Major Global Environmental and Sustainability Studies

Wel­che Mo­du­le und Prüfungs­leis­tun­gen Sie im Ma­jor Global Environmental and Sustainability Studies ab­sol­vie­ren müssen, er­fah­ren Sie in der für Sie gülti­gen Fachspezifischen Anlage.

Bei ad­mi­nis­tra­ti­ven und prüfungs­be­zo­ge­nen Fra­gen er­hal­ten Sie Un­terstützung von den zuständi­gen Ansprechpersonen im Studierendenservice.

Prüfungsordnungen

  • Fachspezifische Anlage (FSA)
  • Rahmenprüfungsordnungen
  • Modulübersicht / Modulhandbuch
  • Minor-Kombinationsmöglichkeiten

Prüfungsordnungen

Fachspezifische Anlage (FSA)

Rahmenprüfungsordnungen

Rahmenprüfungsordnung

Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor

Archiv

    Modulübersicht / Modulhandbuch

    Die Modulübersicht für den Major Global Environmental and Sustainability Studies finden Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage.

    Das Modulhandbuch ist auf myStudy eingebunden und nach dem Login zu finden unter >Veranstaltungsverzeichnis >Modulhandbuch. Im Modulhandbuch werden die zuständigen Verantwortlichen sowie hauptamtlich Lehrenden für jedes Major-Modul genannt. Darüber hinaus enthält das Modulhandbuch Informationen zu Inhalten, Kompetenzen und Prüfungsoptionen.

    Minor-Kombinationsmöglichkeiten

    In der Übersicht gem. Anlage 9 zur RPO, sehen Sie, welche Major-Minor-Kombinationen Sie am College der Leuphana Universität Lüneburg studieren können.

    Major-Minor-Kombinationsliste

    Informationen und Formulare

    • Broschüre: Prüfungsinformationen
    • Anmeldung zu Prüfungsleistungen
    • Erkrankung
    • Anerkennung von Prüfungsleistungen: Inland und Ausland
    • Prüfungsberechtigte Personen
    • Notenbescheinigung per E-Mail
    • Betreuung von Bachelor-Arbeiten
    • Bachelor-Arbeit

    Informationen und Formulare

    Broschüre: Prüfungsinformationen

    In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.

    Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.

    Informationsbroschüre

    Anmeldung zu Prüfungsleistungen

    Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über QIS.

    Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 5 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über QIS von einer Prüfungsleistung zurücktreten.

    Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in der Prüfungsadministration.

    Prüfungsanmeldung: QIS

    Leitfaden zur QIS-Nutzung

    Erkrankung

    Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend).

    Anerkennung von Prüfungsleistungen: Inland und Ausland

    Anerkennungen aus dem Inland

    Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.

    Informationen zur Anerkennung

    Antrag auf Anerkennung

    Verantwortliche für Anerkennungsfragen

    Anerkennungen aus dem Ausland

    Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.

    Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.

    Notenumrechnung

    Die Noten werden bei vergleichbaren  Notensystemen übernommen.

    Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet

    MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
                   Nmax - Nd
    x=1+3  ---------------
                   Nmax – Nmin

    x = gesuchte deutsche Note
    Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
    Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
    Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note

    Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7    2,4 => 2,3    2,6 => 2,7.
    Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3    1,15 => 1,0    3,85 => 3,7

    Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für das Leuhphana College in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.

    Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.

    Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.

     

     

    Prüfungsberechtigte Personen

    Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.

    Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.

    Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

    Notenbescheinigung per E-Mail

    Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden. E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar. Außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte. Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular unterschrieben im Infoportal des Studierendenservices ein.

    Betreuung von Bachelor-Arbeiten

    Je nach Schwerpunkt / Themengebiet der Bachelor-Arbeit gibt es unterschiedliche Betreuerinnen und Betreuer an der Fakultät Nachhaltigkeit.

    Eine Liste der Betreuer*innen sowie weitere Hinweise zum Anfertigen der Bachelor-Arbeit finden Sie auf den Seiten der Fakultät.

    Übersicht über Betreuer*innen von Bachelor-Arbeiten

    Bachelor-Arbeit

    Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.

    Beruf & Karriere

    Mit dem Ba­che­lor Ab­schluss in Global Environmental and Sustainability Studies können Sie in ver­schie­de­nen Be­rei­chen tätig wer­den.

    Beschäftigungsmöglichkeiten

    • Umweltschutz/ -forschung
    • (Erneuerbare) Energien
    • Beratung/Gutachter
    • Öffentlichkeitsarbeit/ Stiftungen & Institute
    • Bildung/ Erwachsenenbildung
    • Erfahrungsberichte

