Major Politikwissenschaft

Wel­che Mo­du­le und Prüfungs­leis­tun­gen Sie im Ma­jor Politikwissenschaft ab­sol­vie­ren müssen, er­fah­ren Sie in der für Sie gülti­gen Fachspezifischen Anlage.

Bei ad­mi­nis­tra­ti­ven und prüfungs­be­zo­ge­nen Fra­gen er­hal­ten Sie Un­terstützung von den zuständi­gen Ansprechpersonen im Studierendenservice.

Prüfungsordnungen

  • Fachspezifische Anlage (FSA)
  • Rahmenprüfungsordnung (RPO)
  • Modulübersicht / Modulhandbuch
  • Minor-Kombinationsmöglichkeiten

Prüfungsordnungen

Fachspezifische Anlage (FSA)

Rahmenprüfungsordnung (RPO)

Rahmenprüfungsordnung

 

Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor

Archiv

    Modulübersicht / Modulhandbuch

    Die Modulübersicht für den Major Politikwissenschaft finden Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage.

    Das Modulhandbuch ist auf myStudy eingebunden und nach dem Login zu finden unter >Veranstaltungsverzeichnis >Modulhandbuch. Im Modulhandbuch werden die zuständigen Verantwortlichen sowie hauptamtlich Lehrenden für jedes Major-Modul genannt. Darüber hinaus enthält das Modulhandbuch Informationen zu Inhalten, Kompetenzen und Prüfungsoptionen.

    Minor-Kombinationsmöglichkeiten

    In der Übersicht gem. Anlage 9 zur RPO, sehen Sie, welche Major-Minor-Kombinationen Sie am College der Leuphana Universität Lüneburg studieren können.

    Major-Minor-Kombinationsliste

    Informationen und Formulare

    • Broschüre: Prüfungsinformationen
    • Anmeldung zu Prüfungsleistungen
    • Erkrankung
    • Anerkennung von Prüfungsleistungen: Inland und Ausland
    • Prüfungsberechtigte Personen
    • Notenbescheinigung per E-Mail
    • Bachelor-Arbeit
    • Hinweise zur Bachelor-Arbeit

    Informationen und Formulare

    Broschüre: Prüfungsinformationen

    In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.

    Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.

    Informationsbroschüre

    Anmeldung zu Prüfungsleistungen

    Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über das Hochschulinformationssystem.

    Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 5 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über das Hochschulinformationssystem von einer Prüfungsleistung zurücktreten.

    Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in der Prüfungsadministration.

    Prüfungsanmeldung: myCampus

    Anleitung zur Nutzung myCampus

    Erkrankung

    Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend).

    Anerkennung von Prüfungsleistungen: Inland und Ausland

    Anerkennungen aus dem Inland

    Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.

    Informationen zur Anerkennung

    Antrag auf Anerkennung

    Verantwortliche für Anerkennungsfragen

    Anerkennungen aus dem Ausland

    Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.

    Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.

    Notenumrechnung

    Die Noten werden bei vergleichbaren  Notensystemen übernommen.

    Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet

    MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
                   Nmax - Nd
    x=1+3  ---------------
                   Nmax – Nmin

    x = gesuchte deutsche Note
    Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
    Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
    Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note

    Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7    2,4 => 2,3    2,6 => 2,7.
    Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3    1,15 => 1,0    3,85 => 3,7

    Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für das Leuhphana College in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.

    Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.

    Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.

     

     

    Prüfungsberechtigte Personen

    Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.

    Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.

    Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

    Notenbescheinigung per E-Mail

    Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden. E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar. Außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte. Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular unterschrieben im Infoportal des Studierendenservices ein.

    Bachelor-Arbeit

    Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.

    Hinweise zur Bachelor-Arbeit

    Das Institut für Politikwissenschaft bietet mit seiner Handreichung Orientierung und Antworten auf die häufigsten Fragen zur Bachelor-Arbeit. 

    Handreichung: Informationen zur Bachelor-Arbeit

    Beruf & Karriere

    Mit dem B.A. Politikwissenschaft können Sie in ver­schie­de­nen Be­rei­chen tätig wer­den.

