Major Umweltwissenschaften

Welche Module und Prüfungsleistungen Sie im Major Umweltwissenschaften absolvieren müssen, erfahren Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage.

Bei administrativen und prüfungsbezogenen Fragen erhalten Sie Unterstützung von den zuständigen Ansprechpersonen im Studierendenservice.

Prüfungsordnungen

  • Fachspezifische Anlage (FSA)
  • Rahmenprüfungsordnung
  • Modulübersicht / Modulhandbuch
  • Minor-Kombinationsmöglichkeiten

Prüfungsordnungen

Fachspezifische Anlage (FSA)

Rahmenprüfungsordnung

Corona-Anlagen

Rahmenprüfungsordnung

Archiv

 

Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor

Modulübersicht / Modulhandbuch

Die Modulübersicht für den Major Umweltwissenschaften finden Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage.

Das Modulhandbuch ist auf myStudy eingebunden und nach dem Login zu finden unter >Veranstaltungsverzeichnis >Modulhandbuch. Im Modulhandbuch werden die zuständigen Verantwortlichen sowie hauptamtlich Lehrenden für jedes Modul im Major genannt. Darüber hinaus enthält das Modulhandbuch Informationen zu Inhalten, Kompetenzen und Prüfungsoptionen.

Minor-Kombinationsmöglichkeiten

In der Übersicht gem. Anlage 9 zur RPO, sehen Sie, welche Major-Minor-Kombinationen Sie am College der Leuphana Universität Lüneburg studieren können.

Major-Minor-Kombinationsliste

Informationen und Formulare

  • Broschüre: Prüfungsinformationen
  • Anmeldung zu Prüfungsleistungen
  • Erkrankung
  • Anerkennung von Prüfungsleistungen: Inland und Ausland
  • Prüfungsberechtigte Personen
  • Notenbescheinigung per E-Mail
  • Betreuung von Bachelor-Arbeiten
  • Bachelor-Arbeit

Informationen und Formulare

Broschüre: Prüfungsinformationen

In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.

Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.

Informationsbroschüre

Anmeldung zu Prüfungsleistungen

Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über QIS.

Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 5 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über QIS von einer Prüfungsleistung zurücktreten.

Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in der Prüfungsadministration.

Prüfungsanmeldung: QIS

Leitfaden zur QIS-Nutzung

Erkrankung

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend).

Anerkennung von Prüfungsleistungen: Inland und Ausland

Anerkennungen aus dem Inland

Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.

Informationen zur Anerkennung

Antrag auf Anerkennung

Verantwortliche für Anerkennungsfragen

Anerkennungen aus dem Ausland

Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.

Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.

Notenumrechnung

Die Noten werden bei vergleichbaren  Notensystemen übernommen.

Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet

MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
               Nmax - Nd
x=1+3  ---------------
               Nmax – Nmin

x = gesuchte deutsche Note
Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note

Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7    2,4 => 2,3    2,6 => 2,7.
Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3    1,15 => 1,0    3,85 => 3,7

Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für das Leuhphana College in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.

Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.

Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.

 

 

Prüfungsberechtigte Personen

Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.

Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.

Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

Notenbescheinigung per E-Mail

Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden. E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar. Außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte. Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular unterschrieben im Infoportal des Studierendenservices ein.

Betreuung von Bachelor-Arbeiten

Je nach Schwerpunkt / Themengebiet der Bachelor-Arbeit gibt es unterschiedliche Betreuerinnen und Betreuer an der Fakultät Nachhaltigkeit.

Eine Liste der Betreuer*innen sowie weitere Hinweise zum Anfertigen der Bachelor-Arbeit finden Sie auf den Seiten der Fakultät.

Übersicht über Betreuer*innen von Bachelor-Arbeiten

Bachelor-Arbeit

Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.

Auslandsjahr integrieren

Als Studierende des Major Umweltwissenschaften können Sie sich in ihrem zweiten Semester bis zum 30. Juni bewerben für das integrierte Auslandsjahr.

Bei der Studienplatzvergabe werden sowohl die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt als auch Ihre persönliche Eignung, die aus einem Motivationsschreiben hervorgeht. Je nach gewählter Partneruniversität sind gegebenenfalls auch Ihre Sprachkenntnisse ein Auswahlkriterium.

Ist Ihre Bewerbung erfolgreich, wechseln Sie mit Antritt des Auslandsjahres in ein Programm mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern – den Major Environmental and Sustainability Studies, nicht zu verwechseln mit dem englischsprachigen Major Global Environmental and Sustainability Studies.

Weitere Wege ins Ausland

Neben dem Wechsel in den 8-semestrigen Major Environmental and Sustainability Studies haben Sie auch andere Möglichkeiten, Ihr Umwelwissenschaften-Studium um Auslandsaufenthalte zu ergänzen:

- Sie absolvieren ein Auslandssemester im Rahmen von Erasmus+
- Sie studieren selbstorganisiert für ein oder zwei Semester als sogenannte/r Freemover im Ausland

Bei der Organisation und Durchführung des Studienaufenthalts im Ausland hilft Ihnen das International Office.

Beruf und Karriere

Mit dem Ba­che­lor Ab­schluss in Um­welt­wis­sen­schaf­ten können Sie in verschiedenen Be­rei­chen tätig wer­den.

