Anerkennungen aus dem Inland
Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.
Informationen zur Anerkennung
Antrag auf Anerkennung
Verantwortliche für Anerkennungsfragen
Anerkennungen aus dem Ausland
Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.
Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.
Notenumrechnung
Die Noten werden bei vergleichbaren Notensystemen übernommen.
Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet
MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
Nmax - Nd
x=1+3 ---------------
Nmax – Nmin
x = gesuchte deutsche Note
Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note
Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7 2,4 => 2,3 2,6 => 2,7.
Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3 1,15 => 1,0 3,85 => 3,7
Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für das Leuhphana College in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.
Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.
Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.