Sprachkenntnisse und Aufnahmeprüfungen

Für Programme der Lehrerbildung

Für alle Lehrerbildungsprogramme benötigen Sie ausreichende Deutschkenntnisse. Möchten Sie sich für das Unterrichtsfach Englisch bewerben, müssen Sie zusätzlich Englischkenntnisse nachweisen. Für die Unterrichtsfächer Musik und Sport ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung notwendig. Bei den Lehrerbildungsprogrammen bewerben Sie sich entweder für zwei Unterrichtsfächer (Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen) oder für eine Berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach (Lehramt an Berufsbildenden Schulen).

Deutschkenntnisse

für uneingeschränkte Zulassung

  • erfolgreich absolvierte Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg
  • erfolgreich abgeschlossenes deutschsprachiges Hochschulstudium (komplettes Studium in deutscher Sprache)
  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II)
  • Goethe Zertifikat C2 (entspricht Großes Deutsches Sprachdiplom)
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH mindestens Stufe 2)
  • Test DaF mit insgesamt mindestens 16 Punkten, davon in allen Teilprüfungen mindestens 4 Punkte (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck)
  • Zeugnis der Prüfung "telc Deutsch C1 Hochschule" oder "telc Deutsch C2"
  • International Baccalaureate IB-Diploma mit Deutsch als Sprache A im Higher Level mit ausgewiesener Abschlussnote von mindestens 6
  • European Baccalaureate mit Deutsch als Sprache L1 oder L2 mit ausgewiesener Abschlussnote 8.0
  • Sonstige Nachweise, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) für die Aufnahme eines Hochschulstudiums als Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse anerkannt wurden

für bedingte Zulassung

  • Goethe Zertifikat C1
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH Stufe 1)

Für Inhaberinnen und Inhaber des Goethe Zertifikat C1 sowie der bestandenen DSH-1 Prüfung kann eine bedingte Zulassung ausgesprochen werden. Die Zulassung ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters gültig und mit der Auflage verbunden, studienbegleitend einen verpflichtenden DSH-Vorbereitungskurs zu absolvieren und die Prüfung erfolgreich mit mindestens DSH-2 abzuschließen. Diese Regelung gilt nur, wenn die Englischkenntnisse bei der Bewerbung bereits vorliegen. Liegt der Nachweis der Deutschkenntnisse auf DSH-2 Niveau bis zum Ende des zweiten Fachsemesters nicht vor, erfolgt die Exmatrikulation.

Wichtige Hinweise

Die Deutschkenntnisse sind grundsätzlich zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden.

Unterrichtsfach Englisch

Möchten Sie das Unterrichtsfach Englisch studieren, müssen Sie ausreichende Englischkenntnisse nachweisen. Reichen Sie bei Ihrer Bewerbung daher bitte einen der folgenden Nachweise ein:

Englischtest

Mit folgenden Tests können Sie die erforderlichen Englischkenntnisse nachweisen:

Hinweis
Den Nachweis über den Englischtest müssen Sie als Kopie des Testbescheids mit Testergebnis einreichen. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung dürfen die Testergebnisse nicht älter als 2 Jahre sein.

 

Hochschulstudium

Die erforderlichen Englischkenntnisse können Sie mit bereits absolvierten Modulen nachweisen, sofern diese die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Module eines Hochschulstudiums im Umfang von mindestens 30 Credit Points (CP) nach ECTS, die in ausschließlich englischer Sprache unterrichtet und mit einer englischsprachigen Prüfungsleistung abgeschlossen wurden
     

Muttersprache

Folgender Nachweis wird für Englisch als Muttersprache anerkannt:

  • Zeugnis einer englischsprachigen Schule, das in dem jeweiligen Land zum Studium berechtigt

Als Nachweis müssen Sie die Kopie des Abschlusszeugnises einreichen.
 