Beschäftigungsmöglichkeiten

  • Umweltschutz/ -forschung
  • (Erneuerbare) Energien
  • Beratung/Gutachter
  • Öffentlichkeitsarbeit/ Stiftungen & Institute
  • Bildung/ Erwachsenenbildung
  • Erfahrungsberichte

Umweltschutz/ -forschung

  • Umweltanalytiker*in: Untersuchen direkte und indirekte Auswirkungen von Chemikalien auf die Umwelt
  • Abfallbeauftragte*r: Beraten Betreiber*innen und Betriebsangehörige in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sind
  • Umweltverwalter*in (Beamte): Führen Maßnahmen des technischen Umweltschutzes, z.B. in der Wasser- und Abfallwirtschaft, dem Immissions-, Lärm- und Bodenschutz durch. Dabei bearbeiten sie Verwaltungsvorgänge und prüfen umweltrechtliche Sachverhalte
  • Gewässerschutzbeauftrage*r: Kontrollieren und überwachen Abwasseranlagen sowie Abwasserbehandlungsverfahren in gesetzlich definierten Betrieben und beraten Betreiber*innen und Betriebsangehörige
  • Umweltmanagementbeauftrage*r: Sorgen dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen des innerbetrieblichen Umweltschutzes erfüllt werden
  • Umweltwissenschaftler*in: überwachen und analysieren umweltrelevante Prozesse, bewerten ökologische Risiken und führen Umweltverträglichkeitsprüfungen durch
  • Immissionsschutzbeauftrage*r: Beraten unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten Anlagenbetreiber*innen bzw. deren Beauftragte in allen für den Immissionsschutz bedeutsamen Fragen mit dem Ziel, umweltbelastende Immissionen durch entsprechende Betriebsabläufe und technische Verfahren zu minimieren
  • (Öko)Toxikologe*in: Sind verantwortlich für das Monitoring von ökotoxikologischen Studien, bis hin zur Erstellung von ökotoxikologischen Risikobewertungen für chemische Stoffe wie z. B. Pflanzenschutzmittel

(Erneuerbare) Energien

  • Energieberater*in: Informieren Privathaushalte und Wirtschaftsbetriebe in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht über einen sparsamen und umweltschonenden Energieeinsatz
  • Klimaschutzmanager*in: Koordinieren kommunale Aktivitäten und Projekte zur Energie- und Emissionseinsparung und informieren die Öffentlichkeit über Klimaschutzmaßnahmen

Beratung/Gutachter

  • Verbraucherberater*in: Informieren, beraten und unterstützen Verbraucher*innen in Fragen des Konsums
  • Abfallberater*in: Informieren Firmen, private Haushalte, Behörden und kommunalpolitische Gremien, Vereine, Verbände, Schulen und Kindergärten über die Durchführung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung, -verwertung und –beseitigung
  • Unternehmensberater*in: Analysieren als externe*r Dienstleister*in die Abläufe und Strukturen in Unternehmen, um z.B. den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu sichern und auszubauen
  • Umwelt-Auditor*in: Planen interne Audits nach der europäischen Öko-Audit-Verordnung (EMAS) und führen diese durch. Zudem prüfen sie die Einhaltung entsprechender Vorgaben bezüglich der umweltbezogenen Unternehmenspolitik
  • Umweltgutachter*in: Zertifizieren Organisationen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) und erstellen Gutachten über die Qualität der sogenannten Umweltleistungen eines Unternehmen

Öffentlichkeitsarbeit/ Stiftungen & Institute

Bildung/ Erwachsenenbildung

  • Experte*in für Umwelt im Bereich Bildung/Erwachsenenbildung: Für Umweltwissenschaftler*innen bieten sich unterschiedliche berufliche Möglichkeiten im Bereich der Bildung, beispielsweise im Bereich der schulischen bzw. beruflichen Umweltbildung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bildungsarbeit für nachhaltige Entwicklung. Aufgabenbereiche liegen neben Dozent*innentätigkeiten auch in der Konzepterstellung sowie der Organisation und Durchführung von Lehrgängen und Seminaren. Diese Stellen können sowohl in staatlichen wie in privaten Einrichtungen angesiedelt sein. Hierzu zählen vor allem:
    • staatliche Verwaltungen auf den verschiedenen behördlichen Ebenen (u.a. Natur- und Umweltschutzbehörden),
    • Verbände, Vereine, Stiftungen und Körperschaften,
    • Forschungseinrichtungen und
    • politische Organisationen
  • Referent*in für Umweltbildung für Multiplikatoren: Umweltbildung durch die indirekte Beeinflussung der Bevölkerung mit Hilfe von Multiplikatoren, die durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Position die Massen beeinflussen und als Katalysatoren für Umweltbildung wirken können.

Erfahrungsberichte

Im Leuphana Podcast berichten ehemalige Studierende von ihrem Berufseinstieg und teilen ihre Erfahrungen im Berufsleben: 

Karriere als

Ansprechpersonen

Major-Verantwortliche

Studierendenservice

Studierendenadministration

  • Ingrid Mertens

Prüfungen Anfangsbuchstabe A-F:

  • Ilka Dietrich

Prüfungen Anfangsbuchstabe G-O:

  • Carola Nissen

Prüfungen Anfangsbuchstabe P-Z:

  • Petra Hein

Öffnungszeiten Studierendenservice

Vorlesungszeit
Mo und Di 10-12 Uhr
Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr

vorlesungsfreie Zeit
Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr

Anmeldung zur Sprechstunde
über myStudy bei Sach­be­ar­bei­ter_in