Studierende im Porträt: Daniel Reineke – „Zwei für eins“

19.12.2019 Dem Ju­ris­ten ist ein wich­ti­ger Kar­rie­re­sprung ge­lun­gen: Da­ni­el Rei­ne­ke ist nicht nur Fach­an­walt für Ver­ga­be­recht, son­dern hat auch sei­nen Mas­ter of Laws (LL.M.) in der Ta­sche. Mit dem be­rufs­be­glei­ten­den Stu­di­um an der Pro­fes­sio­nal School konn­te er bei­des er­rei­chen.

Vizepräsident Jörg Terhechte mit Absolvent Daniel Reineke ©Leuphana/Kersten Benecke
Vizepräsident Jörg Terhechte mit Absolvent Daniel Reineke

Soll ein öffent­li­ches Gebäude er­rich­tet wer­den, sind gute Bau­leu­te ge­fragt. Wird eine Schu­le mit ei­nem neu­en IT-Sys­tem aus­ge­stat­tet, braucht es In­for­ma­ti­ker*in­nen. Schafft eine Stadt Elek­tro­bus­se an, sit­zen In­ge­nieur*in­nen mit am Ver­hand­lungs­tisch. Ne­ben die­sen Fach­leu­ten kom­men bei vie­len größeren Be­schaf­fungs­vor­ha­ben der öffent­li­chen Hand auch Fach­anwält*in­nen für Ver­ga­be­recht zum Ein­satz. Denn schon länger muss nicht mehr nur deut­sches Haus­halts­recht bei der Ver­ga­be von öffent­li­chen Auf­trägen be­ach­tet wer­den. Alle größeren öffent­li­chen Auf­träge müssen mitt­ler­wei­le nach den um­fang­rei­chen Re­geln des Eu­ropäischen Ver­ga­be­rechts ver­ge­ben wer­den. Da­ni­el Rei­ne­ke fas­zi­nier­te die­ses kom­ple­xe Ge­biet der Rechts­wis­sen­schaft be­reits im Stu­di­um an der Uni­ver­sität Han­no­ver. Auch bei der Aus­wahl der Sta­tio­nen im Re­fe­ren­da­ri­at setz­te der Rechts­an­walt dar­auf ei­nen Schwer­punkt. „Beim Ver­ga­be­recht geht es dar­um, hohe Sum­men an Steu­er­gel­dern möglichst wirt­schaft­lich ein­zu­set­zen“, erklärt der 32-Jähri­ge. Laut Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und En­er­gie ver­gibt die öffent­li­che Hand jähr­lich Auf­träge in drei­stel­li­ger Mil­li­ar­denhöhe. Um etwa Be­ste­chung oder Preis­ab­spra­chen zu ver­hin­dern, sind die Ver­fah­ren stark struk­tu­riert und recht­lich kom­pli­ziert. Oft dau­ern sie mo­na­te­lang.

Es gibt ver­schie­de­ne Möglich­kei­ten, Fach­an­walt für Ver­ga­be­recht zu wer­den. Da­ni­el Rei­ne­ke ent­schied sich für das be­rufs­be­glei­ten­de Stu­di­um „Com­pe­ti­ti­on and Re­gu­la­ti­on LL.M.“ an der Leu­pha­na Pro­fes­sio­nal School: „Der Fach­aus­schuss für Ver­ga­be­recht der Rechts­an­walts­kam­mer hat den Mas­ter of Laws als fach­li­chen Teil an­er­kannt. Jetzt bin ich nicht nur Fach­an­walt, son­dern habe zusätz­lich ei­nen in­ter­na­tio­na­len Ab­schluss. Das sind zwei für eins.“ Der drei­se­mest­ri­ge Stu­di­en­gang wird kom­plett in eng­li­scher Spra­che durch­geführt. Das Ver­ga­be­recht der Eu­ropäischen Uni­on ist Teil des Cur­ri­cu­l­ums. 

Studiengebühren übernahm der Arbeitgeber

Rei­ne­ke ist bei ei­ner mit­telständi­schen Kanz­lei in Han­no­ver beschäftigt. Die Stu­di­en­gebühren über­nahm sein Ar­beit­ge­ber. „Er legt großen Wert auf Wei­ter­bil­dung. Im Stu­di­um wird auch Bei­hil­fe­recht ge­lehrt, was Teil des Kanz­lei­pro­fils ist“, erklärt Rei­ne­ke. Das Bei­hil­fe­recht re­gelt, ob der Staat Un­ter­neh­men etwa durch Zuschüsse, Schul­den­er­las­se, ver­bil­lig­te Dar­le­hen oder die Über­las­sung von Grundstücken begüns­ti­gen darf. Das Bei­hil­fe­recht dient da­mit eben­falls der Rea­li­sie­rung des Eu­ropäischen Bin­nen­markts, ist im Un­ter­schied zum Ver­ga­be­recht aber aus­sch­ließlich eu­ro­pa­recht­lich ge­re­gelt. Dank des in­ter­na­tio­na­len Ab­schlus­ses kann Da­ni­el Rei­ne­ke sich da­her auch eine Kar­rie­re im Aus­land vor­stel­len: „Der Mas­ter of Laws ist ge­ra­de in Kanz­lei­en im eu­ropäischen Aus­land an­er­kannt.“ 

Der Weg zum Fach­an­walt mit zusätz­li­chem Mas­ter-Ab­schluss war kein leich­ter: „40 bis 50 Stun­den pro Wo­che in der Kanz­lei ar­bei­ten, dann noch 20 Stun­den für die Uni büffeln. Selbst­dis­zi­plin gehört zu dem Stu­di­um schon dazu“, sagt Rei­ne­ke. Doch die Be­treu­ung durch die Stu­di­en­gangs­ko­or­di­na­tor*in­nen und Do­zent*in­nen sei­en her­vor­ra­gend ge­we­sen. „Der An­walt Hel­ge Hein­rich gehört bei­spiels­wei­se zu den wich­tigs­ten Ex­per­ten für Bei­hil­fe­recht. Bei den Fach­an­walts­kur­sen hört man hin­ge­gen auch im­mer wie­der von nicht so gu­ten Do­zent*in­nen“, sagt Rei­ne­ke. Für den An­walt war außer­dem die Fle­xi­bi­lität ent­schei­dend: Der Mas­ter „Com­pe­ti­ti­on and Re­gu­la­ti­on LL.M.“ wird als Fern­stu­di­um mit we­ni­gen Präsenz­pha­sen an­ge­bo­ten. Ab dem neu­en Stu­di­en­start im März 2020 soll er so­gar vollständig on­line statt­fin­den. 

Be­wer­bun­gen für die­sen Stu­di­en­start sind noch bis 31. Ja­nu­ar 2020 zum möglich.