der Englischkenntnisse

Die folgenden Nachweise werden für eine uneingeschränkte Zulassung am Leuphana College anerkannt:

Englischtest

Mit folgenden Tests können Sie die erforderlichen Englischkenntnisse nachweisen:

Hinweis
Den Nachweis über den Englischtest müssen Sie als Kopie des Testbescheids mit Testergebnis einreichen. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung dürfen die Testergebnisse nicht älter als 2 Jahre sein.

Englischnote

Mit folgenden schulischen Leistungen weisen Sie die erforderlichen Englischkenntisse nach:

  • European Baccalaureate mit Englisch als Sprache L1 oder L2 mit der ausgewiesenen Abschlussnote von mindestens 8.0
    oder
  • IB-Diploma mit Englisch als Sprache A im Higher Level mit ausgewiesenen Abschlussnote von mindestens 6.0

Hinweis
Der Nachweis der Englischnote geht aus der Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis) hervor. Dies gilt auch für Bewerber*innen, die an einer deutschen Schule im Ausland ihr Abitur absolviert haben.

Hochschulstudium

Erfolgreicher Abschluss eines englischsprachigen Studiums.

Muttersprache

Folgender Nachweis wird für Englisch als Muttersprache anerkannt:

  • Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt

Als Nachweis müssen Sie die Kopie des Abschlusszeugnises einreichen.

Wichtige Hinweise

Den Nachweis der Englischkenntnisse müssen Sie grundsätzlich mit der Bewerbung, spätestens jedoch bis zum Vorlesungsbeginn einreichen. Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Eingereichte Testergebnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Können Sie den Nachweis bei der Bewerbung nicht vorlegen, werden Sie, sofern Sie eine Zulassung erhalten, befristet zugelassen und müssen den Nachweis spätestens bis zum Vorlesungsbeginn erbringen. Wird der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht, erfolgt die Exmatrikulation.

Nachweis der Deutschkenntnisse

Bei der Bewerbung für einen englischsprachigen Major brauchen Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland KEINE Deutschkenntnisse nachweisen.

Das Angebot englischsprachiger Minor ist beschränkt. Derzeit können Sie folgende Minor in Englisch studieren:

  • Comparative Economic Law (EN)
  • Nachhaltigkeitswissenschaften / Sustainability Science (DE / EN)*
  • Philosophie / Philosophy (DE / EN)*
  • Politikwissenschaft / Political Science (DE / EN)*
  • Popular Music Studies (EN)
  • Psychology and Society (EN)
  • Raumwissenschaften / Spatial Sciences (DE / EN)*
  • Volkswirtschaftslehre / Economics (DE / EN)*

    *Deutschsprachiger Minor, der auch in Englisch studiert werden kann

Möchten Sie einen deutschsprachigen Minor studieren, dann sollten Sie idealerweise über Deutschkenntnisse auf C1- oder DSH-2-Niveau verfügen.

Bitte beachten Sie, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache für die Gestaltung des Alltags in Lüneburg unerlässlich sind, wie etwa bei der Wohnungssuche.

FAQs

  • Ich möchte mich für einen der englischsprachigen Major bewerben. Den erforderlichen Englischnachweis kann ich nicht bis zur Bewerbungsfrist erbringen, darf ich diesen später nachreichen?
  • Ich möchte mich für einen deutschen Studiengang bewerben und möchte den DSH-Test ablegen. Kann ich mich dafür an der Leuphana Universität anmelden?

FAQs

Ich möchte mich für einen der englischsprachigen Major bewerben. Den erforderlichen Englischnachweis kann ich nicht bis zur Bewerbungsfrist erbringen, darf ich diesen später nachreichen?

Den Nachweis der Englischkenntnisse soll grundsätz­lich zum Zeitpunkt der Bewerbung vor­le­gen. Den Nach­weis können Sie spätes­tens bis Vor­le­sungs­be­ginn nach­rei­chen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Studienplatz wieder verlieren und exmatrikuliert werden, falls Sie den Nachweis nicht bis zum Vorlesungsbeginn erbringen können.

Ich möchte mich für einen deutschen Studiengang bewerben und möchte den DSH-Test ablegen. Kann ich mich dafür an der Leuphana Universität anmelden?

Das Fremdsprachenzentrum bietet mehrmals im Jahr Testtermine für die DSH-Prüfung an.

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Fax 04131.677-1430
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