Minor Popular Music Studies

Wel­che Mo­du­le und Prüfungs­leis­tun­gen Sie im Mi­nor Popular Music Studies ab­sol­vie­ren müssen, er­fah­ren Sie in der für Sie gülti­gen Fach­spe­zi­fi­schen An­la­ge.

Bei ad­mi­nis­tra­ti­ven und prüfungs­be­zo­ge­nen Fra­gen er­hal­ten Sie im Stu­die­ren­den­ser­vice Un­terstützung von den zuständi­gen An­sprech­per­so­nen für Ih­ren Ma­jor.

Prüfungsordnungen

  • Fachspezifische Anlage (FSA)
  • Rahmenprüfungsordnung (RPO)
  • Modulübersicht / Modulhandbuch
  • Major-Kombinationsmöglichkeiten

Prüfungsordnungen

Fachspezifische Anlage (FSA)

Rahmenprüfungsordnung (RPO)

Corona-Anlagen

Rahmenprüfungsordnung

Archiv

 

Weitere Anlagen zur Rahmenprüfungsordnung für den Leuphana Bachelor

Modulübersicht / Modulhandbuch

Die Mo­dulüber­sicht für den Mi­nor Popular Music Studies fin­den Sie in der für Sie gülti­gen Fachspezifischen Anlage.

Das Mo­dul­hand­buch ist auf myStudy ein­ge­bun­den und nach dem Log­in zu fin­den un­ter >Ver­an­stal­tungs­ver­zeich­nis >Mo­dul­hand­buch. Im Mo­dul­hand­buch wer­den die zuständi­gen Ver­ant­wort­li­chen so­wie haupt­amt­lich Leh­ren­den für je­des Mi­nor-Mo­dul ge­nannt. Darüber hin­aus enthält das Mo­dul­hand­buch In­for­ma­tio­nen zu In­hal­ten, Kom­pe­ten­zen und Prüfungs­op­tio­nen.

Major-Kombinationsmöglichkeiten

In der Übersicht gem. Anlage 9 zur RPO, sehen Sie, welche Major-Minor-Kombinationen Sie am College der Leuphana Universität Lüneburg studieren können.

Major-Minor-Kombinationsliste

Informationen und Formulare

  • Broschüre: Prüfungsinformationen
  • Anmeldung zu Prüfungsleistungen
  • Erkrankung
  • Anerkennung von Prüfungsleistungen: Inland und Ausland
  • Prüfungsberechtigte Personen
  • Notenbescheinigung per E-Mail
  • Bachelor-Arbeit

Informationen und Formulare

Broschüre: Prüfungsinformationen

In der Informationsbroschüre wollen wir Sie über die rechtlichen Grundlagen Ihres Studiums informieren und Fragen rund um das Thema Prüfungen beantworten.

Sie erhalten einen Überblick über die Prüfungsformen, organisatorische Abläufe wie An- und Abmeldung von Prüfungen, Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, Nicht-Bestehen und Wiederholungsmöglichkeiten.

Informationsbroschüre

Anmeldung zu Prüfungsleistungen

Die Anmeldungen zu allen Prüfungen erfolgen online über QIS.

Der Anmeldezeitraum beginnt mit dem ersten Tag der Vorlesungszeit und endet im Wintersemester am 15. November und im Sommersemester am 15. Mai. Bis 5 Werktage vor dem Prüfungstermin bzw. der Prüfungsphase können Sie ohne Angabe von Gründen über QIS von einer Prüfungsleistung zurücktreten.

Einzige Ausnahme bildet die Prüfungsform Kombinierte wissenschaftliche Arbeit. Hier kann der o. g. Rücktritt ohne Angaben von Gründen ausgeschlossen werden. Die wird bereits mit der Bereitstellung des Lehr- und Prüfungsangebotes in myStudy bekannt gegeben. Erstellen Sie sich in jedem Fall einen PDF-Ausdruck über die erfolgten Anmeldungen. Sollte eine Anmeldung nicht funktionieren, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist bei Ihrem/r zuständigen Sachbearbeiter/in der Prüfungsadministration.

Prüfungsanmeldung: QIS

Leitfaden zur QIS-Nutzung

Erkrankung

Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Prüfung teilnehmen oder einen Abgabetermin nicht einhalten können, müssen Sie unverzüglich nach Feststellung der Krankheit ein ärztliches Attest im Original im Studierendenservice einreichen. Aus dem Attest muss die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen, daher lassen Sie bitte Ihre/n Ärztin/Arzt das folgende Formular ausfüllen (eine normale "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" ist nicht ausreichend).

