Major Environmental and Sustainability Studies
Welche Module und Prüfungsleistungen Sie im Major Environmental and Sustainability Studies absolvieren müssen, erfahren Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage.
Bei administrativen und prüfungsbezogenen Fragen erhalten Sie Unterstützung durch die zuständigen Ansprechpersonen im Studierendenservice.
Prüfungsordnungen
Prüfungsordnungen
Fachspezifische Anlage (FSA)
- Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage Nr. 6.12 Major Environmental and Sustainability Studies zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor (28. September 2022)
- Zweite Änderung der fachspezifischen Anlage Nr. 6.12 Major Environmental and Sustainability Studies zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor (28. September 2022)
- Neubekanntmachung der fachspezifischen Anlage 6.12 Major Environmental and Sustainability Studies (April 2018)
- 1. Änderung der fachspezifischen Anlage (April 2018)
- Neufassung der fachspezifischen Anlage Nr. 6.12 Major Environmental and Sustainability Studies zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor (25. August 2015)
Archiv
Rahmenprüfungsordnungen
Rahmenprüfungsordnung
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung (31. März 2020)
- Dritte Änderung der Rahmenprüfungsordnung (31. März 2020)
Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor
- Neufassung der Anlage 11 Notenumrechnungstabelle zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor (3. November 2022)
- Anlage 10 ECTS Grading Table (18.07.2014)
- Neufassung Anlage 3 Transcript of Record zur RPO für den Leuphana Bachelor (18.07.2014)
- Anlagen 1 bis 4 (Zeugnis, Urkunde,Transcript of Records und Diploma Supplement) zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor (31.03.2009)
Archiv
- Neufassung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsorndnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2022/2023 (26. September 2022)
- Neufassung der Anlage13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2022 (15. Februar 2022)
- Neubekanntmachung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Kriste im Wintersemester 2021/2022 (31. Januar 2022)
- Neufassung der Anlage 13 zur RPO für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2021/2022 (28. April 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021 (8. Juni 2021)
- Zweite Änderung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021 (8. Juni 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021 (12. März 2021)
- Erste Änderung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Sommersemester 2021 (12. März 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2020/21 (19. Februar 2021)
- Zweite Änderung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise im Wintersemester 2020/21 (19. Februar 2021)
- Neubekanntmachung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise (1. Februar 2021)
- Erste Änderung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise (1. Feburuar 2021)
- Neufassung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 22. Dezember 2020
- Neufassung der Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen während der Corona-Krise vom 7. August 2020
- Anlage 13 zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor zur alternativen Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüf.leistungen während der Corona-Krise vom 24. April 2020
- Neubekanntmachung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2016/2017 vom 30.06.2016
- Zweite Änderung der Rahmenprüfungsordnung ab WS 2016/2017 vom 30.06.2016
- 1. Änderung der Rahmenprüfungsordnung vom 25.06.2015
- Neufassung der Rahmenprüfungsordnung vom 18.07.2014
- Berichtigung der 7. Änderung der Rahmenprüfungsordnung vom 11.07.2014
- 7. Änderung der Rahmenprüfungsordnung vom 15.05.2014
- 6. Änderung der Rahmenprüfungsordnung vom 24.08.2012
- 5. Änderung der Rahmenprüfungsordnung vom 31.08.2011
- 4. Änderung der Rahmenprüfungsordnung vom 26.11.2010
- 3. Änderung der Rahmenprüfungsordnung vom 25.11.2009
- 2. Änderung der Rahmenprüfungsordnung vom 25.04.2008
- 1. Änderung der Rahmenprüfungsordnung vom 14.03.2008
- Rahmenprüfungsordnung vom 04.10.2007
Modulübersicht / Modulhandbuch
Die Modulübersicht für den Major Environmental and Sustainability Studies finden Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage.
Das Modulhandbuch ist auf myStudy eingebunden und nach dem Login zu finden unter >Veranstaltungsverzeichnis >Modulhandbuch. Im Modulhandbuch werden die zuständigen Verantwortlichen sowie hauptamtlich Lehrenden für jedes Major-Modul genannt. Darüber hinaus enthält das Modulhandbuch Informationen zu Inhalten, Kompetenzen und Prüfungsoptionen.