Wichtiger Hinweis

Den Nachweis der Englischkenntnisse müssen Sie grundsätzlich mit der Bewerbung, spätestens jedoch bis zum Vorlesungsbeginn einreichen. Als Nachweis dient ausschließlich das Abschlusszeugnis, Prüfungszeugnis oder Zertifikat. Teilnahmebescheinigungen oder Nachweise, in denen nur die Stundenzahl angegeben ist, können nicht akzeptiert werden. Eingereichte Testergebnisse dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Können Sie den Nachweis bei der Bewerbung nicht vorlegen, werden Sie, sofern Sie eine Zulassung erhalten, befristet zugelassen und müssen den Nachweis spätestens bis zum Vorlesungsbeginn erbringen. Wird der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht, erfolgt die Exmatrikulation.
 

Ordnungen

Fächerkombinationen

Unterrichtsfach Musik (nur Lehren und Lernen)

Möchten Sie das Unterrichtsfach Musik studieren, müssen Sie vorab eine Befähigungsprüfung am Leuphana College absolvieren.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich die für die Befähigungsprüfung einschlägige Zugangsordnung derzeit im Gremienprozess befindet. Für Bewerber*innen für eine Teilnahme an der diesjährigen Befähigungsprüfung könnte sich vorbehaltlich eines Senatsbeschlusses, dessen Genehmigung und Bekanntmachung der praktische Prüfungsteil wie nachfolgend dargestellt ändern.

Einsendeschlussfür den Antrag auf Zulassung zur Befähigungsprüfung ist der 31. Mai eines jeden Jahres.

 

Informationen zur Befähigungsprüfung, den Antrag auf Zulassung sowie die Termine finden Sie auf der Seite zur künstlerischen Eignungsprüfung für das Fach Musik des Instituts für Kunst, Musik und ihre Vermittlung (IKMV).

Befähigungsprüfung

Ordnungen

Fächerkombinationen

Unterrichtsfach Kunst (nur Lehren und Lernen)

Möchten Sie das Unterrichtsfach Kunst studieren, müssen Sie vorab eine Befähigungsprüfung absolvieren.

Einsendeschluss für den Antrag auf Zulassung zur Befähigungsprüfung ist der 31. Mai eines jeden Jahres. Diesem Antrag ist ein tabellarischer Lebenslauf beizufügen, aus dem ästhetisch-künstlerische Schwerpunkte hervorgehen.

Die Prüfung erstreckt sich auf folgende künstlerische Aufgabenstellungen:

1. Beantwortung einer ästhetisch-theoretischen Fragestellung (max. 200 Wörter)
2. Bildliche Auseinandersetzung (digitale Abbildung) zu einer künstlerisch-ästhetischen Fragestellung.

Alle Informationen zur Befähigungsprüfung, den Antrag auf Zulassung sowie den Termin finden Sie auf der Seite zur künstlerischen Eignungsprüfung für das Fach Kunst des Instituts für Kunst, Musik und ihre Vermittlung (IKMV).
 

Ordnungen

Fächerkombinationen

Unterrichtsfach Sport

Möchten Sie das Unterrichtsfach Sport studieren, müssen Sie vorab einen Eignungstest absolvieren.

Einsendeschluss für den Antrag auf Zulassung zum Eignungstest ist der 20. Juni jeden Jahres. Sie können sich u. U. vom Eignungstest befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung vom Eignungstest muss ebenfalls bis zum 20. Juni bei der Universität eingegangen sein. Den Antrag zur Zulassung finden Sie auf der Seite des Eigungstests für das Fach Sport des Instituts für Bewegung, Sport und Gesundheit (IBSG). Ebenso werden Ihnen dort alle Informationen zu den Inhalten, Anforderungen und Bewertungen des Eignungstest zur Verfügung gestellt sowie der Termin des Eignungstests und des Übungstags bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie, dass Sie dem Antrag zum Eignungstest ein ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate) beifügen müssen, in dem die Sporttauglichkeit bescheinigt wird.

Darüber hinaus müssen Sie einen Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (nicht älter als zwei Jahre) sowie einen Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens des DLRG, des DRK oder des ASB–Bronze (nicht älter als 2 Jahre) vorweisen. Diese beiden Nachweise können Sie bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachreichen.

Eignungstest

Ordnungen

Fächerkombinationen

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