Major Wirtschaftsinformatik

Wel­che Mo­du­le und Prüfungs­leis­tun­gen Sie im Ma­jor Wirtschaftsinformatik ab­sol­vie­ren müssen, er­fah­ren Sie in der für Sie gülti­gen Fachspezifischen Anlage.

Bei ad­mi­nis­tra­ti­ven und prüfungs­be­zo­ge­nen Fra­gen er­hal­ten Sie Un­terstützung von den zuständi­gen Ansprechpersonen im Studierendenservice.

Prüfungsordnungen

  • Fachspezifische Anlage (FSA)
  • Rahmenprüfungsordnung (RPO)
  • Modulübersicht / Modulhandbuch
  • Minor-Kombinationsmöglichkeiten

Prüfungsordnungen

Fachspezifische Anlage (FSA)

Rahmenprüfungsordnung (RPO)

Rahmenprüfungsordnung

Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor

Archiv

    Modulübersicht / Modulhandbuch

    Die Modulübersicht für den Major Wirtschaftsinformatik finden Sie in der für Sie gültigen Fachspezifischen Anlage.

    Das Modulhandbuch ist auf myStudy eingebunden und nach dem Login zu finden unter >Veranstaltungsverzeichnis >Modulhandbuch. Im Modulhandbuch werden die zuständigen Verantwortlichen sowie hauptamtlich Lehrenden für jedes Major-Modul genannt. Darüber hinaus enthält das Modulhandbuch Informationen zu Inhalten, Kompetenzen und Prüfungsoptionen.

    Minor-Kombinationsmöglichkeiten

    In der Übersicht gem. Anlage 9 zur RPO, sehen Sie, welche Major-Minor-Kombinationen Sie am College der Leuphana Universität Lüneburg studieren können.

    Major-Minor-Kombinationsliste

    Informationen und Formulare

    • Broschüre: Prüfungsinformationen
    • Anmeldung zu Prüfungsleistungen
    • Praktische Studienphase
    • Erkrankung
    • Anerkennung von Prüfungsleistungen: Inland und Ausland
    • Prüfungsberechtigte Personen
    • Notenbescheinigung per E-Mail
    • Bachelor-Arbeit

    Informationen und Formulare

    Broschüre: Prüfungsinformationen

    In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.

    Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.

    Informationsbroschüre

    Anmeldung zu Prüfungsleistungen

    Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über QIS.

    Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 5 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über QIS von einer Prüfungsleistung zurücktreten.

    Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in der Prüfungsadministration.

    Prüfungsanmeldung: QIS

    Leitfaden zur QIS-Nutzung

    Praktische Studienphase

    Praktische Studienphase

    Erkrankung

    Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend).

    Anerkennung von Prüfungsleistungen: Inland und Ausland

    Anerkennungen aus dem Inland

    Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.

    Informationen zur Anerkennung

    Antrag auf Anerkennung

    Verantwortliche für Anerkennungsfragen

    Anerkennungen aus dem Ausland

    Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.

    Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.

    Notenumrechnung

    Die Noten werden bei vergleichbaren  Notensystemen übernommen.

    Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet

    MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
                   Nmax - Nd
    x=1+3  ---------------
                   Nmax – Nmin

    x = gesuchte deutsche Note
    Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
    Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
    Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note

    Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7    2,4 => 2,3    2,6 => 2,7.
    Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3    1,15 => 1,0    3,85 => 3,7

    Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für das Leuhphana College in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.

    Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.

    Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.

     

     

    Prüfungsberechtigte Personen

    Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.

    Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.

    Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

    Notenbescheinigung per E-Mail

    Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden. E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar. Außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte. Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular unterschrieben im Infoportal des Studierendenservices ein.

    Bachelor-Arbeit

    Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.

    Beruf & Karriere

    Mit dem Ba­che­lor Ab­schluss in Wirtschaftsinformatik können Sie in ver­schie­de­nen Be­rei­chen tätig wer­den.