Minor-Kombinationsmöglichkeiten
In der Übersicht gem. Anlage 9 zur RPO, sehen Sie, welche Major-Minor-Kombinationen Sie am College der Leuphana Universität Lüneburg studieren können.
Informationen und Formulare
Informationen und Formulare
Vorbereitung des Auslandsjahres
Broschüre: Prüfungsinformationen
In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.
Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.
Anmeldung zu Prüfungsleistungen
Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über QIS.
Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 5 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über QIS von einer Prüfungsleistung zurücktreten.
Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in der Prüfungsadministration.
Erkrankung
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend).
Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)
Informationen zum Versäumnis und Rücktritt von Prüfungsleistungen
Anerkennung von Prüfungsleistungen: Inland und Ausland
Anerkennungen aus dem Inland
Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.
Anerkennungen aus dem Ausland
Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.
Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.
Notenumrechnung
Die Noten werden bei vergleichbaren Notensystemen übernommen.
Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet
MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
Nmax - Nd
x=1+3 ---------------
Nmax – Nmin
x = gesuchte deutsche Note
Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note
Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7 2,4 => 2,3 2,6 => 2,7.
Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3 1,15 => 1,0 3,85 => 3,7
Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für das Leuhphana College in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.
Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.
Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.
Prüfungsberechtigte Personen
Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.
Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.
Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.
Notenbescheinigung per E-Mail
Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden. E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar. Außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte. Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular unterschrieben im Infoportal des Studierendenservices ein.
Betreuung von Bachelor-Arbeiten
Je nach Schwerpunkt / Themengebiet der Bachelor-Arbeit gibt es unterschiedliche Betreuerinnen und Betreuer an der Fakultät Nachhaltigkeit.
Eine Liste der Betreuer*innen sowie weitere Hinweise zum Anfertigen der Bachelor-Arbeit finden Sie auf den Seiten der Fakultät.
Bachelor-Arbeit
Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.
Beruf & Karriere
Mit dem Bachelor Abschluss in Environmental and Sustainability Studies können Sie in verschiedenen Bereichen tätig werden.
Beschäftigungsmöglichkeiten
Umweltschutz/ -forschung
- Umweltanalytiker*in: Untersuchen direkte und indirekte Auswirkungen von Chemikalien auf die Umwelt
- Abfallbeauftragte*r: Beraten Betreiber*innen und Betriebsangehörige in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sind
- Umweltverwalter*in (Beamte): Führen Maßnahmen des technischen Umweltschutzes, z.B. in der Wasser- und Abfallwirtschaft, dem Immissions-, Lärm- und Bodenschutz durch. Dabei bearbeiten sie Verwaltungsvorgänge und prüfen umweltrechtliche Sachverhalte
- Gewässerschutzbeauftrage*r: Kontrollieren und überwachen Abwasseranlagen sowie Abwasserbehandlungsverfahren in gesetzlich definierten Betrieben und beraten Betreiber*innen und Betriebsangehörige
- Umweltmanagementbeauftrage*r: Sorgen dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen des innerbetrieblichen Umweltschutzes erfüllt werden
- Umweltwissenschaftler*in:überwachen und analysieren umweltrelevante Prozesse, bewerten ökologische Risiken und führen Umweltverträglichkeitsprüfungen durch