    Beschäftigungsmöglichkeiten

    • Forschung und Lehre
    • (Internationale) Organisationen, Entwicklungsarbeit
    • Öffentliche Verwaltung
    • (Politische) Stiftungen, Parteien, Vereine, Verbände
    • Medien / Journalismus / Öffentlichkeitsarbeit
    • (Politik-) Beratung
    • Meinungs- und Marktforschung
    • Erfahrungsberichte

    Forschung und Lehre

    An Hochschulen beschäftigen sich Politikwissenschaftler*innen in der Forschung und Lehre beispielsweise mit Demografie und Migration, mit Armutsfragen, mit dem Konsumverhalten oder E-Voting, mit geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung oder mit den internationalen Schuldenkrisen. Sie übernehmen zudem administrative und bibliothekarische Aufgaben sowie einführende Lehrveranstaltung für Studienanfänger*innen.

    Poltikwissenschaftler*innen werden auch in anderen politischen Bildungseinrichtungen, wie Volkshochschulen und Einrichtungen der beruflichen und allgemeinen (Erwachsenen-) Bildung eingestellt. Dort übernehmen sie vor allem die Konzeptentwicklung und Durchführung von Lehrveranstaltungen, Seminaren und Workshop sowie dessen Qualitätskontrolle und Evaluation.

    • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen: Erfüllung wissenschaftlicher Dienstleistungen in Forschung und Lehre, die auch für den Erwerb einer weiteren wissenschaftlichen Qualifikation wie Promotion und Habilitation förderlich sind.
    • Bildungsreferent*innen: Planung und Organisation von Bildungsprogrammen und Durchführung von Lehrveranstaltungen.

    (Internationale) Organisationen, Entwicklungsarbeit

    Als (projektbezogene) Mitarbeiter*innen koordinieren und entwickeln Sie Programme und Konzepte für die entsprechenden Institutionen.

    Sie führen Qualitätskontrollen durch bzw. leiten diese und fördern die internationale Zusammenarbeit.

    Öffentliche Verwaltung

    Als Beamte, Angestellte oder Referenten*innen setzen Politikwissenschaftler*innen in öffentlichen Verwaltungen politische Entscheidungen auf Bundes-, Länder-, Gemeindeebene oder bei der sogenannten mittelbaren öffentlichen Verwaltung (Institutionen der Sozialversicherung und andere öffentlich-rechtliche Anstalten und Körperschaften) um.

    Oftmals übernehmen sie Tätigkeiten zur Planung und Organisation der Umsetzbarkeit politischer Vorgaben.

    (Politische) Stiftungen, Parteien, Vereine, Verbände

    • Fachreferenten*innen und Mitarbeiter*innen entwickeln und bearbeiten unterschiedliche Themenschwerpunkte, planen, organisieren und moderieren Fachtagungen und Veranstaltungen z.B. im Rahmen allgemeiner politischer Bildung. Zu den Tätigkeiten gehören außerdem Lobbyarbeit und Interessensvertretung gegenüber Dritten.
    • Wissenschaftliche Referent*innen in Parteinen und Regierungsorganisationen sind an der Gestaltung und Konzeption von Gesetzvorschlägen beteiligt. Zu ihren Aufgaben gehören außerdem die Organisation, Planung und (Mit-)Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit sowie Recherchearbeiten.
    • Politolog*innen: Analysieren des politischen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Systems der Bundesrepublik Deutschland und anderer Länder. Sie untersuchen die von Staaten unterhaltenen internationalen Beziehungen und befassen sich mit nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen.
    • Redenschreiber*innen: Verfassen von Manuskripten im Auftrag von Rednern*innen, indem die gewünschten Inhalte und Gedanken in einen überzeugenden Text umgesetzt werden.

    Medien / Journalismus / Öffentlichkeitsarbeit

    Politikwissenschaftler*innen übernehmen Aufgaben als Marketing- und PR-Fachleute, Journalisten*innen oder Kommunikationsbeauftragte bei unterschiedlichsten Unternehmen, Behörden und (Nonprofit-) Organisationen. Sie erkennen und kommentieren Trends und Diskussionen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft und bringen politische Fragestellungen der breiten Öffentlichkeit näher. In diesem Umfeld gehören neben Redaktions- und Recherchearbeit, das Verfassen eigener Beiträge sowie die Kundenbetreuung und Akquise zu den Aufgaben.

    Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit können Poltikwissenschaftler*innen beratende Tätigkeiten bei Veröffentlichungen (Bücher, Filme, etc.) oder im Rahmen der PR-Arbeit für Unternehmen Institutionen, Verbänden, NGOs, etc. übernehmen. Sie finden Anstellungen in Parteiarchiven, politikwissenschaftlicher Abteilung einer Bibliothek, Presseagenturen mit Schwerpunkt auf dem politischen Bereich und Fachredaktionen für politikwissenschaftliche Fachliteratur oder von politischen Magazinen.

    • Redakteur*innen: Erarbeiten Informationen und vermitteln sie über Medien, schreiben und produzieren Beiträge für Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen oder digitale Medien.
    • Pressesprecher*innen: Zuständig für Kommunikation des Unternehmen / Verbands / Vereins / der Behörde mit der Presse und anderen Medien mit dem Ziel einer positiven Gesamtdarstellung in der Öffentlichkeit   
    • PR-Fachkräfte: Planung, Entwicklung und Realisierung von Maßnahmen, die der Imagepflege von Unternehmen, Behörden, Verbänden und anderen Einrichtungen dienen.
    • Public-Relations-Manager*innen: Sind in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig und erarbeiten geeignete Kommunikationsstrategien sowie Konzepte für das Image von Unternehmen bzw. Organisationen.

    (Politik-) Beratung

    Poltikwissenschaftler*innen werden in beratenden Funktionen tätig, sowohl im öffentlichen Dienst, bei Vereinen, Verbänden, Interessensvertretungen, Stiftungen als auch im privaten Sektor in nahezu allen gesellschaftlichen Funktionsbereichen, wie Wirtschaft, Gesundheit, Umwelt, Politik, Technik und Kultur.

    • Politische Berater*innen: Unterstützung von politischen und gesellschaftlichen Akteuren bei der Kommunikation von Interessen.
    • Unternehmensberater*innen: Analysieren als externe*r Dienstleister*in die Abläufe und Strukturen in Unternehmen, um z.B. die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen bzw. den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu sichern und auszubauen.
    • Mediatoren*innen: Unterstützen streitende Parteien bei Konflikten unterschiedlicher Art, um zu einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösungen zu gelangen.

    Meinungs- und Marktforschung

    Spezialisierte Meinungs- und Marktforschungsbüros stellen Politikwissenschaftler*innen als feste, befristete oder projektbezogene Mitarbeiter*innen ein. Die Forschungstätigkeiten sind hier stark an Alltagsfragen und an der praktischen Anwendung orientiert. Untersucht werden beispielsweise Abstimmungen und Wahlen oder das Medienverhalten Jugendlicher. Zu den Aufgaben gehören darüber hinaus die Betreuung und Beratung von Kund*innen.

    • Marktforscher*innen: Durchführung von Markt- und Wettbewerbsanalysen. Anhand der Ergebnisse beraten und unterstützen sie Organisationen und Institutionen.
    • Meinungsforscher*innen: Konzipieren Befragungen der Öffentlichkeit. Außerdem werten sie die Ergebnisse der Umfragen mithilfe von statistischen Methoden aus und präsentieren die Daten.

    Erfahrungsberichte

    Im Leuphana Podcast berichten ehemalige Studierende von ihrem Berufseinstieg und teilen ihre Erfahrungen im Berufsleben: 

    Karriere als

    Ansprechpersonen

    Major-Verantwortlicher

    • Prof. Dr. Michael Koß

    Studierendenservice

    Fragen zur Studierendenadministration

    • Inga Niebuhr

    Prüfungen Anfangsbuchstabe A-F:

    • Ilka Dietrich

    Prüfungen Anfangsbuchstabe G-O:

      Prüfungen Anfangsbuchstabe P-Z:

      • Petra Hein

      Öffnungszeiten Studierendenservice

      Vorlesungszeit
      Mo und Di 10-12 Uhr
      Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr

      vorlesungsfreie Zeit
      Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr

      Anmeldung zur Sprechstunde
      über myStudy bei Sach­be­ar­bei­ter_in