    Beschäftigungsmöglichkeiten

    • Organisation/ Systemanalyse
    • Programmierung/ Softwareentwicklung
    • Beratung
    • Vertrieb
    • Erfahrungsberichte

    Organisation/ Systemanalyse

    • Systemanalytiker*in: Beschäftigen sich vorrangig mit der Analyse und Bewertung bestehender Systeme, dem Entwurf neuer Softwaresysteme sowie der Auswahl und Beurteilung von Standardsoftware  
    • IT-Projektleiter*in: Leiten und organisieren selbstständig IT-Projekte. Sie steuern größere Verantwortungsbereiche, einschließlich Personal- und Budgetverantwortung, und führen Mitarbeiter*innen
    • ERP-Systembetreuer*in: Konfigurieren ERP (Enterprise Resource Planning)-Anwendungen, betreiben und pflegen sie
    • Informationsmanager*in: Erforschen, wo und wie Informations- und Kommunikationstechniken sinnvoll eingesetzt werden können, entwickeln geeignete Anwendungstechniken, um betriebliche Abläufe zu verbessern, und kontrollieren, ob diese Strategien wirtschaftlich eingesetzt werden

    Programmierung/ Softwareentwicklung

    • IT-Entwickler*in: Planen, steuern und kontrollieren IT-Entwicklungsprojekte unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften, technische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, sowie Anforderungen des Qualitätsmanagements
    • Programmierer*in: Entwerfen, verbessern, realisieren und passen Software-Programme auf der Basis von Anforderungen bzw. Vorgaben an
    • Systemprogrammierer*in: Entwickeln, programmieren, modifizieren und warten Systemsoftware-Komponenten in der EDV-Gesamtumgebung
    • Organisationsprogrammierer*in: Entwickeln, realisieren und modifizieren Computerprogramme für Betriebe und Unternehmen
    • ERP-Anwendungsentwickler*in: Programmieren betriebswirtschaftliche Software, die typische Funktionen in einem Unternehmen unterstützt
    • Softwareentwickler*in: Analysieren, planen, entwickeln und implementieren informationstechnische Anwendungen und Softwarebausteine (Datenbanken, Programme)

    Beratung

    • IT-Berater*in: Informieren Unternehmen über die Einführung von IT-Projekten in allen Bereichen und in allen Phasen der Umsetzung
    • ERP-Berater*in: Beraten Auftraggeber*innen über die Einsatzmöglichkeiten von ERP (Enterprise Resource Planning)-Software und unterstützen die Implementierung der neuen oder erweiterten Programme im Unternehmen
    • Anwendungsberater*in: Beraten Auftraggeber*innen über die Einsatzmöglichkeiten von ERP (Enterprise Resource Planning)-Software und unterstützen die Implementierung der neuen oder erweiterten Programme im Unternehmen

    Vertrieb

    • IT-Kundenbetreuer*in: Erarbeiten Problemlösungen, überwachen und warten IT-Systeme, beheben Störungen und Fehler und sind für die Produkt- und Servicequalität im Hardware-, Software- und Netzwerk-Bereich verantwortlich
    • IT-Vertriebsbeauftrage*r: Beraten Kund*innen bei der Auswahl von Hard- und Software sowie von Services der Informationstechnik und erarbeiten gemeinsam mit ihren Kunden passgenaue Lösungen

    Erfahrungsberichte

    Im Leuphana Podcast berichten ehemalige Studierende von ihrem Berufseinstieg und teilen ihre Erfahrungen im Berufsleben: 

    Karriere als

    Ansprechpersonen

    Major-Verantwortlicher

    • Prof. Dr. Burkhardt Funk

    Studierendenservice

    Fragen zur Studierendenadministration

    • Julia Grimm

    Prüfungen Anfangsbuchstabe A-K:

    • Marco Bagdons

    Prüfungen Anfangsbuchstabe L-Z:

    • Nicole Geitner

    Öffnungszeiten Studierendenservice

    Vorlesungszeit
    Mo und Di 10-12 Uhr
    Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr

    vorlesungsfreie Zeit
    Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr

    Anmeldung zur Sprechstunde
    über myStudy bei Sach­be­ar­bei­ter_in