- Immissionsschutzbeauftrage*r: Beraten unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten Anlagenbetreiber*innen bzw. deren Beauftragte in allen für den Immissionsschutz bedeutsamen Fragen mit dem Ziel, umweltbelastende Immissionen durch entsprechende Betriebsabläufe und technische Verfahren zu minimieren
- (Öko)Toxikologe*in: Sind verantwortlich für das Monitoring von ökotoxikologischen Studien, bis hin zur Erstellung von ökotoxikologischen Risikobewertungen für chemische Stoffe wie z. B. Pflanzenschutzmittel
(Erneuerbare) Energien
- Energieberater*in: Informieren Privathaushalte und Wirtschaftsbetriebe in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht über einen sparsamen und umweltschonenden Energieeinsatz
- Klimaschutzmanager*in: Koordinieren kommunale Aktivitäten und Projekte zur Energie- und Emissionseinsparung und informieren die Öffentlichkeit über Klimaschutzmaßnahmen
Beratung/Gutachter
- Verbraucherberater*in: Informieren, beraten und unterstützen Verbraucher*innen in Fragen des Konsums
- Abfallberater*in: Informieren Firmen, private Haushalte, Behörden und kommunalpolitische Gremien, Vereine, Verbände, Schulen und Kindergärten über die Durchführung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung, -verwertung und –beseitigung
- Unternehmensberater*in: Analysieren als externe*r Dienstleister*in die Abläufe und Strukturen in Unternehmen, um z.B. den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu sichern und auszubauen
- Umwelt-Auditor*in: Planen interne Audits nach der europäischen Öko-Audit-Verordnung (EMAS) und führen diese durch. Zudem prüfen sie die Einhaltung entsprechender Vorgaben bezüglich der umweltbezogenen Unternehmenspolitik
- Umweltgutachter*in: Zertifizieren Organisationen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) und erstellen Gutachten über die Qualität der sogenannten Umweltleistungen eines Unternehmen
Öffentlichkeitsarbeit/ Stiftungen & Institute
- Experte*in für Umwelt und Nachhaltigkeit in PR-Abteilungen: Planen, entwickeln und realisieren Maßnahmen, die der Imagepflege von Unternehmen, Behörden, Verbänden und anderen Einrichtungen dienen
- Projektleiter*in für Umweltprojekte von Stiftungen/NGOs: Betreuen Projekte von der Konzeption bis zur technischen und organisatorischen Ausführung im Rahmen festgelegter Vorgaben
Bildung/ Erwachsenenbildung
- Experte*in für Umwelt im Bereich Bildung/Erwachsenenbildung: Für Umweltwissenschaftler*innen bieten sich unterschiedliche berufliche Möglichkeiten im Bereich der Bildung, beispielsweise im Bereich der schulischen bzw. beruflichen Umweltbildung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bildungsarbeit für nachhaltige Entwicklung. Aufgabenbereiche liegen neben Dozent*innentätigkeiten auch in der Konzepterstellung sowie der Organisation und Durchführung von Lehrgängen und Seminaren. Diese Stellen können sowohl in staatlichen wie in privaten Einrichtungen angesiedelt sein. Hierzu zählen vor allem:
- staatliche Verwaltungen auf den verschiedenen behördlichen Ebenen (u.a. Natur- und Umweltschutzbehörden),
- Verbände, Vereine, Stiftungen und Körperschaften,
- Forschungseinrichtungen und
- politische Organisationen
- Referent*in für Umweltbildung für Multiplikatoren: Umweltbildung durch die indirekte Beeinflussung der Bevölkerung mit Hilfe von Multiplikatoren, die durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Position die Massen beeinflussen und als Katalysatoren für Umweltbildung wirken können.
Erfahrungsberichte
Im Leuphana Podcast berichten ehemalige Studierende von ihrem Berufseinstieg und teilen ihre Erfahrungen im Berufsleben:
Karriere als
Links
Ansprechpersonen
Major-Verantwortlicher
Prof. Dr. Henrik von Wehrden
Universitätsallee 1
21335 Lüneburg
Fon 04131.677-1345
studiendekanat.nachhaltigkeit@leuphana.de
Studierendenservice
Fragen zur Studierendenadministration
- Ingrid Mertens
Prüfungen Anfangsbuchstabe A-F:
- Ilka Dietrich
Prüfungen Anfangsbuchstabe G-O:
- Carola Nissen
Prüfungen Anfangsbuchstabe P-Z:
- Petra Hein
Öffnungszeiten Studierendenservice
Vorlesungszeit
Mo und Di 10-12 Uhr
Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr
vorlesungsfreie Zeit
Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr
Anmeldung zur Sprechstunde
über myStudy bei Sachbearbeiter_in