In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.
Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.
Informationsbroschüre
Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über das Hochschulinformationssystem.
Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 5 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über das Hochschulinformationssystem von einer Prüfungsleistung zurücktreten.
Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in der Prüfungsadministration.
Prüfungsanmeldung: myCampus
Anleitung zur Nutzung myCampus
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend).
Anerkennungen aus dem Inland
Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.
Informationen zur Anerkennung
Antrag auf Anerkennung
Verantwortliche für Anerkennungsfragen
Anerkennungen aus dem Ausland
Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.
Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.
Notenumrechnung
Die Noten werden bei vergleichbaren Notensystemen übernommen.
Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet
MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
Nmax - Nd
x=1+3 ---------------
Nmax – Nmin
x = gesuchte deutsche Note
Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note
Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7 2,4 => 2,3 2,6 => 2,7.
Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3 1,15 => 1,0 3,85 => 3,7
Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für das Leuhphana College in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.
Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.
Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.
Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.
Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.
Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.
Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden. E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar. Außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte. Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular unterschrieben im Infoportal des Studierendenservices ein.
Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.