    Umweltschutz/ -forschung

    • Umweltanalytiker*in: Untersuchen direkte und indirekte Auswirkungen von Chemikalien auf die Umwelt
    • Abfallbeauftragte*r: Beraten Betreiber*innen und Betriebsangehörige in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sind
    • Umweltverwalter*in (Beamte): Führen Maßnahmen des technischen Umweltschutzes, z.B. in der Wasser- und Abfallwirtschaft, dem Immissions-, Lärm- und Bodenschutz durch. Dabei bearbeiten sie Verwaltungsvorgänge und prüfen umweltrechtliche Sachverhalte
    • Gewässerschutzbeauftrage*r: Kontrollieren und überwachen Abwasseranlagen sowie Abwasserbehandlungsverfahren in gesetzlich definierten Betrieben und beraten Betreiber*innen und Betriebsangehörige
    • Umweltmanagementbeauftrage*r: Sorgen dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen des innerbetrieblichen Umweltschutzes erfüllt werden
    • Umweltwissenschaftler*in:überwachen und analysieren umweltrelevante Prozesse, bewerten ökologische Risiken und führen Umweltverträglichkeitsprüfungen durch
    • Immissionsschutzbeauftrage*r: Beraten unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten Anlagenbetreiber*innen bzw. deren Beauftragte in allen für den Immissionsschutz bedeutsamen Fragen mit dem Ziel, umweltbelastende Immissionen durch entsprechende Betriebsabläufe und technische Verfahren zu minimieren
    • (Öko)Toxikologe*in: Sind verantwortlich für das Monitoring von ökotoxikologischen Studien, bis hin zur Erstellung von ökotoxikologischen Risikobewertungen für chemische Stoffe wie z. B. Pflanzenschutzmittel

    (Erneuerbare) Energien

    • Energieberater*in: Informieren Privathaushalte und Wirtschaftsbetriebe in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht über einen sparsamen und umweltschonenden Energieeinsatz
    • Klimaschutzmanager*in: Koordinieren kommunale Aktivitäten und Projekte zur Energie- und Emissionseinsparung und informieren die Öffentlichkeit über Klimaschutzmaßnahmen

    Beratung/Gutachter

    • Verbraucherberater*in: Informieren, beraten und unterstützen Verbraucher*innen in Fragen des Konsums
    • Abfallberater*in: Informieren Firmen, private Haushalte, Behörden und kommunalpolitische Gremien, Vereine, Verbände, Schulen und Kindergärten über die Durchführung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung, -verwertung und –beseitigung
    • Unternehmensberater*in: Analysieren als externe*r Dienstleister*in die Abläufe und Strukturen in Unternehmen, um z.B. den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu sichern und auszubauen
    • Umwelt-Auditor*in: Planen interne Audits nach der europäischen Öko-Audit-Verordnung (EMAS) und führen diese durch. Zudem prüfen sie die Einhaltung entsprechender Vorgaben bezüglich der umweltbezogenen Unternehmenspolitik
    • Umweltgutachter*in: Zertifizieren Organisationen nach dem europäischen Öko-Audit-System (EMAS) und erstellen Gutachten über die Qualität der sogenannten Umweltleistungen eines Unternehmen

    Öffentlichkeitsarbeit/ Stiftungen & Institute

    Bildung/ Erwachsenenbildung

    • Experte*in für Umwelt im Bereich Bildung/Erwachsenenbildung: Für Umweltwissenschaftler*innen bieten sich unterschiedliche berufliche Möglichkeiten im Bereich der Bildung, beispielsweise im Bereich der schulischen bzw. beruflichen Umweltbildung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Bildungsarbeit für nachhaltige Entwicklung. Aufgabenbereiche liegen neben Dozent*innentätigkeiten auch in der Konzepterstellung sowie der Organisation und Durchführung von Lehrgängen und Seminaren. Diese Stellen können sowohl in staatlichen wie in privaten Einrichtungen angesiedelt sein. Hierzu zählen vor allem:
      • staatliche Verwaltungen auf den verschiedenen behördlichen Ebenen (u.a. Natur- und Umweltschutzbehörden),
      • Verbände, Vereine, Stiftungen und Körperschaften,
      • Forschungseinrichtungen und
      • politische Organisationen
    • Referent*in für Umweltbildung für Multiplikatoren: Umweltbildung durch die indirekte Beeinflussung der Bevölkerung mit Hilfe von Multiplikatoren, die durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Position die Massen beeinflussen und als Katalysatoren für Umweltbildung wirken können.

    Erfahrungsberichte

    Im Leuphana Podcast berichten ehemalige Studierende von ihrem Berufseinstieg und teilen ihre Erfahrungen im Berufsleben: 

    Karriere als

    Ansprechpersonen

    Major-Verantwortlicher

    Prof. Dr. Henrik von Wehrden
    Universitätsallee 1, C11.005b
    21335 Lüneburg
    Fon +49.4131.677-1694
    studiendekanat.nachhaltigkeit@leuphana.de

     

    Studierendenservice

    Studierendenadministration

    • Ingrid Mertens

    Prüfungen Anfangsbuchstabe A-F:

    • Ilka Dietrich

    Prüfungen Anfangsbuchstabe G-O:

    • Carola Nissen

    Prüfungen Anfangsbuchstabe P-Z:

    • Petra Hein

    Öffnungszeiten Studierendenservice

    Vorlesungszeit
    Mo und Di 10-12 Uhr
    Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr

    vorlesungsfreie Zeit
    Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr

    Anmeldung zur Sprechstunde
    über myStudy bei Sach­be­ar­bei­ter_in