Anerkennung von Prüfungsleistungen: Inland und Ausland

Anerkennungen aus dem Inland

Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Inland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt. Mit dem Antrag auf Anerkennung gehen Sie zum Verantwortlichen und reichen anschließend für jedes Modul einen Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis im Original (z. B. Transcript of Records) sowie mit den relevanten inhaltlichen Angaben zur Prüfungsleistung (z.B. Modulbeschreibung) im Studierendenservice ein.

Informationen zur Anerkennung

Antrag auf Anerkennung

Verantwortliche für Anerkennungsfragen

Anerkennungen aus dem Ausland

Bei der Planung und Umsetzung eines Studienaufenthaltes oder eines Praktikums im Ausland werden Sie vom International Office unterstützt.

Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt schließen Sie ein "Learning Agreement" ab, so dass Ihnen die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen unproblematisch für Ihr Studium an der Leuphana Universität anerkannt werden. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Learning Agreement gemeinsam mit dem Transcript of Records über die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen im Studierendenservice ein.

Notenumrechnung

Die Noten werden bei vergleichbaren  Notensystemen übernommen.

Bei nicht vergleichbaren linearen Notensystemen werden sie nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet

MODIFIZIERTE BAYRISCHE FORMEL (MBF)
               Nmax - Nd
x=1+3  ---------------
               Nmax – Nmin

x = gesuchte deutsche Note
Nmax = Höchstnote des ausländischen Notensystems
Nmin = unterste Bestehensnote des ausländischen Notensystems
Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note

Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also z.B.: 1,6 => 1,7    2,4 => 2,3    2,6 => 2,7.
Liegt das Ergebnis genau zwischen zwei deutschen Noten, wird zur besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3    1,15 => 1,0    3,85 => 3,7

Noten von Prüfungsleistungen, die innerhalb eines Studierendenaustausch- oder eines Studierendenmobilitätsprogramms erzielt wurden, werden gemäß der Notenumrechnungstabelle für das Leuhphana College in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung übernommen.

Bei anderen, nicht vergleichbaren Notensystemen, wird die anzurechnende Prüfungsleistung unbenotet mit dem Vermerk "bestanden" aufgenommen.

Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten im Ausland erbracht wurden, werden bei Erfüllung der entsprechenden Anforderungen der RPOen anerkannt.

 

 

Prüfungsberechtigte Personen

Modulprüfungen werden grundsätzlich durch die für die Lehrveranstaltungen des Moduls Verantwortlichen abgenommen.

Für die Abschlussarbeit müssen Sie sich selber zwei Gutachter/innen suchen.

Bitte vergewissern Sie sich vor Antragstellung im Studierendenservice, ob die von Ihnen gewünschten Personen in Ihrem geplanten Bearbeitungszeitraum prüfungsberechtigt sind.

Notenbescheinigung per E-Mail

Aus Datenschutzgründen dürfen Noten nicht per E-Mail mitgeteilt werden. E-Mails sind aus technischer Sicht wie Postkarten lesbar. Außerdem ist es möglich, dass jemand unter falschem Namen Ergebnisse abfordern könnte. Wenn Sie dennoch per E-Mail Prüfungsergebnisse oder Notenbescheinigungen (Transcript of Records) erhalten möchten, reichen Sie bitte nachstehendes Formular unterschrieben im Infoportal des Studierendenservices ein.

Bachelor-Arbeit

Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel am Ende des Studiums im 6. Semester angefertigt. Nähere Informationen zur Bearbeitungszeit und zu den spezifischen Besonderheiten finden Sie in der FSA Ihres Majors, bzw. in der jeweiligen FSA Allgemeiner Teil der Lehrerbildung. Das Thema der Arbeit legen Sie mit Ihrem/r Erstprüfer/in fest. Das Antragsformular reichen Sie bitte im Original und mit einem leserlichen Themenvorschlag versehen im Studierendenservice ein. Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie eine schriftliche Zulassung zur Bachelor-Arbeit mit dem genauen Abgabetermin.

Ansprechpersonen

Minor-Verantwortlicher

  • Prof. Dr. Michael Ahlers

Administration und Prüfungen

Studierendenservice
Gebäude 8, 2. Stock
Öffnungszeiten
Vorlesungszeit: Mo, Di, Do 10-12 Uhr und Do 14-15 Uhr
Vorlesungsfreie Zeit: Do 10-12 Uhr und 14-15 Uhr

 

Erstauskunft

Infoportal
Gebäude 8, Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Vorlesungszeit & Vorlesungsfreie Zeit
Mo-Do 9-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr